Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug oder Betriebsverlegung

Bei Privatpersonen kann die Umschreibung innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden. In den Bürgerbüros werden derzeit vorrangig Termine für Pass- und Meldeangelegenheiten vergeben. Haben Sie zu diesen Themen einen Termin beim Bürgerbüro vereinbart, so können Sie dort Ihr Fahrzeug ummelden. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge die spezielle Kennzeichenschilder benötigen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder, da diese auf den Bürgerbüros nicht vorrätig sind.

Bei Firmen ist ausschließlich die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.

Zulassungen mit Wunschkennzeichen und Saisonkennzeichen sind nur bei der Kfz-Zulassungsstelle erhältlich, unabhängig davon ob der Kunde die Schilder bereits geprägt hat oder nicht.

Welche Unterlagen brauchen Sie zum Ummelden Ihres Autos?

Behördengänge gehören für viele zu den unliebsamen Pflichten des Alltags. Gerade die Kfz-Zulassungsstelle ist für ihre langen Wartezeiten berüchtigt. Da ein Besuch dieser Behörde in den meisten Fällen nicht regelmäßig vorkommt, taucht außerdem jedes Mal aufs Neue die Frage auf: „Auto ummelden – was brauche ich?“

Der Behördengang muss nicht zwingend mit Stress verbunden sein. Mit den richtigen Dokumenten und einem Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle in der Tasche sind Sie optimal vorbereitet. Grundsätzlich benötigen Sie zum Ummelden Ihres Kfz diese Unterlagen:

Ohne Kennzeichenwechsel:

Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.)

eVB als Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)

Mit Kennzeichenwechsel (zusätzlich):

SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

alte Nummernschilder

Seit Anfang 2015 ist es nicht mehr erforderlich, das Nummernschild bei einem Umzug zu wechseln. Sie können das alte Nummernschild zwar behalten und sparen dadurch Zeit und Kosten, ummelden müssen Sie Ihr Auto aber dennoch. Möchten Sie lieber mit einem neuen ortsüblichen Kennzeichen fahren, fallen hierfür Kosten von etwa 30 Euro für das neue Nummernschild an. Gegen eine weitere Gebühr können Sie Ihr zukünftiges Wunschkennzeichen im Vorfeld reservieren lassen.

Wenn Sie Ihr Auto ummelden, belaufen sich die Kosten dafür im Bundesdurchschnitt auf etwa 26 Euro (ohne Halterwechsel) beziehungsweise 29 Euro (mit Halterwechsel).

Kennzeichen ändern: Wann können Sie das Nummernschild verändern?

Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2022

Kurz & knapp: Änderung des Kennzeichens Wann müssen Sie das Kennzeichen wechseln? In der Regel muss das Kennzeichen bei einem Halterwechsel geändert werden. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, außerplanmäßig eine Änderung vorzunehmen. Was kostet eine Kennzeichenänderung? Die Kosten eines Kennzeichenwechsels liegen meist im zweistelligen Bereich bei etwa 30 Euro. Müssen Sie Ihr Kennzeichen nach einem Umzug ändern? Die Kennzeichenänderung nach einem Umzug ist nicht mehr vorgeschrieben.

Was Sie beachten müssen, um das Kfz-Kennzeichen zu ändern

Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Nummernschild zu ändern?

Immer wenn Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchten, haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihr altes Kennzeichen vom vorherigen Wagen zu übernehmen oder aber gegen eine geringe Gebühr Ihr Wunschkennzeichen zu beantragen. Entscheiden Sie sich gegen diese Optionen weist Ihnen die Zulassungsstelle ein zufälliges Kfz-Kennzeichen zu.

Doch was geschieht, wenn Sie sich im Nachhinein doch anders besinnen und das Kfz-Kennzeichen ändern möchten? Ist dies ohne weiteres möglich? Welche Unterlagen müssen Sie für eine Kennzeichenänderung vorlegen? Und nicht zuletzt, wie viel Geld kostet es, das Kennzeichen zu ändern? Diese Fragen sollen Ihnen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.

Video: Kennzeichenummeldung und Wunschkennzeichen

In diesem Video erfahren Sie, wann Sie Ihr Kennzeichen ummelden müssen und wie Sie an Ihr Wunschkennzeichen kommen.

Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?

Um das Kennzeichen zu ändern, benötigt die Behörde einige Unterlagen von Ihnen. Welche dies sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie bei Ihrem Privat- oder bei Ihrem Dienstfahrzeug das Kennzeichen ändern möchten und ob derjenige, auf den der Wagen zugelassen wird, eventuell minderjährig ist.

