Wann ist ein Schutzbrief sinnvoll?

Eine Panne, Unfallschäden oder der Diebstahl des Fahrzeugs im Urlaub: Wer viel mit seinem Auto unterwegs ist, kommt rasch in solche Situationen. Dann ist schnelle Hilfe gefragt – die allerdings meist mit hohen Kosten verbunden ist. Mit dem richtigen Versicherungsschutz können sich Autofahrer jedoch auch gegen solche unvorhersehbaren Ereignisse absichern. Ein Schutzbrief bietet als Ergänzung zur Autoversicherung nicht nur eine Unfall- und Pannenhilfe, sondern ist auch im Ausland für Dich da. Wir erklären Dir, was genau ein Schutzbrief ist und welche Leistungen und Vorteile er Autofahrern bietet.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum Schutzbrief. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Auf dem Haken

Bergen und Abschleppen

Pannenhilfe leisten Autohäuser und Werkstätten fast täglich. Doch rund ums Schleppen, Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen rankt sich ein imposanter Paragraphendschungel, der mit Stolperfallen gespickt ist.

Unser Beitrag soll helfen, den richtigen Weg durch das Dickicht zu finden.

Liegt der Havarist, dem Beistand geleistet werden soll, im öffentlichen Verkehrsraum fest oder auf privatem Gelände? Stellt er eine unmittelbare Gefahr dar, die schnell beseitigt werden muss? Muss das Pannenfahrzeug an den Wagen des Nothelfers angehängt werden, oder kann ihn dieser auf einen Pannenhilfswagen verladen? Je nachdem handelt es sich dann um ein Schlepp-, Abschlepp- oder Bergungsmanöver. Höchst unterschiedliche Rechtsvorschriften sind in jedem dieser Fälle zu befolgen. Wer sich in ihnen verfängt, kann sich saftige Geldbußen und Punkte in der Verkehrssünderkartei, ja unter Umständen sogar ein Fahrverbot einhandeln. Auf drei Punkte kommt es entscheidend an, um im Paragraphen-dschungel zu bestehen und zugleich die notwendigen Investitionen des Betriebs in das Kapitel „Pannenhilfe“ möglichst wirtschaftlich vorzunehmen.

Drei Knackpunkte

Erstens: Das für die Hilfseinsätze vorgesehene Personal muss genau in die Verhaltensregeln eingewiesen werden, die am Pannenort zu befolgen sind.

Zweitens: Das Fahrzeug-Arsenal der Werkstatt für Panneneinsätze muss sorgfältig auf die Bedürfnisse abgestimmt werden, und zwar auch im Hinblick auf anderweitige Verwendungsmöglichkeiten, zum Beispiel für Überführungsfahrten.

Drittens: Die Zulassungsform der Fahrzeuge will ebenfalls bedacht sein, weil auch sie für die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten von erheblicher Bedeutung ist.

Nicht jede Panne ist ein „Notfall“. Ein solcher Fall liegt für den Gesetzgeber erst vor, wenn ein Fahrzeug möglichst rasch aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden muss, weil es dort havariert liegen geblieben ist und eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Dann dürfen es alle hilfsbereiten Kfz-Lenker ins Schlepptau nehmen, sowohl private Fahrer als auch professionelle Helfer, die eine Panne nicht an Ort und Stelle beheben können. Dabei greifen folgende Begünstigungen für Nothelfer:

Befreit ist er von Paragraph 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das bedeutet, dass seine Führerscheinklasse in jedem Fall ausreicht, um den Havaristen ins Schlepptau zu nehmen – auch wenn es sich bei diesem um einen „dicken Brocken“ handelt, den er mit seinem Fahrpapier normalerweise nicht lenken dürfte.

Im gleichen Sinne ist er von den Paragraphen 32 a (Anzahl der Anhänger) und 42, Absätze 1 und 2 (höchstzulässige Anhängelasten) der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) befreit – und überdies vom StVZO-Paragraphen 32 (Höchstmaße für die Länge von Fahrzeugkombinationen)

Aber Achtung: Drei zusätzliche Bedingungen muss der Nothelfer bei solchen Fahrten erfüllen:

Erstens: Wird der Havarist auf einer Autobahn in Schlepp genommen, muss diese an der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Ebenso ist es untersagt, mit einem Havaristen im Schlepp in eine Autobahn einzufahren.

