Landkreis Saarlouis Kfz-Zulassung

Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel

Sie sind der neue Eigentümer eines (bisher) auswärts zugelassenen Fahrzeugs:

gültiger Personalausweis

Personalausweis bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)

SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer

Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten

Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis

Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)

das bzw. die amtliche(n) Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)

Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!

Verfahrensweise Bundeswehrfahrzeuge:

In der Maske 'Vorbereitende Angaben' ist im Feld 'ausländische Kennzeichen' das vorhandene Bundeswehrkennzeichen einzutragen. Als Nationalität des Kennzeichens ist 'Deutschland' auszuwählen.

Grundgebühr: € 30,20 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

So wird ein Kfz-Kennzeichen hergestellt

Wir sehen sie jeden Tag: Nummernschilder an Autos. Es gibt sie aus Aluminium, aus Kunststoff in 3D, mit Wunschprägung oder in verschiedenen Formaten. Die Geschichte des Kfz-Kennzeichens ist lang – doch wie werden die Schilder eigentlich heute hergestellt?

Der Klassiker: Das Heißprägeverfahren

Seit mehr als 100 Jahren gibt es Kfz-Kennzeichen. Heutzutage fertigen die meisten Hersteller ihre Kennzeichen aus Aluminium an, neuerdings auch aus Kunststoff. Vor den 1990er Jahren wurden Kennzeichen noch mit Lacken bedruckt. In der Regel werden sie heute im Heißprägeverfahren produziert. Dabei wird das Schild selbst zunächst mit reflektierender Folie beklebt, um auch in der Dunkelheit größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. In den fertigen Rohling werden dann mit sehr hohem Druck die entsprechenden Nummern und Buchstaben gepresst. Die Formen dafür wurden vorher oben in die Presse gelegt.

Anschließend geht das Schild in die Heißprägemaschine: Darin wird bei hoher Temperatur eine Folie über das Kennzeichen gewalzt, die den Buchstaben und Ziffern ihre schwarze Farbe gibt. Für Händlerkennzeichen ist die Folie rot, für Kennzeichen von Fahrzeugen, die steuerfrei fahren, gibt es grüne Folien. Während das ganze Verfahren vor mehr als 20 Jahren noch länger dauerte und mit einem hohen Lärmpegel verbunden war, arbeitet die Maschine heute leiser und die Herstellung geht sehr schnell.

Die neuen 3D-Kennzeichen aus Kunststoff

Besonders umweltfreundlich sind die neuen 3D-Kennzeichen: Nur etwa ein Siebtel des CO2-Verbrauchs von Aluminium-Schildern wird bei der Produktion dieser Kennzeichen verbraucht. Sie sind seit Ende 2013 für den Straßenverkehr zugelassen und bestehen aus High-Tech-Kunststoff. Dieser federt auch starke Stöße optimal ab, da das Material sehr flexibel ist. Die Schilder haben ein um etwa 25 Prozent geringeres Gewicht als Aluminium-Kennzeichen, sind äußerst widerstandsfähig und robust. Sie sind immun gegen Korrosion und dadurch besonders langlebig. Die 3D-Kennzeichen werden mittels sogenannter Steckprägung hergestellt, d. h. die Buchstaben und Ziffern werden gewissermaßen „aufgenietet“. Ebenso wie die regulären Nummernschilder verfügen Sie über die vorgeschriebene Reflexionsschicht.

DIN-Zertifizierung ist Voraussetzung zur Herstellung

Natürlich darf nicht jeder ein Kfz-Kennzeichen herstellen. Ein Kennzeichen-Hersteller muss über ein DIN-Zertifikat verfügen, andernfalls darf er keine Kennzeichen verkaufen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) regelt klar, was auf einem Kfz-Kennzeichen vorhanden sein muss und welche Bestandteile rechtswidrig sind. Pflicht ist beispielsweise der DIN-Stempel. Heute ist dieser meist in dem Europa-Symbol der 1995 eingeführten Euro-Kennzeichen eingeprägt.

