Parkschaden? Tipps für Geschädigte I Fixico

Parkschaden? Tipps für Geschädigte

Clara von der Ropp, 9 November 2018

Du kommst vom Supermarkt zurück, doch als du gerade den Kofferraum aufklappen möchtest, um deine Einkäufe einzuladen, erstarrst du plötzlich. Diese hässliche Delle im hinteren Stoßfänger war doch von wenigen Minuten noch nicht da?

Parkschäden zählen wohl zu den bösesten Überraschungen, die Autofahrern im Alltag lauern. Wie du als Geschädigter richtig reagierst, erfährst du hier.

Verursacher ermitteln

Du hast also einen Schaden an deinem geparkten Auto entdeckt, von dem du dir sicher bist, dass du ihn nicht selber verursacht hat. Dann solltest du als erstes versuchen, den Verursacher zu finden. Rechtlich ist der Verursacher eines Parkschadens dazu verpflichtet, solange am Auto zu warten, bis der Geschädigte zurück kommt. Leider ist das jedoch in der Realität nicht immer der Fall. So gehst du in den unterschiedlichen Situationen richtig vor.

1. Der Verursacher wartet am Auto

In diesem Fall hast wohl noch einmal Glück im Unglück gehabt. Wenn der Verursacher seinen rechtlichen Pflichten nachkommt, und am Auto wartet, um alle weiteren Schritte zu klären, ist die Abwicklung vergleichsweise einfach. Am besten gehst du wie folgt vor:

Kontaktdaten austauschen Versicherungsdaten festhalten Schaden fotografisch dokumentieren

Hier findest du weitere Tipps für das korrekte Vorgehen in einem Verkehrsunfall. Verkehrsunfall? Ja, denn wenn der Verursacher vor Ort ist, handelt es sich gemäß der offiziellen Definition nicht mehr um einen Parkschaden.

Was genau ist ein Parkschaden?

Damit eine Versicherung den Schaden offiziell als Parkschaden einstuft, müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

Dein Auto muss im geparkten Zustand von einem unbekannten Auto beschädigt worden sein.

Das heißt: Wenn der Fahrer bekannt ist, ist der Schaden an deinem Auto demnach kein Parkschaden.

2. Der Verursacher hat einen Zettel hinterlassen

Was viele nicht wissen: Rein rechtlich gesehen genügt ein Zettel hinter dem Scheibenwischer nicht. Der Verursacher macht sich so trotzdem der Fahrerflucht strafbar. Wenn du einen Zettel mit einer Erklärung und Kontaktdaten an deinem Auto findest, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Polizei benachrichtigen Polizei nimmt Schaden auf und erstellt Bericht Polizei ermittelt Verursacher (mithilfe des Zettels) Polizeibericht erleichtert Schadensregulierung

Warum kann ich den Verursacher nicht selber kontaktieren?

Du fragst dich vielleicht, warum du trotz des Zettels die Polizei einschalten solltest. Der Hauptgrund dafür ist, dass du nie sicher sein kannst, ob die Kontaktdaten korrekt sind. Oder es kann sein, dass der Verursacher plötzlich seine Schuld leugnet, nachdem der erste Schreck verflogen ist. Nur wenn du den Schaden über die Polizei abwickeltst, bist du auf der sicheren Seite.

Wann ist Fahrerflucht keine Fahrerflucht?

Natürlich ist es nicht realistisch, dass der Verursacher Stunden oder Tage auf deine Rückkehr wartet. Deswegen wird erwartet, dass der Verursacher eine angemessen lange Zeit wartet. Konkret bedeutet das: Bei einem leichten Schaden geht man von ca. 30 Minuten aus, bei einem schweren Parkschaden sollte der Fahrer mindestens zwei Stunden auf deine Rückkehr warten. Dann sollte er die Polizei informieren. Es kann also sein, dass du mit einem Anruf bei der Polizei herausfindest, dass der Schaden bereits aufgenommen ist.