Zweitens: Am Zugwagen und am Pannenfahrzeug muss während des Abschleppens das Warnblinklicht eingeschaltet werden.

Drittens: Nur bis zum nächsten „geeigneten Bestimmungsort“ darf der Nothelfer ein Fahrzeug abschleppen. Das ist in der Regel die erste am Weg liegende und fachlich ausreichend beschlagene Werkstatt. Befindet sich der reguläre Standort des Havaristen – etwa das Gelände seiner Firma – in der Nähe, ist auch das ein akzeptabler „Bestimmungort“ – und ebenso das nahegelegene Werksgelände eines professionellen Pannenhelfers.

Großzügiger darf die Regel vom „nächsten geeigneten Bestimmungsort“ in Sonderfällen ausgelegt werden, in denen die Fahndung nach der nächsten geeigneten Fachwerkstatt eine kaum lösbare Aufgabe darstellt. Beispielweise bei einer Panne in der Nacht, auf einer einsamen Landstraße oder an einem Feiertag. Statt einer langwierigen Suche ist es dann zulässig, dass der Nothelfer ein havariertes Fahrzeug bis zu seinem eigenen Betriebsgelände bzw. einem anderen sicheren Abstellort schleppt. Als Profi steht er schließlich auch in der Pflicht, eine sichere Unterbringung des Pannenautos zu gewährleisten.

Die passende Zulassungsform

Kommen wir zum dritten Knackpunkt, den möglichen Varianten bei der Zulassung von Pannenhilfsfahrzeugen. Hier die richtige, auf die individuellen Bedürfnisse des Werkstattbetriebs zugeschnittene Wahl zu treffen, ist nicht nur im Blick auf die Einsatzmöglichkeiten der zur Pannenhilfe vorgesehenen Kfz von erstrangiger Bedeutung, sondern auch unter wirtschaftlichen Aspekten.

Die Möglichkeiten im Einzelnen: Die vorschriftsmäßige Ausstattung eines für Panneneinsätze gedachten Fahrzeugs im Blick auf dessen Zulassung als „Pannenhilfsfahrzeug“ ist die gebräuchlichste von Werkstätten angestrebte Lösung. Wer sich für sie entscheidet, bekommt die Eintragung „So.Kfz Pannenhilfe“ in den Fahrzeugschein und damit auch die Berechtigung, gelbe Rundum-Blinkleuchten bei Panneneinsätzen zu benutzen.

In der beschriebenen Weise ist nicht nur ein großer Teil der für Panneneinsätze vorgesehenen Werkstattwagen ausstaffiert. Auch zahlreiche Automobilclubs, die einen Pannenservice für ihre Mitglieder bieten, nutzen diese Lösung, etwa die „Gelben Engel“ des ADAC. Alle Fliegen mit einer Klappe schlägt, wer sich einen Wagen anschafft, der speziell dafür gebaut oder umgerüstet ist, ein havariertes Fahrzeug komplett aufzuladen. Solche Fahrzeuge erhalten eine Zulassung als „Lkw für Fahrzeugbeförderung“ oder als „Anhänger für Fahrzeugbeförderung“. In dieser Weise anerkannt, ist der Lkw bzw. Hänger jedem Panneneinsatz gewachsen, den er technisch verkraften kann – und dazu noch allen Arten von Überführungs- oder Rückholfahrten. Zu befolgen sind dabei die allgemeinen Vorgaben für Gütertransporte in Nutzfahrzeugen.

Dies heißt vor allem: Beachtung der höchstzulässigen Achs-, Stütz- und Anhängelastwerte des Trägerfahrzeugs, einwandfreie Ladungssicherung, keine übermäßigen Höhen-, Seiten- oder Längenüberstände der Ladung. Die in der Regel erforderlichen Mitarbeiter-Fortbildungen und weitere Dienstleistungen rund um Bergen und Abschleppen bietet der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA) an (siehe Kasten). Aufpassen heißt es bei den modernen Spezial-Bergungswagen, die nicht nur Autos komplett aufladen, sondern zusätzlich noch eine „Hubbrille“ am Heck ausfahren und so ein weiteres Auto befördern können.

