Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen

Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen

Sie haben in der EU ein Kraftfahrzeug erworben und wollen es zum privaten Gebrauch in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat ausführen. Was ist dabei zu beachten?

Sie möchten einen Aufenthalt in der EU zum Kauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugs nutzen. Dann stellt sich häufig die Frage, welche Zollformalitäten erforderlich sind, damit das Fahrzeug auch tatsächlich ausgeführt werden kann.

Hinweis Bei der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen muss grundsätzlich immer ein förmliches Ausfuhrverfahren durchgeführt werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Fahrzeug nur zum eigenen, privaten Gebrauch des Käufers bestimmt ist.

Das Ausfuhrverfahren wird grundsätzlich zweistufig durchgeführt (zweistufiges Verfahren). Dazu ist in der ersten Stufe eine Ausfuhranmeldung elektronisch mittels des IT-Systems ATLAS -Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle abzugeben. Das ist regelmäßig die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer seinen Sitz hat oder an dem das Kraftfahrzeug zur Ausfuhr verladen wird. In der zweiten Stufe ist das Kraftfahrzeug dann beim Verlassen des Zollgebiets bei der Ausgangszollstelle zum Ausgang zu gestellen.

Wird das Fahrzeug auf eigener Achse (mit eigener Motorkraft betrieben, nicht auf einem aktiven Beförderungsmittel oder einem Anhänger hinter einem Kfz) ausgeführt, kann die Ausfuhranmeldung direkt bei der deutschen Ausgangszollstelle abgegeben werden, über die das Fahrzeug die EU verlässt (einstufiges Verfahren).

Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See- und Bahnverkehr).

Für Kraftfahrzeuge mit einem Wert von maximal 1.000 Euro und einem Gewicht bis 1.000 Kilogramm ist eine mündliche oder konkludente Anmeldung bei der Ausgangszollstelle ausreichend.

Damit eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden kann, müssen Sie als nicht im Zollgebiet der Union ansässige Person eine im Zollgebiet ansässige Person als zollrechtlichen Ausführer beauftragen, der dann den Ausfuhrvorgang steuert und die Ausfuhranmeldung abgibt oder in seinem Auftrag abgegeben lässt.

Informationen zum Verfahren bei der Ausfuhrzollstelle (Fachthemen)

Möchten Sie aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen die Ausfuhr des Kraftfahrzeugs zollamtlich bestätigen lassen, ist Folgendes zu beachten:

Im Fall der elektronischen Ausfuhranmeldung muss die Fahrgestellnummer in der Ausfuhranmeldung (Feld "Warenbezeichnung") angemeldet werden. Bei allen anderen Ausfuhranmeldungen muss die Fahrgestellnummer auf einem Beleg, der Namen und Anschrift des Unternehmers, Menge der ausgeführten Gegenstände und handelsübliche Bezeichnung, Ort und Tag der Ausfuhr sowie die Ausfuhrbestätigung der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) enthält, ersichtlich sein.

Soll das erworbene Kraftfahrzeug von Ihnen auf eigener Achse in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat ausgeführt werden, empfiehlt es sich, dies unter Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens durchzuführen. Die Nummer des Ausfuhrkennzeichens ist dann zwingend sowohl in der Ausfuhranmeldung anzugeben als auch das Kennzeichen am Kraftfahrzeug anzubringen. Anderenfalls ist der Ausfuhrnachweis nicht für Umsatzsteuerzwecke ausreichend. Das Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie bei den Kraftfahrzeugzulassungsstellen.

Zur Überprüfung der Anmeldung oder als Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs des Fahrzeugs können von der Zollstelle weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung des EU-ansässigen Verkäufers).

Kraftfahrzeuge, die in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkehr zugelassen sind oder über ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzkennzeichen verfügen (Kraftfahrzeugkennzeichen, die für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten im Inland erteilt werden), werden zwar zur Ausfuhr abgefertigt, aber der Ausfuhrnachweis ist dann nicht für Umsatzsteuerzwecke ausreichend.

Sollte Ihr Ausfuhrnachweis nicht für Umsatzsteuerzwecke ausreichend sein, müssen Sie dem Verkäufer weitere Bescheinigungen über die Zulassung, die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Nicht-EU-Mitgliedstaat vorlegen, um in den Vorteil des umsatzsteuerfreien Erwerbs eines Kraftfahrzeuges gelangen zu können.