3. Der Verursacher ist verschwunden

Leider ist Fahrerflucht im Falle eines Parkschadens relativ häufig. In manchen Fällen bemerkt der Verursacher nicht, dass er beim Ausparken deinen Wagen beschädigt hat. In anderen Fällen hofft er, dass er sich seiner Verantwortung entziehen kann. So solltest du dich verhalten, wenn dein Auto von einem Unbekannten beschädigt wurde:

Polizei informieren Polizei dokumentiert den Schaden und erstellt Bericht Polizei versucht den Verursacher zu ermitteln (mithilfe von Zeugen oder Kameraaufnahmen) Erstatte nach 24 Stunden Anzeige gegen Unbekannt Bericht und Anzeige vereinfachen Schadensregulierung

Welche Versicherung hilft?

Egal, ob der Verursacher ermittelt werden kann, oder nicht: In jedem Fall solltest du deine Kfz-Versicherung über den Parkschaden informieren. Für die Schadensmeldung ist es wichtig, dass du den Schaden dokumentiert hast und einen Polizeibericht vorweisen kannst. Doch welche Versicherung haftet für den Schaden?

Idealfall: Der Verursacher übernimmt die Kosten

Wenn der Verursacher am Unfallort gewartet hat, oder ermittelt werden kann, haftet er in der Regel für den Schaden. Dann übernimmt seine Haftpflichtversicherung die Kosten für die Instandsetzung des Parkschadens an deinem Auto.

Fahrerflucht: Zahlt die Kaskoversicherung?

Wenn der Fahrer jedoch nicht ermittelt werden kann, bleibst du als Geschädigter leider in der Regel auf den Kosten sitzen. Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, kannst du abwägen, ob es sich lohnt, den Schaden darüber abzuwickeln.

Lohnt es sich, meinen Schaden über meine Kfz-Versicherung abzuwickeln?

Tatsächlich empfiehlt es sich nicht in jedem Fall, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Wenn du deine Versicherung nutzt, wirst du hochgestuft und muss in Folge höhere Beiträge zahlen. Bei einer vergleichsweise geringen Schadenshöhe lohnt es sich deswegen eher, den Schaden privat zu bezahlen, um die Schadensfreiheitsklasse zu bewahren.

Welche Parkschäden sollte ich selber bezahlen?

Wenn du deine Vollkaskoversicherung einmal genutzt hast, dauert es meistens mehrere Jahre, bis du zu deine ursprüngliche Schadensfreiheitsklasse zurückkehren kannst. In diesen Jahren zahlst du deutlich erhöhte Prämien, die sich im Zweifel zu einer höheren Summe hochrechnen, als die Reparaturkosten ursprünglich betragen hätten. In diesem Artikel findest du ausführlichere Infos zu diesem Thema. Experten raten deswegen:

Bei einem Schaden unter 1000 Euro solltest du die Kosten selber tragen und eine Höherstufung vermeiden.

Woher weiß ich, wie hoch die Reparaturkosten sein werden?

Wie teuer die Instandsetzung von einem Parkschaden ausfallen wird, ist für Autobesitzer meist schwer abzuschätzen. So oft ist man ja glücklicherweise nicht mit Lack- oder Karosserieschäden konfrontiert. Im Fall des Falles gibt es jedoch eine einfache Art und Weise, einen guten Überblick über die anstehenden Kosten zu erhalten: Eine Reparaturanfrage bei Fixico.

So erhältst du innerhalb von 24 Stunden mehrer Angebote von Werkstätten in deiner Umgebung, die jeweils einen verbindlichen Fixpreis beinhalten. Diese Preise kannst du unverbindlich vergleichen, um ein Gefühl für die Höhe der Reparaturkosten zu erhalten.

Wie viel kostet die Reparatur von Parkschäden?

Besonders, wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden konnte, und du demnach selber für die Instandsetzung aufkommen musst, brennt dir wahrscheinlich eine Frage besonders unter den Nägeln: Wie teuer wird das? Hier erfährst du, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie du ganz einfach mehrere verbindliche Preise zum Vergleichen einholen kannst.

Kostenübersicht Parkschäden

Autofahrer sind oft überrascht, wie stark die Reparaturkosten variieren. Natürlich ist ein schwerer Schaden, wie zum Beispiel ein verbeulter Schweller, teurer, als ein oberflächlicher Kratzer auf der Stoßstange. Diese Merkmale am des Autos wirken sich auf den Preis aus:

Automarke

Modell

Baujahr

Betroffenes Fahrzeugteil

Lackart

Doch tatsächlich wird der Preis noch von weiteren Faktoren beeinflusst. Studien des Verbraucherschutzes zeigen, dass auch für die gleichwertige Instandsetzung eines Schadens von verschiedenen Werkstätten sehr unterschiedlich beziffert wird. Doch woher stammen diese hohen Preisunterschiede?

