Checkliste im Notfall Heidenheimer Experten geben Antworten: Was tun bei Stromausfall?

In Heidenheim kam es in den vergangenen Wochen mehrmals zu Stromausfällen. Innerhalb kurzer Zeit hatten die Stadtwerke Heidenheim den Fehler entdeckt und behoben. Dennoch ist immer ungewiss, wie lange die Zeit ohne Strom überbrückt werden muss. Im Notfall hilft die Checkliste: Was tun bei Stromausfall? Wie schnell werden ungekühlte Lebensmittel ungenießbar? Gibt es Gefahren? Kann der Akku des E-Autos angezapft werden? Kann man vorsorgen? Verschiedene Fachleute geben ihr Expertenwissen weiter. Die Stadtwerke Heidenheim als wichtiger regionaler Stromversorger vermitteln Basiswissen.

Was sollten Betroffene als allererstes tun, wenn sie den Stromausfall bemerken?

Als erstes sollte überprüft werden, ob von dem Stromausfall nur der eigene Haushalt betroffen ist oder es sich um einen großflächigeren Stromausfall handelt.

Wie stelle ich fest, ob der Strom nur in meiner Wohnung ausgefallen ist oder ob die ganze Straße oder das Wohngebiet betroffen ist?

Zunächst hilft oftmals der Blick auf die umliegenden Häuser, ein kurzer Austausch in der Nachbarschaft und der Blick auf die Straßenbeleuchtung. Sollten weitere Gebäude und vielleicht auch die Straßenbeleuchtung vom Stromausfall betroffen sein, kann davon ausgegangen werden, dass der Stromausfall ein größeres Gebiet betrifft. In diesem Fall sollte Kontakt zum örtlichen Stromnetzbetreiber aufgenommen werden. In der Regel ist diesem die Störung schon bekannt, da das Netzgebiet rund um die Uhr überwacht wird.

Wenn nur in den eigenen vier Wänden der Strom weg ist. Was tun?

Ist nur der eigene Haushalt vom Stromausfall betroffen, sollte zunächst der Sicherungskasten aufgesucht und überprüft werden, ob eventuell Sicherungen ausgelöst worden sind. Sollte dies der Fall sein, liegt die Ursache für den Stromausfall wahrscheinlich im eigenen Haushalt und es kann versucht werden, die entsprechende Sicherung wieder einzulegen.

Bei Stromausfall lohnt ein Blick in den eigenen Sicherungskasten.

© Foto: Markus Brandhuber

Wenn jedoch die Sicherung wiederholt herausspringt?

Sollte sich eine ausgelöste Sicherung im Sicherungskasten nicht wiedereinsetzen lassen, könnte die Ursache hierfür beispielsweise ein defektes Elektrogerät sein. Um dies festzustellen, sollten zunächst alle elektronischen Geräte im Haushalt ausgesteckt werden. Danach kann die Sicherung wieder eingeschaltet werden. Sollte die Stromversorgung dann wiederhergestellt sein, können die Geräte Stück für Stück wieder eingesteckt werden, um so das defekte Gerät zu identifizieren. Fällt der Strom nach dem Anschluss eines der Geräte wieder aus, ist dieses höchstwahrscheinlich defekt und der Auslöser für den Stromausfall.

Kann die Ursache durch diese einfachen Maßnahmen nicht ermittelt werden oder lässt sich die Sicherung nicht wieder einschalten, ist es immer ratsam, sich an einen Fachmann zu wenden. Dieser nimmt eine Prüfung der Elektrogeräte, der Leitungen und der Sicherungen im Haushalt vor.

Wenn es in der gesamten Nachbarschaft zappenduster ist: Wie reagiert man dann?

In diesem Fall sollte immer der örtliche Energieversorger oder Netzbetreiber über die Störung informiert werden. Die Fachkräfte der 24-Stunden-Service der Stadtwerke AG überwachen das Versorgungsnetz in Heidenheim rund um die Uhr, um die bestmögliche Versorgungssicherheit für ihre Kundinnen und Kunden zu gewährleisten. Der 24-Stunden-Service der Stadtwerke AG ist rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche unter der Telefonnummer 07321.328-0 erreichbar.

Einer der Stromverteil-Punkte im Landkreis: das Umspannwerk bei Aufhausen.

© Foto: Rudi Penk

Wie erfahre ich, wie lange der Stromausfall voraussichtlich andauert?

