Wunschkennzeichen - Terminreservierung

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:

dem gemeinsamen Kennzeichenteil, der das Kennzeichen ohne die letzte Ziffer enthält und zwischen den beiden Fahrzeugen gewechselt wird

und dem fahrzeugbezogenen Teil mit der letzten Ziffer der Erkennungsnummer, der ständig am jeweiligen Fahrzeug verbleibt.

Bei der Zulassung von zwei PKWs gibt es also zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier mit dem fahrzeugbezogenen Teil.

Wenn eins der beiden Fahrzeuge bewegt oder im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird, muss es vorne UND hinten den gemeinsamen und den fahrzeugbezogenen Teil tragen.

Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass:

beide Fahrzeuge die gleiche Fahrzeugklasse haben:

a. Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht

Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1)

oder

b. Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L)

oder

c. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 0,75 Tonnen (Klasse O1)

Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und gleichen Abmessungen verwendet werden können.

Das Wechselkennzeichen ist somit nicht für einen Wechsel zwischen Quad und Kraftrad verwendbar, obwohl beides Fahrzeuge der Klasse L sind.

Es ist auch möglich, dass eines oder beide Fahrzeuge Oldtimer mit H-Kennzeichen sind. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens wird dann auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil des Oldtimers angebracht.

Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.

Es gibt sie auch nicht in grüner Schrift, da Wechselkennzeichen auch bei steuerbefreiten Fahrzeugen mit schwarzer Schrift geprägt werden.

Ein Steuerermäßigung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen. Das heißt, dass beide Fahrzeuge voll versteuert werden.

Die üblichen Zulassungsgebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6 Euro pro Fahrzeug.

Weitere Infos des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung):

Fragen und Antworten zum Wechselkennzeichen (externer Link; öffnet in neuem Fenster)

Kfz-Zulassung

Fahrer von Elektroautos können seit 26. September 2015 ein Nummernschild mit einem „E“ beantragen. Der zusätzliche Buchstabe wird im Anschluss an die Zahlen in die Blechtafel eingeprägt. Sofern die jeweilige Kommune oder Straßenverkehrsbehörde die entsprechenden Voraussetzungen schafft kommen die Halter dann in den Genuss verschiedener Privilegien. Beispielsweise wären Regelungen zu gebührenfreiem Parken, die Nutzung eigens für Busse eingerichtete Fahrspuren oder auch Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen möglich.

Grundlage für die Neuregelung ist das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Hierunter fallen die reinen Batterieelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge ebenso wie von außen aufladbare Hybridautos. Zu erfüllen sind außerdem ein Grenzwert von 50 Gramm beim Kohlendioxidausstoß pro gefahrenen Kilometer und eine Reichweite des Elektroantriebs von mindestens 40 Kilometern. Angaben hierüber enthält in der Regel die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) des jeweiligen Fahrzeugs.

Bei einem Fahrzeug, das nach den Vorschriften seines Herkunftslandes, das nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, aber die Vorteile der Vergünstigungen (Nutzung Busspur, Parkplätze etc.) nutzen will, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist.

Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben.

Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:

die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Übereinstimmungsbescheinigung oder eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten, stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

Weitere Informationen

Auto anmelden: Kosten, Unterlagen & Checkliste

Tipp: Alle wichtigen Dokumente für die Anmeldung von Neu- und Gebrauchtwagen, aber auch für die Anmeldung ausländischer Fahrzeuge sind in der Checkliste von Allianz Direct übersichtlich zusammengefasst. Die Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken kannst du dir kostenlos herunterladen: Checkliste Auto anmelden

Auto anmelden mit Reisepass – geht das?

Ja, das ist kein Problem. Ist dein Personalausweis zum Beispiel abgelaufen, kannst du dein Auto mit Reisepass anmelden. Zusätzlich brauchst du eine Meldebescheinigung. Damit weist du bei der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass dein im Reisepass angegebener Wohnort noch aktuell ist.

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief anmelden?

Das hängt davon ab, warum das Dokument nicht vorliegt. Hast du den Fahrzeugbrief verloren oder wurde er gestohlen, muss er ersetzt werden. Dafür meldest du den Verlust oder Diebstahl bei der Kfz-Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet wurde. Dort kannst du anschließend eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.

Hast du ein ausländisches Fahrzeug gekauft, für das keine deutschen Fahrzeugpapiere vorliegen, brauchst du für die Autoanmeldung folgende Unterlagen:

ausländische Fahrzeugpapiere

Kaufvertrag

Importbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

COC-Papiere oder Vollgutachten

Datenbestätigung des Herstellers

Bei Nicht-EU-Importen: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Bei EU-Importen: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen)

Ein ausländisches Auto mit deutschem Fahrzeugbrief kannst du meist wie einen regulären Gebrauchtwagen anmelden.