Standort der Werkstatt (Standortkosten schlagen sich im Preis nieder)

Ausstattung der Werkstatt (Moderne Ausstattung erlaubt wirtschaftliche Reparatur)

Kapazitäten der Werkstatt (Hohe Auslastung führt zu hohen Preisen)

Deswegen gilt: Vergleichen lohnt sich.

Wie kann ich Werkstätten vergleichen?

Das Vergleichen von Werkstätten und ihren Preisen auf Fixico ist ein Kinderspiel. So einfach funktioniert das:

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Antiblockiersystem (ABS)

Das Antiblockiersystem verhindert, dass die Räder bei einer Vollbremsung blockieren und der Fahrer so die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Das gelingt mit dem wiederholten Absenken und Anheben des Bremsdrucks.

Das Antiblockiersystem gehört mittlerweile zum Sicherheitsstandard. Gebrauchtwagen ohne ABS, ausgenommen Young- oder Oldtimer, sind heute Exoten und lassen sich in Europa schwer verkaufen.

Bei einer Vollbremsung ohne Antiblockiersystem bilden sich an den Reifenlaufflächen Bremsplatten. Diese führen zu einem unrunden Lauf und der Reifen muss erneuert werden. Dank Antiblockiersystem können sich bei einer Vollbremsung keine Bremsplatten mehr bilden. Das Antiblockiersystem senkt somit den Reifenverschleiß und die Reifen können länger gefahren werden.

In neuen Fahrzeugen wird die Bremskraft an jedem Rad individuell geregelt. Insbesondere auf unterschiedlich griffiger Fahrbahn bringt das Vorteile mit sich. Das sogenannte „Giermoment“, das Drehen des Fahrzeugs um die eigene Hochachse, wird abgeschwächt und damit auch die Schleuderneigung.

Das ABS erhöht die Spurtreue – auch in Kurven. Zudem erhält es die Lenkfähigkeit bei einer Vollbremsung, so dass Hindernisse umfahren werden können.

Bei einer Vollbremsung wird das Blockieren der Hinterachsräder vermieden. Dadurch kann beispielsweise ein unkontrolliertes Schleudern verhindert werden, das durch den Verlust der Seitenführungskräfte auftreten kann. Das Antiblockiersystem nutzt den physikalischen Grenzbereich optimal aus. Allerdings verhindert das ABS nicht das Ausbrechen bei überhöhter Geschwindigkeit.

Sollten die elektrischen Funktionen des ABS ausfallen, muss die normale Bremse auch weiterhin uneingeschränkt funktionieren – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Obwohl das Antiblockiersystem nur rund zwei Prozent aller Bremsungen unterstützt, ist es aus modernen Fahrzeugen nicht mehr wegzudenken. Dieses Hilfssystem sorgt für ein stabiles Fahrverhalten und stellt die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges in extremen Situationen sicher. So hat es eine hohe Auswirkung auf die Sicherheit im Straßenverkehr und hat in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die Zahl der im Straßenverkehr verunglückten Personen zurück gegangen ist.

Funktion

Wenn die Räder bei einer Vollbremsung blockieren, ist die Lenkfähigkeit nicht mehr gegeben und das Fahrzeug kann in einen unkontrollierbaren Zustand geraten. Die Aufgabe des Antiblockiersystems (ABS) – in der StVZO auch „Automatischer Blockierverhinderer“ (ABV) genannt - ist es, das dauerhafte Blockieren der Räder zu verhindern und den Bremsvorgang zu stabilisieren. Das gelingt mit wiederholtem und intelligentem Absenken und Anheben des Bremsdrucks, der sogenannten „Druckmodulation“.