Kfz-Kennzeichen können heutzutage online nach Hause bestellt werden, zum Beispiel bei GUTSCHILD.de. Um die notwendigen Siegel auf das Schild aufzubringen, kann der Kunde es dann direkt zur Zulassungsstelle mitnehmen. Alternativ schicken wir es auch direkt an das Autohaus, sofern dieses die Zulassung des neuen Autos übernimmt.

Erforderliche Unterlagen zur Kfz-Zulassung

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, z.B. Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik (EURO 4 und besser) und Kraftfahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Katalysator, Erdgasfahrzeuge (CNG), erhalten eine grüne Plakette .

. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, z.B. Dieselfahrzeuge nach EURO 3, erhalten eine gelbe Plakette . Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.

. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, z.B. ältere Diesel-Fahrzeuge, erhalten eine rote Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.

Ob Ihr Fahrzeug oder die spezielle Nutzung unter eine Ausnahmeregelung fällt, können Sie hier nachlesen.

Online-Abfrage: Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?

Ausgabe und Erwerb der Feinstaubplaketten

Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz.-Zulassungsbehörden und die für die Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz.-Überwachungsstellen sein).

Das Landratsamt Tübingen bietet folgende Möglichkeiten zum Erwerb der Feinstaubplakette an:

Vorauskasse

Durch Überweisung von 6 € auf folgendes Konto:

Kontonummer: 0000000048

Bankleitzahl: 64150020

IBAN: DE43641500200000000048

BIC: SOLA DE S1 TUB

Bank: Kreissparkasse Tübingen

Im Feld "Verwendungszweck" muss nur das Kennzeichen angeben werden. Dabei bitte deutlich schreiben. Die Plakette wird nach Zahlungseingang an die, bei der Zulassungsstelle gemeldeten Adresse des Fahrzeughalters versendet. Ohne Angabe des Kennzeichens ist keine Bearbeitung möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Fehlern aufgrund von falsch oder unleserlich eingetragenen Kennzeichen keinen Ersatz liefern können.

Bei Bestellungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, übermitteln Sie uns bitte Kopien der Fahrzeugpapiere (mit Information über das Baujahr und die Antriebsart: Benzin, Diesel , ...) an zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de oder per Fax an +49 7071 207-4399. Ihre Daten, die Sie uns durch die Überweisung mitteilen, werden in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zur Versendung der Plaketten, zur Abrechnung und für statistische Auswertungen verwendet und nicht an Dritte übermittelt.

Schriftliche Bestellung beim Besitz mehrerer Fahrzeuge

Besitzer mehrerer Fahrzeuge können die Plaketten schriftlich unter Angabe der Fahrzeug-Kennzeichen und des Absenders bei den folgende Adressen bestellen:

Post: Landratsamt Tübingen, Zulassungsstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen

E-Mail: zulassungstelle@kreis-tuebingen.de

Fax.: 07071 / 207-4399

Sie können den entsprechenden Betrag (Anzahl Fahrzeuge x 6 €) auf das oben angegebene Konto überweisen. Im Feld "Verwendungszweck" muss der Name und das Bestelldatum der schriftlichen Bestellung angegeben werden. Wir senden die Plaketten nach Zahlungseingang zu.

Sie können die Plaketten auch erst bei der Abholung im Landratsamt (Bürgerbüro) bezahlen.

Abholung im Bürgerbüro

Die Plakette kann auch direkt in unserem Bürgerbüro erworben werden. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein und 6 € in bar je Fahrzeug.

Abholung in Verbindung mit der Fahrzeugzulassung

In Verbindung mit der Fahrzeugzulassung bekommen unsere Kunden die Plakette ebenso. Die Plakette wird dann gemeinsam mit den Zulassungsgebühren bezahlt.

Wo steht die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren?

Bei vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1".Dabei sind die letzten beiden Ziffern entscheidend.

Bei nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1.

Fördermöglichkeiten

Wenn Sie Ihr Diesel-Fahrzeug in diesem Jahr (2015) mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, können Sie dafür 260 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Antragstellung.

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