Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.

Seit dem 1. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln.

Sie können einen Online-Antrag stellen, wenn Ihr Fahrzeug

nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und

Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten sowie Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes hat oder

ein Neufahrzeug ist.

Sie benötigen dazu den neuen Personalausweis (nPA) oder elektonischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".

Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben- Zahlenkombination des Kennzeichens (Wunschkennzeichen) oder ein bestimmtes Unterscheidungszeichen bei wieder eingeführten „Altkennzeichen“ in einem Landkreis können Sie nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen.

Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist nur gegen Gebühr möglich.

Kfz-Zulassung: So klappt das Auto anmelden

Neben den stets erforderlichen Dokumenten wie beispielsweise Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder auch der Personalausweis können bei besonderen Anmeldungen zusätzliche Unterlagen notwendig sein. Falls die Anschrift gar nicht oder nicht korrekt vermerkt ist, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (auch bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter) vorgezeigt werden.

Dies gilt besonders für Fälle, in welchen ein Fahrzeug aus dem europäischen oder nichteuropäischen Raum importiert und zugelassen werden soll. Hier sind neben den originalen ausländischen Fahrzeugunterlagen zusätzlich Bescheinigungen über gezahlte Zölle und Einfuhrsteuern für die Anmeldung notwendig. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Sonderfälle, wie die Anmeldung von Oldtimern oder auch spezielle Saison- oder Wechselkennzeichen, durch welche sich das Zulassungsverfahren leicht ändern kann.

In jedem Fall benötigen Sie als Grundvoraussetzung für die Zulassung eine abgeschlossene Kfz-Versicherung, die bereits vor dem Amtsgang vorliegen muss. Nicht versicherte Fahrzeuge dürfen nämlich nicht zugelassen werden. Wenn Sie sich auf die für Ihren Fall zutreffenden Besonderheiten und Abläufe vorbereiten, ist die Kfz-Zulassung schnell erledigt und Sie können Ihr an- oder umgemeldetes Fahrzeug schnell einsetzen.

Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung anmelden möchten, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen mitbringen. Bei guter Vorbereitung ist die Fahrzeuganmeldung schnell erledigt und Sie dürfen losfahren. Ohne Zulassung ist das Nutzen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr verboten. Hier finden Sie Informationen rund um die Kfz-Zulassung, damit Sie den Amtsgang optimal vorbereitet antreten können.

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So können Sie Ihr Kfz zulassen

Nach dem Autokauf, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle notwendig, um Ihr neues Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden. Über diese beiden klassischen und häufigsten Zulassungsfälle hinaus kann eine Kfz-Zulassung auch erforderlich werden, wenn Sie eine Wiederzulassung für ein längere Zeit stillgelegtes Fahrzeug benötigen oder Umbauten in die Fahrzeugpapiere aufgenommen werden sollen. In allen Fällen sind die Zulassungsstellen der Verkehrsämter in Deutschland die richtige Anlaufstelle.

Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen die örtliche Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig. Wenn Sie einen Zweitwohnsitz besitzen und dort die Regionalklasse und somit die Kfz-Versicherung Ihres Fahrzeugs günstiger wäre, ist es dennoch nicht möglich ein Fahrzeug am Zweitwohnsitz anzumelden. Seit dem 1. Oktober 2019 können alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass Neuzulassungen, Umschreibungen und alle weiteren Varianten der Wiederzulassung online beantragt werden können. Bei Umschreibungen können Sie als Fahrzeughalter nach Abschluss des Online-Verfahrens Ihr neues Fahrzeug direkt in Betrieb nehmen. Durch i-KFZ ist die KFZ-Zulassung einfacher, bequemer und effizienter geworden. Sie sparen sich nicht nur die Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle, die öffentliche Behörde wird zusätzlich entlastet.

Zulassungsfreie Krafträder Mofas und Kleinkrafträder werden mit einem Versicherungskennzeichen betrieben und sind zulassungsfrei. Das bedeutet, dass die Anmeldung solcher Fahrzeuge über die Versicherung erfolgt und der Besuch eines Amtes nicht erforderlich ist. Das Versicherungskennzeichen ist ein Jahr gültig und kann bei Versicherungsunternehmen unter Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.