Woher bekomme ich die benötigten Dokumente?

Damit die Autoanmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle reibungslos über die Bühne geht, musst du alle notwendigen Unterlagen dabeihaben. Was du woher bekommst, zeigt diese Übersicht:

eVB-Nummer: Sobald du eine Kfz-Versicherung abschließt, erhältst du eine elektronische Versicherungsbestätigung. Die siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination schickt dein Versicherer dir meist per E-Mail oder SMS zu.

Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: Die Fahrzeugpapiere erhältst du vom Händler oder Hersteller des Autos. Bei Gebrauchtwagen bekommst du sie vom Verkäufer bzw. Vorbesitzer.

HU-Bericht: Den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung erhältst du bei gebrauchten Autos meist vom Verkäufer. Hat das Fahrzeug keinen gültigen TÜV, lässt du dir bei einer technischen Prüfstelle.

Alte Nummernschilder: Die bisherigen Kennzeichenschilder gibt dir der Vorbesitzer des Wagens mit. Bei Neuwagen bekommst du die Nummernschilder erst bei der Kfz-Zulassung.

Wunschkennzeichen: Deine Wunschkombination kannst du auf der Webseite deiner Kfz-Zulassungsstelle vorab reservieren. Das geht aber auch vor Ort bei der Kfz-Behörde.

SEPA-Lastschriftmandat: Das Formular für die Abbuchung der Kfz-Steuer füllst du online auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums aus und bringst den Ausdruck zur Kfz-Behörde mit. Du erhältst das Lastschriftmandat aber auch vor Ort.

Wer muss das Auto anmelden?

Normalerweise meldet der Fahrzeughalter sein Auto an. Das heißt: Wenn du dein neues oder gebrauchtes Kfz anmelden möchtest, gehst du persönlich zur Kfz-Zulassungsstelle.

Hast du keine Zeit, kannst du einer anderen Person eine Vollmacht zum Auto anmelden ausstellen. Damit dein Stellvertreter mit Vollmacht dein Auto anmelden kann, benötigt er neben den Unterlagen für die Autoanmeldung folgende Dokumente:

schriftliche Vollmacht (mit deiner Unterschrift, im Original)

Personalausweis des Bevollmächtigten (im Original)

Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte deine Kfz-Steuer und mögliche Schulden erfahren darf

Kopie deines Personalausweises

Tipp: Du brauchst eine Vorlage für deine Vollmacht? Auf der Webseite des ADAC findest du Musterformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken. Auch Kfz-Behörden bieten auf ihren Webseiten vorgefertigte Vollmachten an.

Kann ein Autohaus mein Auto anmelden?

Ja, auch Autohäuser oder spezielle Agenturen können dein Auto anmelden. Händler und Co. verlangen für den Zulassungsservice in der Regel eine Gebühr. Außerdem musst du dem Dienstleister eine Vollmacht ausstellen, damit er die Kfz-Zulassung für dich abwickeln kann.

Wo kann ich mein Kfz anmelden?

Du meldest dein Auto bei der für dich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an. Welche Behörde das genau ist, hängt von deinem Wohnort bzw. deinem Hauptwohnsitz ab. Die Zulassungsstelle kann sich im Landratsamt, Bürgerbüro oder Kreisverwaltungsreferat befinden. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

Deine Kfz-Behörde findest du am einfachsten online. Entweder auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises. Oder über die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dort findest du ein Adressverzeichnis aller Zulassungsbehörden in Deutschland.

Wenn du das Auto auf eine Firma oder einen Verein zulässt, ist der Hauptsitz entscheidend. Für die Autoanmeldung ist die Zulassungsstelle am Firmensitz oder Vereinssitz verantwortlich.

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Informiere dich vor der Autoanmeldung über die aktuellen Öffnungszeiten deiner Kfz-Zulassungsstelle. Online kannst du bei vielen Kfz-Behörden vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung vereinbaren. Diesen Service solltest du nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Insbesondere während der Stoßzeiten am Morgen und Vormittag.

Wie lange dauert die Autoanmeldung?

Beim Auto anmelden hängt die Dauer des Behördenbesuchs davon ab, ob du dir vorab einen Termin gesichert hast. Wenn du mit Terminreservierung pünktlich vor Ort bist und alle nötigen Unterlagen mitbringst, ist dein Auto oft innerhalb von 30 Minuten angemeldet. Schaust du spontan bei der Kfz-Zulassungsstelle vorbei und ziehst eine Nummer, wartest du teilweise mehrere Stunden.

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