Schlupf-Regelung Sobald der Fahrer kräftig auf das Bremspedal tritt, kommt der Reifen zunächst aus der normalen Abrollbewegung in den sogenannten „Bremsschlupfbereich“. Die Folge: Der Abrollumfang des Rades ist geringer als die Strecke, die das Fahrzeug zurücklegt. Wird das Bremspedal noch kräftiger durchgetreten, blockiert das Rad und man spricht von einem 100-prozentigen Bremsschlupf. Die optimale Bremsverzögerung wird mit modernen Reifen und auf „Standardfahrbahnbelägen“ bei einem Bremsschlupf von etwa acht bis 25 Prozent erreicht. Selbst ein geübter Fahrer kann diesen engen, optimalen Bereich nur schwer erreichen. In einer Extremsituation ist das kaum möglich. In einer solchen Situation greift das intelligente ABS. Dieses regelt die Bremskraft so, dass der Schlupf an jedem Rad innerhalb des optimalen Bereiches bleibt und gleichzeitig einzelne Räder nicht blockieren.

Arten des Antiblockiersystems Es gibt unterschiedliche Antiblockiersysteme, die jeweils anders funktionieren. Drei-Kanal Antiblockiersystem In der Vergangenheit kamen meist Drei-Kanal Antiblockiersysteme zum Einsatz. Bei diesen werden die Vorderräder individuell und die Hinterräder gemeinsam angesteuert. Vier-Kanal Antiblockiersystem In neueren Fahrzeugen kommen meistens nur noch Vier-Kanal Antiblockiersysteme zum Einsatz. Diese ermöglichen es, dass jedes Rad individuell angesteuert werden kann und funktioniert folgendermaßen: Jedes Rad verfügt über einen Raddrehzahlsensor. Durch diesen kennt das elektronische Steuergerät jederzeit die aktuelle Drehzahl aller Räder. Wird beim Bremsen ein Rad stärker verzögert als die anderen, überschreitet dieses den Zielschlupfbereich. Der Bremsdruck des Rades wird dann gehalten oder abgesenkt. Das passiert jedoch nur oberhalb einer Mindestgeschwindigkeit von sechs km/h. Solange der Fahrer den Fuß auf dem Bremspedal hat, werden die Geschwindigkeit des Fahrzeuges und die individuelle Radgeschwindigkeit permanent abgeglichen. Das führt dazu, dass auch der Bremsdruck kontinuierlich moduliert wird.

Fahrerflucht: Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Fahrerflucht: Was tun, wenn Sie weitergefahren sind? Am besten sollte die nächste Polizeistation aufgesucht werden.

Verkehrsunfälle geschehen tagtäglich auf den deutschen Straßen. Manchmal kommt es wetterbedingt dazu oder ein Fahrer war abgelenkt, unaufmerksam oder hat sich schlichtweg verschätzt.

Wenn es dann erst einmal zum Zusammenstoß kommt, ist der Ärger groß. Doch was passiert, wenn der Unfallverursacher oder ein Beteiligter einfach vom Unfallort verschwindet? Sind Unfallgegner verpflichtet, Ihre Personalien auszutauschen?

An dieser Stelle kommt das Thema Fahrerflucht ins Spiel. Passiert nämlich ein Unfall, stehen viele Fahrer im ersten Moment nicht nur unter Schock, sondern verlassen möglicherweise ohne zu überlegen den Unfallort.

Und genau mit dieser Handlung begeht der betreffende Autofahrer einen großen Fehler. Denn das gilt in Deutschland als Fahrer- oder Unfallflucht und kann harte Strafen zur Folge haben.

FAQ: Fahrerflucht Wann kann Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen werden? Wenn Sie sich nach einem Unfall aus dem Staub machen, anstatt sich den drohenden Konsequenzen zu stellen, begehen Sie Fahrerflucht und machen sich strafbar. Welche Strafe wird bei einer Fahrerflucht fällig? Laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird eine Fahrerflucht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Darüber hinaus können noch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen. Was passiert, wenn Sie in der Prob‌ezeit Fahrerflucht begehen? In der Probezeit wird eine Fahrerflucht als A-Verstoß angesehen. Ein solcher zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich.

Video: Wann droht Strafe wegen Fahrerflucht?

Was bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort droht, erfahren Sie in diesem Video!