Hubbrille: Nur für Notfälle

Dazu wird dieses mit der Vorderachse auf der Hubbrille fixiert und in Schlepp genommen. Hier ist für manche Unternehmer die Versuchung groß, auf diese Weise noch ein Auto mehr bei Überführungs- oder Rückholtouren mitzunehmen. Aber Vorsicht: Die Benutzung der Hubbrille ist nur für echte Nothilfe-Einsätze erlaubt und für andere Zwecke strikt verboten. Wer sie anderweitig verwendet und bei einer Straßenkontrolle der Polizei ertappt wird, hat die schon beschriebenen Sanktionen wegen Verstoßes gegen den „Nothilfe-Gedanken“ zu erwarten. Udo Kienzle

Weitere Informationen

VBA hilft weiter

Wer umfassende Auskünfte zu allen Arten von Spezialfahrzeugen für Pannenhilfe sowie für die Bergung und Überführung von Kfz benötigt sollte sich an den Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA) wenden. Dort können Sie sich auch genaue Informationen über die Hersteller solcher Fahrzeuge und die Bedingungen für deren Zulassung holen. Auch zu sämtlichen Rechtsfragen rund ums Abschleppen, Schleppen und Bergen verfügt der VBA über umfassendes Wissen.

Kontakt: Telefon 02 02/2 66 56-0, Fax 02 02/2 66 56-4, e-mail info@vba-service.de. Wer sich aus erster Hand informieren will, kann das auf der Internationalen Fachausstellung bergen + abschleppen (IFBA) tun, die vom 14. bis 16. Mai 2009 in Kassel stattfindet. Im Internet unter

Wenn der Saft ausgeht: Pannenhilfe bei Elektroautos

Obwohl die gängigen Elektroautos selbst bei Kälte weit jenseits der 100 Kilometer Reichweite schaffen, und der Durchschnittsautofahrer laut dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt nur knapp 40 Kilometer am Tag unterwegs ist, plagen so manchen die Reichweitenangst und die Furcht, mit leerem Akku liegenzubleiben.

Bis es tatsächlich soweit kommt, müsste man allerdings mehrere Warnungen der cleveren Bordcomputer stur ignorieren. Und die Anzeigen in den Multiinstrumenten von Elektroautos, die auf sich leerende Batterien hinweisen, sind um einiges auffälliger als die kleinen leuchtenden Zapfsäulen neben den Tankanzeigen von Benzinern und Dieseln. Zudem weisen die integrierten Navis auf verfügbare Ladepunkte in der Nähe hin. Es sollte also kaum vorkommen, dass man es tatsächlich nicht mehr bis zur nächsten Ladesäule oder wenigstens zur rettenden Schuko-Steckdose in der Garage des netten Landwirts im abgelegenen Einsiedlerhof schafft.

Aber was, wenn doch?

Selbst in diesem Fall kann man sich darauf verlassen, dass einem schnell und unkompliziert geholfen wird. Und genauso zuverlässig, wie wenn ein konventionell angetriebener Pkw mit einer Panne liegenbleibt, wie uns mehrere Elektroautohersteller auf Anfrage versichern.

Das weltweit meistverkaufte Elektroauto stammt von Nissan. Der Leaf wurde bereits mehr als 200.000 Mal verkauft. Das aktuelle Modell kommt dank dem bis zu 30 Kilowattstunden großen Akku auf bis zu 250 Kilometer Reichweite. Weniger als ein Prozent aller Leaf-Fahrer seien jemals mit einer leeren Batterie liegengeblieben, so der Hersteller. Kommt es trotzdem zu diesem Malheur, werde das Fahrzeug zur nächsten Ladestation oder alternativ zum nächsten Nissan-Partner gebracht. Sollte „eine Ladung des Akkus kurzfristig nicht möglich sein, dann bekommt der Kunde einen Ersatzwagen gestellt”, teilt Sprecherin Ulrike vom Hau mit. Der Pannenservice sei als Bestandteil der Neuwagengarantie kostenlos und werde auch im europäischen Ausland angeboten.

Auch Kia hat mit dem Soul EV und seinen mehr als 200-Normkilometern ein recht reichweitenstarkes Elektroauto im Programm. Bleibt sein Lenker dennoch mit leerem Akku liegen, greift wie bei allen Kia-Modellen die „7-Jahre-Kia-Mobilitätsgarantie“. Diese beinhaltet „das Abschleppen zum nächstgelegenen Kia-Händler oder im Falle eines Elektrofahrzeugs alternativ zu einer entsprechenden Ladestation”, so Sprecherin Judith Richter. Den Service stellt der koreanische Hersteller kostenfrei und europaweit zur Verfügung. Herbeieilende Pannenhelfer seien, wie bei allen anderen Herstellern auch, „entsprechend geschult und können im Falle einer Panne das Fahrzeug fachgerecht abschleppen”.