Wie lange der Stromausfall voraussichtlich andauern wird, hängt unter anderem davon ab, wie schnell die Ursache durch das Fachpersonal ermittelt werden kann und ist vorab nur schwer abschätzbar. In der Regel gelingt es innerhalb kurzer Zeit, die Stromversorgung wiederherzustellen.

Sollte es sich ausnahmsweise um einen längerfristigen Stromausfall handeln, wird der örtliche Energieversorger oder der Netzbetreiber selbstverständlich über die eigene Website, die Presse oder das Radio etc. informieren.

Kann Stromausfall auch zu einem Wasserausfall führen? Wird im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wasser mit Hilfe von Strom zu den Haushalten gepumpt?

Ja, das ist korrekt. Die Wasserversorgung und die dafür notwendigen Tiefbrunnenpumpen funktionieren mit Strom. Die Stadtwerke AG verfügt für den Fall der Fälle über Notstromaggregate, die auch bei längerfristigen Stromausfällen die Funktionsfähigkeit der elektrischen Pumpen in den Wasserwerken sicherstellt.

Wenn die Gasheizung nach dem Stromausfall nicht mehr anspringt: Was tun?

In diesem Fall sollte Kontakt zum Heizungsinstallateur aufgenommen werden.

Stromausfall: Da bleibt die Glühbirne dunkel.

© Foto: Elkha

Wie gehe ich mit Elektrogeräten um: Sollte ich diese besser ausschalten oder vom Stromnetz trennen, um sie beim Wiederstart der Stromversorgung vor Schäden zu schützen?

Grundsätzlich sollten bestenfalls alle Elektrogeräte, die zum Zeitpunkt des Stromausfalls liefen, ausgeschaltet oder ausgesteckt werden, da es beim Wiederherstellen der Stromversorgung zu Spannungsspitzen kommen kann, welche die Geräte gegebenenfalls beschädigen könnten. Außerdem ist beim Wiedereinschalten elektrischer Geräte nach dem Stromausfall darauf zu achten, dass keine Gefahrenquellen, wie zum Beispiel durch einen eingeschalteten Herd, entstehen.

Lebensmittel im Gefrierfach & Co

Das Fleisch im Gefrierfach ist angetaut. Darf ich es noch essen oder muss ich es wegwerfen?

Metzgermeister Reinhold Mack, Inhaber der gleichnamigen Landmetzgerei in Nattheim, wägt ab. „Es kommt immer darauf an, wie frisch das Fleisch zum Zeitpunkt des Einfrierens war.“ Zudem gilt: Einmal kurz in den Plusgraden sei kein Grund, das Fleisch wegzuwerfen. Wurde ein Fleisch vakuumverpackt eingefroren, könne man es problemlos sogar noch einmal einfrieren. Steigt die Temperatur jedoch auf 15 bis 20 Grad, dann sollte man das Fleisch sehr schnell verbrauchen. Sein Tipp: das Fleisch kochen und das fertige Gericht wieder einfrieren. Grundsätzlich sei es sinnvoll, am Fleisch zu riechen. Riecht es schlecht, weg damit.

Lebensmittel in der Gefriertruhe halten einen kurzen Stromausfall schon mal aus. Welche Regel gilt, wenn Gemüse und Fleisch antauen?

© Foto: Bacarin

Was tun mit aufgetautem Gemüse?

Der Lebensmittelhändler Edeka rät: Unter bestimmten Voraussetzungen könne man Essen bedenkenlos zweimal einfrieren. Solange die aufgetauten Lebensmittel keine Veränderungen in Aussehen, Geschmack und Geruch aufweisen, ließen sie sich auch erneut einfrieren. Gut eigneten sich hierfür gegarte und hoch erhitzte Speisen sowie Lebensmittel, die vor dem Verzehr nur aufgetaut werden müssen, wie Brot und Gemüse. Alle Lebensmittel – auch Gemüse – sollten nach dem Auftauen immer sofort verarbeitet werden. Es könnten sich sonst sehr schnell Keime und Bakterien vermehren. Edeka hat dazu folgende Faustregel: Was länger als zwei Stunden komplett aufgetaut außerhalb des Kühlschranks gelagert wurde, sollte man sicherheitshalber nicht wieder einfrieren.

Wie lange sind Lebensmittel im Kühlschrank nach einem Stromausfall ungekühlt haltbar?

Die Haltbarkeit ist abhängig von der Art der Kühlung, sagt ein Mitarbeiter eines Heidenheimer Lebensmittelfachgeschäfts. Generell gelte: was länger als vier Stunden ungekühlt gelagert wird, sollte weggeschmissen werden. Das gelte vor allem für Fleischprodukte, da sich schnell Salmonellen bilden können.

