Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen

Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde stehen Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk auf Ihren Namen angemeldet war, können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen.

Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit.

Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und die Kennzeichen für eine Wiederzulassung reserviert haben, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug in diesem Fall ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine schon existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug mitnehmen, bleibt weiterhin gültig. Neue Stempelplaketten mit Sicherheitscode brauchen Sie für Ihre Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb setzen möchten.

Tipp: Brauchen Sie neue Kennzeichenschilder? Dann können Sie sich an private Anbieter wenden.

Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Gebrauchtwagen-Zulassung

Gebrauchtwagen-Zulassung

In diesem Video zeigen wir Ihnen in Kürze, was Sie bei einer Gebrauchtwagen-Zulassung beachten müssen und welche Dokumente Sie dafür benötigen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen zulassen wollen, hängt das Vorgehen davon ab, ob der Wagen beim Kauf abgemeldet oder noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist. Im folgenden Text erklären wir Ihnen die Formalitäten für beide Varianten.

Umschreibung eines angemeldeten Fahrzeugs auf einen neuen Fahrzeughalter

Wenn Sie einen Wagen gekauft haben, der noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, müssen Sie sich mit diesem über die Überführungsfahrt einigen. Im Idealfall fahren Sie mit dem Wagen direkt vom Abholort des Fahrzeugs zu Ihrer Zulassungsstelle und melden den Wagen dort auf sich um.

Beachten Sie, dass Sie für eine Überführungsfahrt die Deckungszusage Ihrer Kfz-Versicherung benötigen. Falls Sie auf dem Weg zur Zulassungsstelle in einen Unfall verwickelt werden, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers unangetastet. Für Überführungsfahrten haben die Versicherungsgesellschaften Sonderregelungen vereinbart.

Nicht immer ist eine direkte Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle möglich. Fahrzeuge werden häufig an Wochenenden oder Abends verkauft und abgeholt. In diesem Fall kann eine Ummeldung des Fahrzeugs binnen einer gewissen Frist vertraglich vereinbart werden. In der Regel geht man hier von einer Ummeldung innerhalb von drei Tagen aus. Auch in diesem Fall haftet der Verkäufer nicht, wenn der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall verursacht. Dennoch sollte der Verkäufer umgehend eine Kopie des Kaufvertrags an seine Versicherungsgesellschaft schicken, wenn er ein auf Ihn zugelassenes Fahrzeug verkauft.

Das benötigen Sie für die Ummeldung:

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung

Erklärung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat)

gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (sofern bereits erforderlich)

Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)

bisherige Kennzeichen

neue Kennzeichenschilder

bei Firmen: zusätzlich die Gewerbeanmeldung und eventuell Handelsregisterauszug

bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Die Zulassung und Überführung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens

Wenn der Wagen durch den Vorbesitzer bereits abgemeldet wurde, können Sie ihn trotzdem in einem ganz einfachen Verfahren zulassen. Ist der Standort des Fahrzeugs nicht weit von Ihnen entfernt, kann sich der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags die Fahrzeugpapiere übergeben lassen und den Gebrauchtwagen direkt anmelden. Bei der Zulassung des Fahrzeugs bekommen Ihre neuen Nummernschilder die amtlichen Siegel und Sie können diese am Fahrzeug anbringen und mit dem Wagen nach Hause fahren.

Tipp: Damit der Zulassungsvorgang besonders schnell geht, empehlen wir Ihnen Ihre Kennzeichenschilder direkt mitzubringen. Besonders einfach können Sie ein neues Wunschkennzeichen online reservieren. Außerdem bekommen Sie auch direkt die passenden Schilder bequem nach Hause geliefert.

Befindet sich der Standort des Wagens in größerer Entfernung, können Sie für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Dieses erhalten Sie in jeder Zulassungsstelle, unabhängig von Ihrem Wohnort. Leben Sie also beispielsweise in Frankfurt, wollen aber einen Wagen in Bonn abholen, so können Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen bei der entsprechenden Zulassungsstelle in Bonn geben lassen. Allerdings benötigen Sie hierfür eine Versicherungsbestätigung und der Wagen muss über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Ein Kurzzeitkennzeichen kann fünf Tage lang verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist hat es keine Gültigkeit mehr.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens:

Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

eVB-Nummer (Deckungszusage der Versicherung)

SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

Personalausweis oder Reisepass (inklusive Meldebestätigung)

Abmeldebescheinigung bei Stillegung vor dem 1. Oktober 2005

Minderjährige: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass

Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen

Firmen: Gewerbeanmeldung und wenn vorhanden Handelsregisterauszug

bei Vertretung: schriftliche Vollmacht, sowie den Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung von Halter und Bevollmächtigtem

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs dürfen Sie keine Kfz-Steuerrückstände haben. Sollte durch ein anderes Fahrzeug noch Kfz-Steuer zu entrichten sein, müssen Sie diese zunächst begleichen.

Bei der Zulassung des Wagens müssen Sie das SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer abgeben. Die Kfz-Steuer wird inzwischen nicht mehr von den Finanzämtern eingezogen, sondern vom Zoll. Erteilen Sie keine Einzugsermächtigung, wird der Wagen nicht zugelassen.

Die Fahrzeugübergabe: Worauf müssen Sie achten?

Folgende Fahrzeugpapiere muss Ihnen der alte Fahrzeughalter beim Kauf übergeben:

Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (sofern bereits durchgeführt)

einen Nachweis über die Stilllegung (wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet wurde)

Wurde das Fahrzeug später abgemeldet, befindet sich ein entsprechender Vermerk auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.

KFZ-Zulassung / Rhein-Hunsrück-Kreis

Unser Landkreis hat alle Voraussetzungen, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Projekt „i-Kfz" gestartet wurden, umgesetzt. Alle Bürgerinnen und Bürger können nun die Vorteile des internetbasierten Zulassungsverfahrens nutzen. Seit dem 1. Oktober 2019 können alle unten genannten internetbasierenden Zulassungsvorgänge auch ohne Behördengang im Internet abgewickelt werden. Im Jahr 2020 ist eine Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.

Folgende Vorgänge können online im Internet abgewickelt werden:

Außerbetriebsetzung

Wiederzulassung

Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Adressänderung innerhalb des Landkreises

Bitte beachten Sie folgende technischen Voraussetzungen:

Sie müssen sich für alle i-Kfz Vorgänge mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalterter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren können.

Die Ihnen vorliegenden Kennzeichen, sowie die ZB1 (Fahrzeugschein) müssen nach dem 1. Januar 2015 zugeteilt worden sein und über die sogenannten TAN-Siegel auf der Rückseite der ZB1 und auf den beiden Kennzeichenschildern verfügen.

Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Bearbeitungsdauer:

Soweit es sich nicht um einen Vorgang mit sofortiger Inbetriebnahme handelt (Umschreibung im zugelassenen Zustand), erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen den Zulassungsbescheid und die notwendigen Zulassungsunterlagen.

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