Fahrerflucht: Eine kurze Definition

Doch was ist eigentlich Fahrerflucht? Wie ist es im deutschen Verkehrsrecht definiert? Im Allgemeinen bedeutet es, dass jemand einen Unfall verursacht hat und sich danach vor den Konsequenzen drücken möchte, indem er den Unfallort einfach verlässt. Fahrerflucht ist es aber auch, wenn ein Unfallbeteiligter, der nicht den Unfall verursacht hat, einfach den Unfallort verlässt.

Vor allem bei einem Parkschaden ist Fahrerflucht eine Fehlreaktion einiger Autofahrer. Doch selbst Unfallflucht bei einem Bagatellschaden kann weitreichende Folgen für den Unfallverursacher nach sich ziehen, sollte dieser ermittelt werden können.

Unfall mit Fahrerflucht: Gesetzliche Grundlagen

Rechtlich ist Fahrerflucht in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Dort ist sie formuliert als sogenanntes „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Konkret macht § 142 Abs. 1 StGB Angaben wie folgt dazu:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fahrerflucht: Die Strafe variiert je nach Schwere zwischen einer Geld- und einer Haftstrafe.

Wer demnach beispielsweise ein Auto angefahren hat und Fahrerflucht begeht, muss mit einer Strafe für die Unfallflucht, also mit strafrechtlichen Konsequenzen, rechnen.

Je nach Schwere und Folgen des Unfalls beträgt das Strafmaß für die Fahrerflucht zwischen einer Geldstrafe und einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

Fest steht also, dass in jedem Fall die Personalien ausgetauscht werden müssen.

Ist dies zum Zeitpunkt des Unfalls nicht möglich, weil sich zum Beispiel der Unfallgegner nicht am Unfallort befindet, sollte Sie trotzdem auf keinen Fall ein Parkrempler zur Fahrerflucht veranlassen.

Das StGB gibt hier eine „angemessene Wartezeit“ vor, die der Unfallverursacher am Unfallort verbleiben muss, um auf den Unfallgegner zu warten. Eine pauschale Zeitangabe existiert hierfür jedoch nicht.

Unterschiedliche Umstände können die Wartezeit verkürzen oder verlängern:

Schwere des Unfalls bzw. Schadens

des Unfalls bzw. Schadens Tageszeit

Wetterbedingungen

Dichte des Verkehrs

Bei „günstigen“ Bedingungen, wie etwa gutem Wetter und einer sicheren Parkmöglichkeit, ohne den Verkehr zu behindern, kann es schon einmal sein, dass eine Wartezeit von einer Stunde als angemessen gilt. Lediglich wenn sich beim Unfallgegner ein Parkschein im Fahrzeug befindet, muss der Unfallverursacher warten, bis die maximale Parkdauer erreicht ist.

Auch wenn Sie Fahrerflucht begehen, ohne dass ein Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners zu erkennen ist, zieht dies im Regelfall eine Strafe nach sich. Denn nur weil Sie auf den ersten Blick keine Kratzer oder Beulen erkennen können, heißt das nicht, dass diese auch wirklich nicht vorhanden sind. Eine Entscheidung darüber, ob tatsächlich keine Schäden entstanden sind, kann nur ein geschulter Fachmann treffen.

Wie handeln Sie korrekt, um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu vermeiden?

Fahrerflucht ist in § 142 StGB (Strafgesetzbuch) festgehalten.

Wie bereits erwähnt, muss zunächst am Ort des Unfalls eine bestimmte Zeit gewartet werden. Ist der Geschädigte dann immer noch nicht anzutreffen, ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren.

Diese kommt dann zumeist zum Ort des Geschehens. Unter Umständen ist es auch möglich, stattdessen das nächstgelegene Polizeirevier aufzusuchen, um den Unfall zu melden. Damit laufen Sie keine Gefahr, Fahrerflucht wegen eines Parkschadens oder ähnlichen Vorfällen zu begehen.

Sie sind hierbei nicht dazu verpflichtet, Ihre Schuld zu bestätigen, sondern sollen lediglich erst einmal den Unfall melden. Auf diese Weise können die Beamten alle weiteren Ermittlungsschritte einleiten, wie etwa den Geschädigten zu benachrichtigen. Alle wichtigen Informationen, z. B. wie es zum Unfall kam, sollten bei der Polizei angegeben werden.