Wie kann man Lebensmittel vor dem Auftauen schützen?

Es empfiehlt sich, Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte aus dem Kühlschrank in einer Kühlbox zu lagern. Alternativ eignet sich auch ein von Haus aus kühlerer Ort wie zum Beispiel der Keller.

Elektrische Geräte und Mobilfunk

Was tun, wenn das Mobilfunknetz aufgrund eines Stromausfalls gestört ist?

„In der Regel verfügen unsere Mobilfunkstationen über einen Batteriepuffer“, informiert Marion Kessing, Sprecherin bei der Telekom. Die genaue Laufzeit hänge von der Bauart und dem Alter der Anlage ab, könne aber bis zu mehreren Stunden betragen. Bei größeren und längeren Ausfällen – also nicht die Situation, wie sie in Heidenheim vorgekommen sei – setze die Telekom mobile Energieversorgungseinheiten ein. „Diese können wir deutschlandweit an betroffene Orte fahren, um in besonderen Fällen die Mobilfunkversorgung sicherzustellen.“ Smartphones, so ihr Tipp, könnten durch Powerbanks bei einem Stromausfall geladen werden.

Wie lange hält der Handy-Akku, wenn kein Stromnetz zur Verfügung steht?

© Foto:

Was tun, wenn der Router ausfällt?

Wenn der Strom wieder anläuft, so Marion Kessing, fahre der Router im Festnetzanschluss in der Regel alleine wieder hoch. „Im Grunde ist der Stromausfall hier ja ein Ziehen des Steckers.“

Was tun, wenn die Spülmaschine mitten im Programm stoppt?

In der Regel läuft das Programm, nach Wiederherstellung der Stromversorgung, normal weiter, weiß ein Einzelhandelskaufmann eines Heidenheimer Elektrofachgeschäfts. Dennoch empfiehlt er, wenn möglich den Netzstecker zu ziehen. Selbiges gelte Waschmaschinen.

Was tun, wenn der Stromausfall einen Defekt eines technischen Gerätes verursacht?

Das sagt ein Versicherungsfachmann: Normalerweise sind derartige Schäden in der Wohngebäude-Versicherung mitinbegriffen. Damit die Versicherung für den Schaden aufkommt, müsse allerdings eine Schadensanzeige an die zuständige Versicherung übermittelt werden.

Wie kann man einen solchen Defekt verhindern?

Der Fachmann im Elektrofachgeschäfts rät, Mehrfachsteckdosen mit integriertem Überspannungsschutz zu verwenden.

E-Mobilität

Wie können Besitzerinnen und Besitzer eines E-Fahrzeug mobil bleiben?

Wolfgang Eber, Vorreiter in Sachen E-Mobilität und Vorsitzender des Vereins Solar Mobil Heidenheim, bleibt auf dem Boden der Tatsachen: „Bei einem längeren Stromausfall halte ich die vielleicht eingeschränkte Mobilität bei Besitz eines E-Autos für das kleinste Problem. Das große Problem ist immer der Heizungsausfall: Ohne Strom gehen weder Gas-, noch Öl- noch Pellet-Heizungen, alle brauchen Strom zur Steuerung der Anlage. Da die Stromausfälle in Heidenheim immer nur auf Stadtteile begrenzt gewesen seien, man hätte sogar zum Laden zu irgendeiner Ladesäule in einen anderen Stadtteil fahren können. „Aber kochen oder heizen lässt sich nicht anderswo hin verlagern.“

Ein Elektroauto an der Ladesäule.

© Foto: Markus Brandhuber

Kann das E-Auto im Notfall nicht den Strom liefern?

Wer ein voll geladenes Auto in der Garage hat, könnte theoretisch die wichtigsten Verbraucher im Haus über seine Autobatterie versorgen, so Eber. Praktisch sei das gar nicht so einfach. Man müsse den Verbraucher per Verlängerungskabel anschließen. Das funktioniere bei einem Radio oder einer Kühltruhe noch ganz gut, bei dem fest angeschlossenen Elektroherd der Einbauküche sei das schlecht möglich und auch die Heizung im Keller sei nicht per Steckdose angeschlossen. „Ein E-Auto hilft also bei einem Stromausfall gar nicht so viel. Abgesehen davon, dass es bis jetzt nur ein paar ganz wenige Modelle gibt, die bidirektionales Laden beherrschen. So nennt man das, wenn man mit dem Auto nicht nur Strom empfängt, sondern einspeisen kann.“

Bagatellschaden (Kfz): Wann ist es einer & wie verhalten?