Renaults Zoe ist dank seiner bis zu 210 Elektrokilometer ebenfalls einer der beliebteren Stromer. Analog zu Kia unterscheiden die Franzosen bei ihrer Pannenhilfe nicht zwischen Verbrennerpanne oder wegen leerer Akkus liegengebliebenem Elektroauto. „Mit Z.E. Assistance steht ein täglich rund um die Uhr verfügbarer Pannendienst zur Verfügung”, sagt Sprecherin Blerina Tafilaj. Dieser umfasse „Reparaturen, wenn möglich gleich vor Ort, und bei leerer Batterie das kostenlose Abschleppen bis zu jeder vom Kunden gewünschten Ladestation in bis zu 80 Kilometer Entfernung”. Im Schnitt vergehen bei Renault 30 Minuten, bis der Pannenhelfer eintrifft. Die Leistung sei „Teil der Fahrzeuggarantie bzw. danach des Batteriemietvertrags” und kostenlos. Im europäischen Ausland ist der Service nur in den Ländern verfügbar, in denen die Franzosen ihre Elektroautos verkaufen.

Im Falle einer leer gefahrenen Batterie kann sich der Fahrer eines elektrischen Volkswagens innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum „kostenlos zum nächstgelegenen Volkswagen-Partner, zur Heimadresse oder zu einer öffentlichen Ladestation abschleppen lassen”, so Sprecher Nicolai Laude. In der Regel seien die Notdienst-Einsatzkräfte „elektrisch unterwiesene Personen” (EuP) und können alle Elektromodelle des Unternehmens abschleppen – derzeit sind dies der e-Up! mit bis zu 160 und der e-Golf mit bis zu 190 elektrischen Kilometern. Die Leistungen dieser Mobilitätsgarantie gelten in 32 europäischen Ländern. Generell gebe es „bei Pannen keine nennenswerten Häufungen, die sich speziell auf den Elektroantrieb beziehen“ – ein klares Statement zur Zuverlässigkeit von Elektroautos.

Etwas in Deutschland bislang Einzigartiges hat sich BMW einfallen lassen: Statt ein Elektroauto wegen leerer Batterie zur nächsten Stromquelle zu schleppen, kommt die Ladesäule zum Pannenfall gefahren. „Mobile Recharger” heißt dieses Servicemobil, dessen zusätzliche Stromquelle im Kofferraum mit einer Ladeleistung von bis zu 32 Ampere bei 230 Volt (7,4 Kilowatt) angezapft werden kann. „Insgesamt existieren bei BMW 16 Mobile Recharger”, erklärt Sprecherin Paloma Brunckhorst. Diese werden vor allem in deutschen Ballungsräumen und „in einigen Ballungsgebieten” in Europa eingesetzt. Auch dieser Service ist im Rahmen des Mobilitätspakets BMW i Mobile Care kostenlos und erfolgt genauso schnell wie bei Verbrennerpannen.

Grundsätzlich gilt: Bei einer noch bestehenden Fahrzeuggarantie durch den Hersteller ist dieser der erste Ansprechpartner im Pannenfall. Ebenso bereiten sich aber auch immer mehr Automobilclubs auf die zunehmende Zahl von Elektroautos auf den Straßen vor. Der ADAC etwa hilft, so Sprecher Christian Buric, „Fahrern von E-Autos im Rahmen der normalen ADAC-Pannenhilfe”, deren Kosten den üblichen ADAC-Mitgliedschaftsmodellen entsprechen. Alle knapp 1.700 Gelben Engel haben eine spezielle Ausbildung für den Bereich Elektromobilität durchlaufen und sind im Umgang mit den Hochvoltsystemen geschult.

Beim ADAC soll es ebenfalls Planungen für einen mobilen Schnelllader auf Rädern geben. Momentan sei die Zahl der E-Autos aber noch zu gering. „Mit steigender Anzahl der Elektroautos wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mobile Einsatzlösungen mit Akku geben”, so ADAC-Mann Buric. Der Automobilclub stehe deshalb „im ständigen Austausch mit seinen internationalen Partnerclubs, um zu sehen, was andere Clubs hier anbieten”.

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