Automobilclubs auf einen Blick 2022

Warum Pannendienste vergleichen?

Ein Vergleich der verschiedenen Pannenhilfen kann sich durchaus lohnen, da die Preise je nach gewünschter Deckung (innerhalb oder außerhalb Deutschland, Mietwagen ab Haustür oder erst ab 50 Km vom Wohnort, Partner bzw. erwachsene Kinder mitversichert etc.) sehr unterschiedlich sind.

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Pannendienste, die KEINE Kfz-Versicherung desselben Anbieters voraussetzen. Neben den deutschen Automobilclubs sehen Sie daher auch den ARAG TOP Schutzbrief. Dieser ist nicht an eine Kfz-Versicherung gekoppelt und lässt sich gut mit den Leistungen der Clubs vergleichen.

Günstige Pannenhilfe oder perfektes Preis/Leistungsverhältnis?

Die meisten Autofahrer wünschen sich langfristigen Schutz für den Fall einer Autopanne und wechseln selten. Trotzdem können Sie viel Geld sparen durch einen einfachen Vergleich auf Pannenhilfevergleich.de.

Basis-Leistungen der Pannen- und Unfallhilfe bekommen Sie bereits ab 28 Euro pro Jahr. Mit einem Kfz-Schutzbrief Ihrer Versicherung oder der Mobilitätsgarantie der Hersteller (für Neuwagen) liegen Sie preislich bei ca. 0 bis 10 Euro pro Jahr.

Allerdings müssen Sie dann auch auf zahlreiche Leistungen verzichten. Oft gibt es den Mietwagen nach Panne oder Unfall z. B. erst ab 50 Km vom Wohnort oder die Leistungen gelten generell nur innerhalb Deutschlands, nur einmal pro Jahr oder nur für das versicherte Fahrzeug.

Mehr als Pannen- und Unfallhilfe

In den meisten Tarifen der Automobilclubs sind neben umfangreichen Pannen- und Unfallhilfeleistungen weitere Services enthalten, die in vielen Fällen interessant sein können. Hierzu zählt vor allem der Krankenrücktransport aus dem Ausland, der oft auch auf Reisen ohne Auto enthalten ist.

Hilfreich sind aber auch die finanziellen Zuschüsse, die viele Clubs anbieten, z. B. bei Glasschaden, Marderbiss oder Wildunfall.

ACE Pannenhilfe & Abschleppdienst

Panne oder Unfall Das Auto springt nicht mehr an, oder Sie haben einen Unfall. Sie brauchen Hilfe? Wählen Sie die ACE-Notruf-Nummer 0711 530 34 35 36, um Ihre Hilfe zu rufen. Alternativ können Sie die Pannenhilfe anfordern über die ACE-App. Der Notruf-Mitarbeiter schickt sofort eine Pannenhilfe zu Ihnen. Die über den ACE-Euro-Notruf angeforderte Hilfe ist kostenfrei.

Pannenhilfe oder Abschleppen Bekommt unsere Pannenhilfe Ihr Auto vor Ort nicht wieder flott, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. Im Tarif ACE Comfort bringen wir das Fahrzeug in Ihre Wunschwerkstatt bis 30 km Entfernung und im Tarif ACE Comfort+ bis 50 km.

Marderbiss, Glas- oder Wildschaden Die ACE-Beihilfe (in allen ACE-Tarifen inkl.) gilt für Glasbruchschäden an der Windschutzscheibe, bei Marderbiss oder Wildschaden. Die Beihilfe beträgt bis zu 75 € bzw. 300 €.

24h-Notfall-Rechtshilfe Sie haben einen Unfall und sind sich unsicher, wie Sie sich jetzt verhalten sollen? Rufen Sie einfach die ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33 an. Die ACE-Vertrauensanwälte leisten sofort am Ort des Geschehens juristische "Erste Hilfe" per Telefon und das 24h am Tag.

Fahrzeugausfall oder -diebstahl Haben Sie im Urlaub einen schweren Unfall oder eine Panne und der ACE bekommt das Auto nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flott, dann sorgen wir entweder für eine Weiter- oder Heimfahrt mit Bahn oder Flugzeug, eine Übernachtung im Hotel oder einen Mietwagen nach Fahrzeugausfall.