Bei einem Bagatellschaden am Auto handelt es sich um einen kleineren Sachschaden am Fahrzeug – Personen kommen hierbei nicht zu Schaden. Dies ist meist der Fall, wenn nach einem Unfall oder einem Parkmanöver an den involvierten Fahrzeugen nur kleine, oberflächliche Dellen, Kratzer oder Schrammen sichtbar sind. Die Reparatur darf nicht mehr als 700 bis 750 Euro kosten.

Folgende Schäden können beispielsweise unter Bagatellschäden fallen:

Eine kleine Delle im Autoblech

Ein geringer Kratzer im Autolack

Kleine Schrammen am Auto

Zwar wurde gesetzlich keine Beitragshöhe festgelegt, ab welcher es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt. Meist wird jedoch davon ausgegangen, dass Schädigungen ab 750 Euro nicht mehr als Bagatellschäden, sondern als normaler Schaden angesehen werden. Ein weiterer Unterschied zum normalen Schaden ist, dass bei einem Bagatelldelikt nur das Blech des Fahrzeugs beschädigt wurde.

Jetzt Sonderkündigungsrecht nutzen! Sparen Sie schon bei der Kfz-Versicherung? Jetzt Kfz-Versicherung vergleichen Tarife vergleichen

Kfz-Versicherung wechseln D FS24 Ihr Ortskennzeichen z.B. "M" für München

Beispielrechnung: Zweitwagen, Fahrzeugwechsel mit Vorversicherung (seit bis zu 1 Jahr bei der AachenMünchener), nicht durch den Versicherer gekündigt, ohne Vorschäden, bisheriges Fahrzeug wird/wurde verkauft; Mann (geb. 1962), verheiratet, Angestellter, keine Kinder, Opel Ampera, (0035/BLA), Erstzulassung am 08.12.2017, geplanter Erwerb und Versicherungsbeginn: 24.09.2018, Gebrauchtwagen, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), 26.000 km/Jahr, Alleinfahrer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), Haftpflicht (SF 1/2) und Vollkasko (SF 1/2) mit 500 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Zugriff auf weiteres Fahrzeug, versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 36) und Vollkasko (SF 36), freie Werkstattwahl inkl. Mallorca-Police, jährliche Beitragszahlweise; Halter Erst- und Zweitwagen=VN, keine Punkte, 10115/ Berlin (B); berechnet am 10.09.2018

Was tun bei einem Bagatellschaden?

Im Straßenverkehr kann ein Unfall schnell geschehen, der einen Bagatellschaden nach sich zieht. Haben Sie diesen Schaden verursacht, sollten Sie die Unfallstelle keinesfalls verlassen. Stattdessen sollten die Beteiligten die Unfallstelle sichern, damit beispielsweise Auffahrunfälle vermieden werden können:

Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein. Stellen Sie insbesondere bei viel befahrenen sowie schwer einsehbaren Unfallstellen ein Warndreieck auf und legen Sie die Warnweste an. Fotografieren Sie die Unfallstelle. Räumen Sie anschließend die Unfallstelle möglichst schnell, um den weiteren Straßenverkehr nicht aufzuhalten.

Auch sollten unbedingt die Kontaktdaten von Zeugen aufgenommen werden. Zudem ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, seine Daten anzugeben, damit der Schaden reguliert werden kann. Darüber hinaus müssen beide Parteien zusammen das Geschehene festhalten – das erstellte Unfallprotokoll sollte anschließend von beiden Seiten unterschrieben werden.

Wer muss eingeschaltet werden?

Im Regelfall ist es nicht nötig, die Polizei bei einem derart geringen Schaden hinzuzuziehen, sofern beide Parteien sich einigen können, wie die Beschädigung am Fahrzeug reguliert wird.

Zudem muss der Unfallverursacher seiner Kfz-Versicherung den Bagatellschaden noch am selben Tag melden.

Unfall mit Mietwagen Wurde der Unfall mit einem Mietwagen verursacht, müssen Sie in jedem Fall die Angaben Ihres Mietvertrags beachten: Manche Vermieter verpflichten den Mieter nämlich, auch bei Bagatellschäden die Polizei hinzuzuholen. Darüber hinaus wollen etliche Vermieter auch selbst benachrichtigt werden.