Der Ablauf der Kfz-Zulassung ist deutlich simpler, als viele Fahrzeughalter zunächst denken. Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, ist der Gang zur Zulassungsstelle eine reine Formsache. Nachdem Sie dem Sachbearbeiter Ihre Unterlagen überreicht haben, werden diese kurz geprüft und anschließend in das EDV-System der Verkehrsämter übertragen. Dieser eigentliche Zulassungsprozess dauert meist nur ein paar Minuten. Dabei wird Ihrem Fahrzeug auch gleich ein Kennzeichen zugewiesen.

Wartezeit verkürzen durch Terminvereinbarung Den größten Zeitaufwand kostet in der Regel das Warten, bis ein Sachbearbeiter Zeit für Sie hat. Diese Wartezeit können Sie ganz einfach verkürzen, indem Sie vorab einen Termin vereinbaren. Dadurch entfällt die Wartezeit zwar nicht vollständig, weil es immer mal wieder zu Verzögerungen kommt, allerdings wird sie auf ein sehr verträgliches Maß reduziert. Eine weitere Möglichkeit ist das Verfahren bequem online einzureichen. So entfällt die Wartezeit bei der Zulassungsstelle komplett.

Weil viele Autofahrer die Kombination aus Zahlen und Buchstaben auf dem Kennzeichen gern nach ihren Wünschen gestalten möchten, fragen die Sachbearbeiter mittlerweile regelmäßig nach, ob bestimmte Kennzeichenwünsche bestehen. Ist das Wunschkennzeichen noch frei, wird es eingetragen. Das Amt wird dafür eine einmalige Sondergebühr von etwas mehr als zehn Euro erheben.

Wenn Sie ein besonderes Kennzeichen für eine spätere Zulassung reservieren möchten, ist dies ebenfalls gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr möglich. Anschließend müssen Sie die Kennzeichen noch herstellen lassen, was in aller Regel direkt in der Nähe der Zulassungsstelle angeboten wird. Zuletzt werden die erforderlichen Plaketten an den Nummernschildern angebracht und die Kennzeichen selbst am Fahrzeug montiert - schon kann es losgehen.

Benötigte Unterlagen

Damit der oben beschriebene schnelle Ablauf so erfolgen kann, müssen Sie zwar das anzumeldende Fahrzeug nicht vorstellen, die folgenden Unterlagen benötigen Sie jedoch für die Kfz-Zulassung:

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Personalausweis oder Reisepass

Meldebescheinigung (bei nicht korrekter oder nicht hinterlegter Adresse)

Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Bargeld, EC- oder Kreditkarte

Während Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alle für die Zulassung relevanten Fahrzeuginformationen enthalten, belegt die Versicherungsbestätigung, dass das Fahrzeug durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist. Ohne eine Versicherung darf ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Bargeld, EC- oder Kreditkarte benötigen Sie, um die fällig werdenden Gebühren bezahlen zu können.

Für die Kfz-Zulassung bei einem Verkehrsamt muss der Fahrzeughalter nicht zwingend selbst anwesend sein. Wenn Sie keine Zeit haben, können Sie einfach eine andere Person mit einer Vollmacht ausstatten. Die bevollmächtigte Person kann dann allein beim Amt vorstellig werden und die Zulassung in Ihrem Namen durchführen. Die bevollmächtigte Person muss neben den oben aufgeführten Unterlagen und dem nötigen Geld auch den eigenen Ausweis sowie die schriftliche Vollmacht mitbringen.

Außerdem muss die sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorgelegt werden oder der Hersteller muss einen elektronischen Datenabruf bereitgestellt haben. Sollte das Fahrzeug innerhalb der EU oder in Deutschland gekauft worden sein, werden die CoC-Papiere direkt vom Hersteller erstellt.