Unbegrenzte Pannenhilfe europaweit ab 49 €/Jahr

Pannenhilfe: Europaweit und fahrzeugunabhängig

Die europaweite Pannenhilfe mit 24-Stunden-Notrufservice, Pannen-/Unfallhilfe, Bergung und Pannehilfekostenzuschuss weltweit ist Bestandteil aller Mobilschutz-Pakete. Die erweiterten europaweiten Pannenhilfe-Leistungen sind Bestandteil der Pakete EURO und WELT. Paketvergleich

Anders als ein Kfz-Schutzbrief gilt unsere Pannenhilfe unabhängig vom Fahrzeug. Auf diese Weise haben Sie europaweit (inkl. Mittelmeer-Anliegerstaaten) Anspruch auf Pannenhilfe für jedes Fahrzeug, mit dem Sie gerade unterwegs sind – einschließlich Mietwagen sowie zulassungspflichtige Krafträder, Trikes und Quads.

24-Stunden-Notrufservice* Hilfe und Service rund um die Uhr im Pannenfall in den geographischen Grenzen Europas (Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Weißrussland) sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.

Pannen-/Unfallhilfe, Bergung* Unsere Leistungen:

Volle Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen (bei selbstorganisierter Pannenhilfe bis zu 300 € pro Fall). Volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung. Der Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt auch für Mietwagen

Der Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt auch für Mietwagen Geschützte Fahrzeuge:

zulassungspflichtige Krafträder, Quads und Trikes Personenkraftwagen (keine Lkw-Zulassungen) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter Wohnwagen, Transport- oder Bootsanhänger

Elektro‑Rollstuhl/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle) gemäß der

erweiterten Leistungen für Menschen mit Behinderungen Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall)

Nicht geschützte Fahrzeuge:

nicht zugelassene Fahrzeuge Schrottfahrzeuge Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge Fahrzeuge bei Probe‑ oder Überführungsfahrten. Omnibusse und LKW, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt

Unsere Voraussetzungen für Pannenhilfe:

Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC-Mitglied, zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist. Pkw, die aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen sind, können derzeit nicht über Mobilschutz abgesichert werden. Die Leistungen der europaweiten Pannenhilfe sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für angemietete und geliehene Fahrzeuge. Anspruch besteht für alle auf Sie persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge sowie nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie Eigentümer des Kraftfahrzeuges sind. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl ist abgesichert, wenn er Ihnen als BAVC-Mitglied bzw. im Familientarif den dort abgesicherten Personen von einem Kostenträger zur Verfügung gestellt wurde.

Ihr Anspruch auf Pannenhilfe:

wenn bei einer Panne ein Brems‑, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor‑, Vergaser‑ oder Lichtmaschinendefekt) bei parkenden Fahrzeugen (z. B. erschöpfte Batterie, im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel, wegen fehlendem oder falschem Betriebsstoff) wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestelltwerden kann (Bergen)

Pannenhilfekostenzuschuss weltweit* 200 € Pannenhilfekostenzuschuss bei Pannen außerhalb Europas

Im Mobilschutz EURO/WELT außerdem:

Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl:

Übernachtungs-/Fahrtkosten***

Alternativ: Mietwagen (ohne Mindestentfernung) Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 85 € je Übernachtung und Person.

Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse).

Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 80 €, im Ausland bis max. 500 €.

Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten.

Pick-up Service Deutschland ** Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen an den Wohnort, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann.

Ersatzteilversand ins Ausland *** Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile.

Fahrzeugverzollung/-verschrottung im Ausland *** Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall *** Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 85 € pro Nacht und Person.

Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland*** Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen.

Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen.

Alternativ, bei Weiter- oder Rückfahrt:

Kosten der Weiter‑ oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.

Hilfe in besonderen Notfällen Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kostenübernahme dafür bis zu 500 €.

Fahrradschutz Mobile Pannenhilfe, Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt bei voller Kostenübernahme; bei Eigenorganisation bis zu 75 € Kostenerstattung; bis zu 50 € Kostenerstattung für Bergen

Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutz­ten und notwendigen Fahrrades oder Pedelecs bis zu max. 75 €

Bei Diebstahl und dadurch bedingten Reiseabbruch Erstattung der Mehrkosten für Rückreise zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort der Tagesetappe bis zu 250 € je Versicherungsfall

Kfz-Unfallversicherung Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem [Pauschalsystem] abgeschlossen.

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