Besteht jedoch der Wunsch, dass die Polizei bei der Aufnahme des Schadens dabei sein soll, kann sie dennoch hinzugezogen werden. Allerdings sollten Sie hierbei beachten, dass das Hinzuziehen der Beamten in diesem Fall als technische Hilfeleistung eingestuft wird und somit kostenpflichtig ist. Aus diesem Grund sollten Sie die Polizei nur dann zum Unfallort holen, wenn:

Der Führer des beschädigten Fahrzeugs einen größeren Schaden vermutet, der äußerlich nicht erkennbar ist

Vermutet wird, dass der Unfallverursacher eventuell unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht

Die Unfallbeteiligten in einen Streit geraten

Neben der Polizei sollte in jedem Fall die Versicherung eingeschaltet und über den Schaden informiert werden. Denn verlangt der Führer des geschädigten Fahrzeugs Schadenersatz, muss der Unfallverursacher dies mit seiner Kfz-Versicherung klären.

Kontakt zur Versicherung des Unfallverursachers Sind Sie der Geschädigte und möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie auch selbst an den Kfz-Versicherer des Unfallverursachers herantreten.

Ist es wirklich ein Bagatellschaden? Vermuten Sie mehr als nur einen Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der Ihnen ein Gutachten erstellt – hierbei reicht im Regelfall ein Kurzgutachten, das üblicherweise 50 bis 100 Euro kostet.

Kosten für Gutachten nicht erstattungsfähig In einem Urteil begründete das Gericht seine Entscheidung, dass Sachverständigengutachten grundsätzlich erstattungsfähig seien, doch dies nicht für Bagatellschäden gelte. Die Kosten müssen in Relation zu den erwarteten Reparaturkosten stehen. Weil sie im verhandelten Fall die eigentliche Schadenssumme noch übertroffen haben und die Geschädigte keinen Grund aufführte, warum ein solches Gutachten erforderlich gewesen war, könne die Versicherung die Erstattung verweigern.

Bagatellschaden beim Parken

Insbesondere auf großen Parkplätzen und in engen Straßen kommt es nicht selten vor, dass beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Hier dürfen Sie als Unfallverursacher ebenfalls nicht den Unfallort sofort verlassen – andernfalls würden Sie Verkehrsunfallflucht begehen, was mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Haben Sie einen Bagatellschaden begangen, sollten Sie sich folgendermaßen verhalten:

Versuchen Sie, den Geschädigten ausfindig zu machen. Befinden Sie sich auf dem Parkplatz eines Geschäftes, kann beispielsweise der Halter des entsprechenden Kennzeichens ausgerufen werden. Können Sie den Geschädigten nicht ausfindig machen, haben Sie dennoch mindestens 30 Minuten am Unfallort zu verweilen – eventuell taucht der Halter des Fahrzeugs in dieser Zeit auf. Ist der Geschädigte nicht aufgetaucht, müssen Sie die Polizei anrufen und den Beamten den Unfallhergang schildern. Geben Sie auch das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs durch. Fahren Sie anschließend zur nächstgelegenen Dienststelle und zeigen Sie Ihre Personalien vor.

Zusätzlich Kontaktdaten hinterlassen Es ist sinnvoll, dem Geschädigten Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. So kann dieser Sie kontaktieren und die Schadensregulierung persönlich klären. Haben Sie sich jedoch bei der Polizei gemeldet, kann der Geschädigte auch dort nach Ihren Kontaktdaten fragen.

Wichtig ist außerdem, dass Sie auch Ihrer Versicherung den Schaden melden – denn diese wird sich anschließend um die Schadensregulierung kümmern müssen. Sind Sie hingegen der Geschädigte, kann es ratsam sein, selbst den gegnerischen Haftpflichtversicherer zu kontaktieren.

Wenn der Unfallverursacher sich falsch verhält

Es kann durchaus vorkommen, dass der Unfallverursacher den Ort verlässt, ohne den Schaden der Polizei gemeldet und ohne eine Nachricht hinterlassen zu haben. Dabei liegt der Tatbestand der Fahrerflucht vor: Sobald sich der Unfallverursacher vom Unfallort entfernt, ohne dem Geschädigten in irgendeiner Weise Kontaktdaten zurückzulassen, wird Fahrerflucht begangen. Erforderlich ist auch, dass der Unfallverursacher die Möglichkeit gegeben hat, den Unfall festzustellen.