Kfz anmelden: Kosten und Voraussetzungen

Bei der Kfz-Zulassung fallen unterschiedlichste Kosten und Gebühren an. Je nachdem ob Sie eine Ab-, Um-, oder Anmeldung beantragen fallen inklusive neuer Kennzeichen schnell bis zu 100 Euro an Kosten an, informiert „RP Online“. Die Gebühren sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die folgende Übersicht gibt Ihnen erste Anhaltspunkte, mit welchen Kosten zu rechnen ist:

Neuzulassung ABE 1 bzw. K: 26,30 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis)

Neuzulassung ABE 2 bzw. A: 36,50 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik)

Neuzulassung ABE 3 bzw. E: 41,60 Euro (ohne allg. Betriebserlaubnis und Technik)

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks: 5,60 Euro

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) außerhalb des Zulassungsbezirks: 10,70 Euro

Umschreibung (Ummeldung) innerhalb des Zulassungsbezirks: 19,60 Euro

Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 1,2 bzw. K,A): 29,90 Euro

Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 3 bzw. E): 43,70 Euro

Wiederzulassung bei gleichem Halter: 11,40 Euro

Feinstaubplakette: ab 5,00 Euro

Wunschkennzeichen: Je nachdem ob mit vorherige Reservierung oder ohne bis zu 25 Euro

Herstellung des Kennzeichens durch privaten Anbieter: Kosten können variieren: 8 bis 40 Euro

Voraussetzungen

Neben der bereits erwähnten Versicherungsbescheinigung müssen Sie für eventuell nachträglich erfolgte Änderungen am Fahrzeug eine Betriebserlaubnis haben. Wurden für Änderungen Bauteile mit einem anerkannten Zertifikat und amtlichen Prüfzeichen verwendet, darf das verbaute Teil auch ohne gesonderte Anmeldung bei der Zulassungsstelle zusammen mit dem Fahrzeug genutzt werden. Die amtlichen Prüfzeichen erkennen Sie zum Beispiel an einem großen „E“ in einem Kreis oder einem kleinen „e“ in einem Rechteck. Das Zertifikat informiert Sie zusätzlich darüber, ob der Einbau des Teils umgehend von einem Sachverständigen abzunehmen ist.

Wurde ein Fahrzeug in einen anderen Fahrzeugtyp umgebaut, zum Beispiel ein Pkw in ein Wohnmobil, oder wurden Änderungen an Motor, Auspuffanlage, Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk oder tragenden Teilen am Auto oder Motorrad vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlöschen. In solchen Fällen kann ein Sachverständiger Ihnen helfen, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug wiederzuerlangen.

Zulassungsarten und Unterschiede

Bei der Kfz-Zulassung können unterschiedlichste Szenarien entstehen. Besonders wenn Fahrzeuge aus dem europäischen oder nichteuropäischen Ausland eingeführt werden, müssen bei der Zulassungsstelle zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Ähnliches gilt bei der Anmeldung von Oldtimern, welche durch ein Sachverständigen-Gutachten als solche ausgewiesen werden müssen. Auch wenn Sie gar kein Fahrzeug, sondern einen Anhänger zulassen möchten, weicht die Prozedur vom Regelfall ab. In der folgenden Tabelle können Sie häufige Besonderheiten bei den unterschiedlichen Zulassungsarten ablesen und sich so optimal für Ihren Besuch beim Verkehrsamt vorbereiten:

Zulassungsart Zusätzlich erforderliche Unterlagen und Besonderheiten Neuwagen Kfz Zulassung läuft wie oben beschrieben ab. Importierter EU-Neuwagen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Dokument: Diese Bescheinigung belegt, dass das Fahrzeug nach EU-Standards geprüft wurde.

Eigentumsnachweis: Sie müssen anhand der Originalrechnung nachweisen können, dass Sie der Eigentümer sind.

Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer: Die Einfuhrsteuer fällt nur für Neuwagen an. Als Neuwagen gilt in der EU ein Fahrzeug, das nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km gefahren ist. Importierter Nicht-EU-Neuwagen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung:

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes: Die Bescheinigung wird ausgestellt, nachdem Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurden.