Der nächste Schritt ist dann die Schadensregulierung bei der Versicherung, damit eventuelle Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen schnellstmöglich behoben und die Kosten dafür gedeckt werden können.

Achtung: Begehen Sie Fahrerflucht, kommt die Versicherung oftmals nicht mehr für die Reparaturen auf!

Versicherungsfragen bei Unfallflucht

: Eine Fahrerflucht bei einem Bagatellschaden hat zumeist keine Haftstrafe als Folge.

Was passiert bei Fahrerflucht, wenn der Verursacher des Unfalls nicht mehr auffindbar ist? Besitzt der Geschädigte nur eine Haftpflichtversicherung, muss er zunächst selbst für alle Reparaturkosten aufkommen.

Wird der Unfallverursacher allerdings noch gefunden, kann der Geschädigte die Kosten von dessen Versicherung zurückfordern.

Vollkaskoversicherungen übernehmen zwar im Regelfall alle Kosten, stufen den Versicherungsnehmer im Anschluss jedoch mit wesentlich höheren Versicherungsbeiträgen ein.

Wird der Schadensverursacher im Nachhinein doch noch ausfindig gemacht, übernimmt dessen Haftpflicht – oder Vollkaskoversicherung zwar zunächst alle Kosten, kann sich diese aber letztlich vom Unfallverursacher wiederholen. Begeht jemand Unfallflucht, zieht die Versicherung auf diesem Wege ihre Konsequenzen daraus.

Welche Strafe wird für Fahrerflucht verhängt?

In der Regel zieht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Strafe nach sich, die in sehr unterschiedlichen Ausführungen verhängt werden kann. Im Normalfall wird beispielsweise bei einem Parkschaden mit anschließender Fahrerflucht die Strafe wesentlich geringer ausfallen, als wenn dabei Personen zu Schaden gekommen sind.

Im Allgemeinen variiert die Strafe für Unfallflucht laut StGB zwischen einer Geldstrafe und einem Freiheitsentzug, welcher bis zu drei Jahre andauern kann. Bei einem Personenschaden steht zumeist auch Körperverletzung im Raum.

Nach begangener Fahrerflucht sollte eine Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Mit einer Strafe wegen Fahrerflucht brauchen Sie jedoch nicht zu rechnen, wenn Sie kurz vom Unfallort wegeilen, um Hilfe für Unfallbeteiligte zu holen, die verletzt wurden. Denn auf diese Weise helfen Sie den Unfallopfern und machen nichts falsch. Erste-Hilfe-Maßnahmen gehen in solch einem Fall natürlich immer vor!

Weiterhin wird bei einer Fahrerflucht das Strafmaß zumeist gemildert, wenn sich der Schuldige innerhalb von 24 Stunden selbst bei der Polizei stellt. Manchmal merkt ein Täter erst nach Abklingen des Schocks, dass es nicht Ordnung war, dass er einfach den Unfallort verlassen hat.

Durch eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht steht der Unfallverursacher also zu seinem Fehler. In der Regel wirkt sich dieses Verhalten für ihn positiv auf das Strafmaß aus.

Allerdings gilt diese Regelung gemäß § 142 Abs. 4 StGB nur für eine Fahrerflucht mit unerheblichen Folgen wie kleineren Sachschäden und nicht etwa bei einem Personenschaden.

Wichtig bei einer Unfallflucht und deren Strafmaß ist, dass strafrechtliche Konsequenzen nicht nur nach der Fahrerflucht an sich drohen, sondern auch, wenn der Unfallverursacher es nach einer angemessenen Wartezeit versäumt, unverzüglich alle wichtigen Daten und Informationen nachträglich an die Polizei weiterzugeben.

Was sagt der Bußgeldkatalog zur Fahrerflucht?

Fahrerflucht kann auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Es ist aber auch möglich, dass Unfallflucht Punkte, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot nach sich zieht. Wie hoch das jeweilige Bußgeld ausfällt, hängt hierbei immer vom entstandenen Schaden ab. Fahrerflucht mit ausschließlichem Sachschaden hat zumeist ein geringeres Bußgeld zur Folge, als es der Fall bei einem Personenschaden ist.