Folgende Informationen müssen für die Änderung des Kennzeichens vorgelegt werden:

Es müssen gültige Ausweispapiere des Fahrzeughalters in Form von Personalausweis oder Reisepass vorliegen. Weist sich der Betreffende mit dem Reisepass aus, muss er auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen, die nicht älter als 6 Monate ist.

des Fahrzeughalters in Form von vorliegen. Weist sich der Betreffende mit dem Reisepass aus, muss er auch eine aktuelle vorlegen, die nicht älter als 6 Monate ist. Wurde ein Vertreter geschickt, hat sich dieser ebenfalls auszuweisen, eine Bevollmächtigung und die Ausweispapiere des Fahrzeughalters vorzulegen.

geschickt, hat sich dieser ebenfalls auszuweisen, eine des Fahrzeughalters vorzulegen. Wird das Auto auf einen Minderjährigen zugelassen, muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nebst ihren Personalausweisen vorliegen. Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.

zugelassen, muss die nebst ihren vorliegen. Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender vorzulegen. Sie müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mitbringen.

bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mitbringen. Der Behörde müssen auch die alten Nummernschilder gezeigt werden.

gezeigt werden. Es braucht auch den Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU), wenn ein Schild ausgetauscht werden soll.

(HU), wenn ein Schild ausgetauscht werden soll. Sie brauchen einen Nachweis über die Anzeige bei der Polizei, falls das Kennzeichen gestohlen wurde.

bei der Polizei, falls das Kennzeichen gestohlen wurde. Vereine brauchen einen Auszug aus dem Vereinsregister , eine Vollmacht des Vertretenden und seinen Personalausweis .

, eine des Vertretenden und seinen . Unternehmen müssen einen Auszug aus dem Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, die Vollmacht des Geschäftsführers und seinen Personalausweis vorlegen (sofern er nicht persönlich erscheint).

neue Kennzeichen prägen lassen, müssen diese wiederum der Behörde vorgelegt werden. Der jeweilige Mitarbeiter prüft dann, ob die Schilder der Fahrzeugzulassungsverordnung (Prüfplakette erhalten. Haben Sielassen, müssen diese wiederum derwerden. Der jeweilige Mitarbeiter prüft dann, ob die Schilder der FZV ) entsprechen und dieerhalten.

Kfz-Kennzeichen ändern: Kosten

Sie wollen das Nummernschild ändern? Welche Kosten verursacht dies?

Wer mit dem Gedanken spielt, sein Autokennzeichen zu ändern, möchte die Kosten, die dafür anfallen würden, natürlich abschätzen. Auf die Frage nach dem Preis gibt es allerdings keine verbindliche Antwort, da die Kosten, um ein Kennzeichen zu ändern, je nach Landkreis leicht schwanken.

In der Regel belaufen sich die Kosten für ein Nummernschild, das zu ändern ist, auf etwa 30 Euro. Ganz so preiswert wie es auf den ersten Blick erscheint, ist das Ganze jedoch nicht, denn dies ist lediglich die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr.

Ein Kennzeichen zu ändern ist nämlich ein gebührenpflichtiger Verwaltungsakt und vom Fahrzeugbesitzer aus eigener Tasche zu entrichten. Daneben fallen dann noch Kosten für das Prägen der neuen Schilder an.

Mit dem Prägen des zu ändernden Kennzeichens können die Fahrzeughalter private Anbieter beauftragen. Hierbei kann es sich durchaus lohnen, Preise zu vergleichen, um nicht unnötig viel Geld auszugeben. Insbesondere im Internet finden sich mitunter sehr günstige Angebote, sodass zwei Kennzeichen bereits für unter 10 Euro zu haben sind. Im Vergleich dazu verlangen Unternehmen vor Ort meist um die 20 Euro.

Wann können Sie Ihr Kennzeichen ändern?

Prinzipiell können Sie Ihr Kennzeichen jederzeit ändern. Haben Sie bereits zuvor ein Fahrzeug besessen und möchten nun einen anderen Wagen bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, haben Sie die Möglichkeit, die Mitnahme des alten Kennzeichens formlos zu beantragen. Möchten Sie dieses hingegen nicht beibehalten, müssen Sie das Kennzeichen nicht eigens ändern, denn ohne den entsprechenden Antrag auf Übernahme oder Wunschkennzeichen erhalten Sie automatisch ein neues Nummernschild.

Haben Sie Ihr altes Schild dann irgendwann doch satt, weil Sie jetzt lieber ein persönlicheres möchten, können Sie Ihr Kennzeichen nachträglich ändern. Auch im Falle des Kennzeichendiebstahls empfiehlt es sich dringend, ein neues Nummernschild zu beantragen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie künftig nicht für Vergehen haften, die mit ihrem Kennzeichen begangen wurden. Ein möglicher Kennzeichenmissbrauch zu Ihren Lasten wird damit im Vorhinein wirksam verhindert.

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