Fahrzeugpapiere: Die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere müssen vorgelegt werden. Gebrauchtwagen Vorteilhaft: Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung Importierter EU-Gebrauchtwagen Ausländische Originalfahrzeugpapiere

EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC-Dokument Importierter Nicht-EU-Gebrauchtwagen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Ausländische Originalfahrzeugpapiere

Eigentumsnachweis

Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung nach deutschen Richtlinien Oldtimer (H-Kennzeichen) Oldtimer-Gutachten: Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass das Fahrzeug ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut darstellt. Saisonzulassung Gewünschter Zulassungszeitraum muss angegeben werden. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Kurzzeitkennzeichen Kann für Probefahrten und Überführungen beantragt werden. Wechselkennzeichen Kann nur für ähnliche Fahrzeuge beantragt werden. Baugleichheit ist jedoch nicht erforderlich. Anhänger-Zulassung Herstellerbescheinigung über die Tempo100-Eignung des Anhängers

Alternativ: TÜV- oder Dekra-Bescheinigung über die Tempo100-Eignung Wiederzulassung Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde

Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Falls nicht mehr vorhanden und die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre her ist, wird eine Übereinstimmungsbescheinigung benötigt. Internationaler Zulassungsschein Kann zusätzlich für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Das gilt es noch bei der Kfz Zulassung zu beachten

Wann Sie Ihr Fahrzeug anmelden, ist prinzipiell Ihnen überlassen. Allerdings dürfen Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung nicht bewegen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen und diesen mit den Nummernschildern des Vorbesitzers überführen dürfen, sollten Sie darauf achten, dass Sie das Fahrzeug nicht unnötig bewegen und rasch Ummelden, um das Vertrauen des Vorbesitzers nicht zu missbrauchen. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema Kfz-Ummeldung. Im Regelfall sollten Sie Ihren neuen Gebrauchten jedoch erst mit den Fahrzeugpapieren auf Ihren Namen zulassen und ihn dann mit den neuen Nummernschildern überführen. Zur Zulassungsstelle können Sie praktisch jederzeit, sobald Sie Ihr Fahrzeug versichert haben.

Unter Umständen kann es passieren, dass Sie mangels einer gültigen Abgas- oder Hauptuntersuchung bei der Zulassungsstelle zunächst nur ein Kennzeichen, aber noch nicht die benötigten Plaketten erhalten. Ist das der Fall, dürfen Sie Fahrten, die im Zusammenhang mit der Anbringung der Stempelplakette stehen sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des Zulassungsbezirks und einem angrenzenden Bezirk mit ungestempelten Kennzeichen durchführen.

Kennzeichen abmachen: Infos & Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie ist das Nummernschild am Auto befestigt?

In der Regel ist das Kennzeichen des Autos mit einer Halterung am Fahrzeug befestigt. Der Nummernschildhalter hat sich als Befestigungsmethode durchgesetzt. Denn die Konstruktion aus Plastik kostet in der Anschaffung keine 20 Euro. Anders als der Preis vermuten lässt, ist das Bauteil jedoch äußert robust und hält das Nummernschild an Ort und Stelle.

Ein weiterer Vorteil des Kennzeichenhalters ist die lackschonende Anbringung des amtlichen Kennzeichens am Fahrzeug. Denn beim Abmachen des Kennzeichens muss keine einzige Schraube gelöst werden. Das Nummernschild ist in die Halterung nur eingeschoben oder eingeklemmt. Die Systeme zur Klemmung sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Es gibt Kennzeichenhalter mit Clips an der Ober- und Unterseite, einer einzelnen Leiste an der Unterseite oder einer Blende um den ganzen Rahmen herum. Die Befestigungssysteme ähneln sich stark. Wenn du herausgefunden hast, mit welcher Halterung dein Nummernschild am Auto angebracht ist, geht das Abmachen des Autokennzeichens einfach von der Hand.

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