Fahrerflucht wird im § 142 StGB als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet. Wird dieser Tatbestand erfüllt, hat der Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu befürchten. Auch kann ihm die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit entzogen werden. Ermöglicht der Unfallverursacher allerdings innerhalb von 24 Stunden die Feststellung des Schadens, kann die Strafe auch gemildert werden.

Chance auf Schadensregulierung

Sind Sie der Geschädigte, sollten Sie den Unfallhergang in jedem Fall belegen können, um eine Chance auf Schadensregulierung zu erhalten. Nur mit Belegen können Sie nachweisen, dass der Unfall tatsächlich passiert ist und Sie einen Bagatellschaden vorzuweisen haben. Dabei sind zwei Schritte erforderlich:

Fotos vom geschädigten Fahrzeug anfertigen

Fotos sollten in jedem Fall angefertigt werden, um so Beweise zu sichern. Diese sollten geschossen werden, noch bevor die Fahrzeuge bewegt werden. So kann auch die Position der Fahrzeuge sowie der Unfallort optimal aufgenommen werden. Einen Unfallbericht schreiben

Sie sollten in jedem Fall einen Unfallbericht schreiben. Es ist am sinnvollsten, ein Formular des Europäischen Unfallberichts auszufüllen. Dieses Formular erleichtert es, alle wichtigen Daten aufzunehmen und den Unfallhergang mit den wesentlichsten Fakten zu beschreiben. Wir raten, den kostenfreien Bericht im Internet herunterzuladen und im eigenen Fahrzeug unterzubringen.

Darüber hinaus sollten die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen. Hierfür sollten Sie Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen und Versicherungsnummern tauschen, damit die spätere Schadensregulierung durchgeführt werden kann.

Bedenken Sie: Auch bei einem Bagatellschaden haben Sie eine Chance auf Schadensregulierung über die Versicherung. Damit dies jedoch gelingt, muss der gesamte Unfall nachgewiesen werden können.

Selbstbeteiligung kann fällig werden Bei der Schadensregulierung wird eine Selbstbeteiligung fällig, wenn die eigene Kaskoversicherung den Schaden übernimmt. Dabei sollte vorab überlegt werden, ob sich die Abwicklung über die Autoversicherung lohnt. Die Kosten können geringer ausfallen als die der vereinbarten Selbstbeteiligung. Beispiel: Mit der Kfz-Versicherung wurde eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart. Die Reparatur des Bagatellschadens an dem Fahrzeug kostet 150 Euro, die Versicherung übernimmt jedoch nur den Betrag, der über die Selbstbeteiligung von 300 Euro hinausgeht. Die Reparaturkosten von 150 Euro müssen daher selbst bezahlt werden.

Beurteilung des Schadens

Bei einem Bagatellschaden wird der Wert des Fahrzeugs nicht nachhaltig beeinflusst; es handelt sich also nur um kleine Beschädigungen und leichte Kratzer. Um zu beurteilen, ob es sich um solch einen Schaden handelt, ist jedoch die Art des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Während ein Kratzer bei einem älteren Auto nicht so sehr ins Gewicht fällt, kann eine solche Beschädigung bei einem Mittel- oder Luxusklassewagen deutlicher teurer ausfallen.

Da für viele Autohalter das eigene Fahrzeug einen emotionalen Wert hat, kann der Schaden oftmals weniger objektiv beurteilt werden. Aus diesem Grund lohnt es sich in manchen Fällen, einen neutralen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann den Schaden optimal beurteilen – insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um einen erheblich größeren Schaden handelt. Die Kosten für den Sachverständigen muss allerdings meist der Unfallbeteiligte zahlen, der den Gutachter verständigt hat.

Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle

Bei einer Verkehrskontrolle sind Sie dazu verpflichtet, auf ein entsprechendes Zeichen der Polizei zu reagieren und anzuhalten. Zwar können Sie zunächst im Fahrzeug bleiben, müssen allerdings Motor und Radio abschalten sowie die Scheibe runterlassen. Werden Sie jedoch dazu aufgefordert, müssen Sie aus dem Auto aussteigen.

Da die Kontrolle meist eine Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers einschließt, müssen Sie stets Ihre Personalien angeben und Führerschein sowie Fahrzeugschein vorzeigen. Geben Sie den Beamten außerdem die Möglichkeit, sich vom Zustand und der Beladung des Autos zu überzeugen. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Sie beweisen, dass Sie Warndreieck und Verbandskasten mit sich führen.

LEAVE A REPLY

Please enter your comment!
Please enter your name here