Ausfertigung eines Präferenznachweises

Für eine Inanspruchnahme einer Zollfreiheit im Bestimmungsland ist unter bestimmten Voraussetzungen die Ausstellung bzw. Ausfertigung eines Präferenznachweises möglich. Wegen der für den Nachweis des Ursprungs erforderlichen Dokumente ist dies in der Regel durch den Autohändler zu veranlassen.

Weitere Informationen zu Zollbegünstigungen (Präferenzen) im Bestimmungsland finden Sie im Bereich "Unternehmen".

Zollbegünstigungen (Präferenzen) im Bestimmungsland

Kfz-Zulassungsbehörde

Das Aufgabengebiet der Kfz-Zulassungsstelle gliedert sich in:

Zulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung von Fahrzeugen,

Ausstellung und Änderungen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)

Wunschkennzeichen-Reservierung ,

, Auskünfte über Halterdaten und Versicherungsdaten.

Die Zulassungsdienste vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle in Traunstein sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Außerdem können Zulassungen auch über die Zulassungsdienste erfolgen. Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit das Online-Kfz-Zulassungsverfahren „i-Kfz“ zu nutzen.

i-Kfz Online-Zulassungsverfahren

Durch das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) können Sie folgende Zulassungsdienste <<>> online und bequem von zu Hause in nur wenigen Minuten durchführen:

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)

Außerbetriebsetzung

Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung von Standardkennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Grund; kein Wechsel-, Saison-, Elektro- oder historisches Kennzeichen) benötigen Sie Folgendes:

IBAN

Gültige elektr. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)

Zulassungsbescheinigung Teil I

Zulassungsbescheinigung Teil II

ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscode

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie:

Zulassungsbescheinigung Teil I

Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2020)

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen bei allen Vorgängen eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalausweises, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite). Bitte senden Sie uns diesen Nachweis kfz-zulassung traunstein [dot] bayern (subject: Online-Zulassung) (per E-Mail) mit dem Vermerk „Online-Zulassung“ .

Weitere Informationen zum Online-Zulassungsverfahren finden Sie hier.

Zulassung vor Ort (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)

Sie können auch direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Kotzinger Str. 6 in Traunstein Ihre Zulassungsvorgänge erledigen.

Online-Terminbuchung:

Bitte vereinbaren Sie über das Online-Buchungssystem einen Termin für Ihren Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle.

Je Termin sind maximal zwei Zulassungsvorgänge möglich.

Bitte alle notwendigen Unterlagen zum Termin mitbringen (siehe Punkt Welche Unterlagen benötige ich?)

Bei Verspätungen oder unvollständigen Unterlagen ist ein neuer Termin notwendig.

Im Rahmen der eingeführten erweiterten Zuständigkeit ist auch die Zulassung von Kfz-Kennzeichen anderer Landkreise (BGL, AÖ, Bad Tölz, FFB, GAP, MB, MÜ, RO Stadt/Land, STA, München Land) bei der Zulassungsstelle Traunstein möglich.

Weitere Informationen und Verhaltensregeln bei Ihrem Besuch finden Sie hier.

Welche Unterlagen benötige ich?

Umschreibung eines Fahrzeugs mit Ausnahme ausländischer Fahrzeuge

Sie wollen ein Fahrzeug in Köln anmelden, das bisher an einem anderen Standort in Deutschland angemeldet war? Dann möchten Sie einen sogenannten Standortwechsel durchführen. Dabei können wir das Fahrzeug entweder auf die*den bisherige*n oder eine*n neue*n Halter*in zulassen.

Oder Sie wollen ein Kölner Fahrzeug auf eine*n neue*n Halter*in in Köln ummelden.

Falls Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen, weil Sie nach Köln zugezogen sind, beachten Sie bitte die Informationen, die wir Ihnen unter "Umzug und neu in Köln" zusammengestellt haben (siehe weiter unten).

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten, benötigen Sie ein Termin in der Abteilung für allgemeine und besondere Zulassungsangelegenheiten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise unter "Fahrzeuge aus dem Ausland anmelden".

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