Um die Höhe des entstandenen Schadens festzustellen, fertigt ein Experte in der Regel ein Unfallgutachten an. Damit lässt sich das Ausmaß des Blechschadens einfacher feststellen. Als bedeutender Sachschaden gelten hierbei alle Reparaturkosten von mindestens 1.500 Euro.

drei Punkte in Flensburg. Unter Umständen kann Fahrerflucht ein Fahrverbot als mögliche Nebenfolge haben. § 69 StGB bildet die gesetzliche Basis dafür. Hinzu kommen laut Bußgeldkatalog fast immer. Unter Umständen kann Fahrerflucht einhaben.bildet die gesetzliche Basis dafür.

Besonders schwere Unfälle können letzten Endes sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das trifft vorwiegend zu, wenn Menschen verletzt oder gar ums Leben gekommen sind.

Die nachfolgenden Kategorien kommen bei einer Fahrerflucht als Strafe in Frage: ein Bußgeld entsprechend des Unfallausmaßes

entsprechend des Unfallausmaßes drei Punkte auf dem Flensburger Punktekonto

ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten

zwischen einem und drei Monaten ein Entzug der Fahrerlaubnis

eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Kommt durch den Unfall sogar eine Person zu Tode, kann oftmals von einer fahrlässigen Tötung gesprochen werden, welche im schlimmsten Falle eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge hat.

Fahrerflucht bei einem Wildunfall

Bei Fahrerflucht variiert das Bußgeld bzw. die Geldstrafe je nach Schwere des entstandenen Schadens.

Der ein oder andere fragt sich jetzt sicherlich, ob die oben genannten Vorschriften auch für Tiere gelten. Kann bei einem Wildunfall Fahrerflucht begangen werden? Auch wenn dies für einige im ersten Moment etwas komisch klingt, gelten Wildtiere rein rechtlich als Sache. Damit kann es keinerlei Ansprüche stellen, wodurch Fahrerflucht hierbei ausgeschlossen werden kann.

Jedoch ist der Unfallverursacher in der Pflicht, die Polizei oder einen Förster zu verständigen. Denn muss ein Wildtier unnötig leiden, zählt dies unter die Kategorie der Tierquälerei. Damit verstößt der Täter gegen das Tierschutzgesetz.

Im Ernstfall kann dies eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen!

Katze überfahren: Wann besteht Fahrerflucht?

Überfährt jemand mit seinem Fahrzeug eine Katze oder einen Hund, gilt dieselbe Regelung, wie auch bei Wildtieren. Denn auch die beliebten Haus- und Heimtiere werden laut deutschem Recht als Sache betrachtet.

Kommen Sie in solch eine Situation, müssen Sie die Polizei nicht zwingend rufen. Fahren Sie nach dem ersten Schockmoment weiter, gilt dies außerdem auch nicht als Fahrerflucht. Aber auch verletzte Tiere darf man nicht einfach liegen lassen, da das Tierquälerei wäre. In diesem Fall ist die Polizei zu informieren.

Im Gegenteil: Machen Sie den Halter des angefahrenen Tieres ausfindig, haben Sie die Möglichkeit, diesen für etwaige Schäden am Auto haftbar zu machen, da der Halter des Tieres nicht ordnungsgemäß dafür Sorge getragen hat, dass das Tier niemand anderen gefährdet.

Was passiert bei Fahrerflucht in der Probezeit?

Bekannterweise befindet sich jeder Fahranfänger, welcher seine Fahrerlaubnis erworben hat, zunächst zwei Jahre in der Probezeit. Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind in dieser Zeit in sogenannte A- und B-Verstöße unterteilt.

Fahrerflucht, definiert nach § 142 StGB, gehört hierbei zu den A-Verstößen und zieht im Regelfall eine Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre sowie ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger nach sich.

Dies sind jedoch nur die Probezeit-Maßnahmen. Etwaige Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot werden gegen den Täter trotzdem in Abhängigkeit der Schwere des Unfalls verhängt.

Gibt es eine Verjährung von Fahrerflucht?

Nahezu jedes Delikt verjährt laut deutschem Recht irgendwann. Dazu zählt auch Fahrerflucht. Verankert ist dies zum Beispiel im Strafgesetzbuch. So ist in § 78 Abs. 3 StGB Folgendes vermerkt:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind, zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind, drei Jahre bei den übrigen Taten.

Laut diesen Regelungen ist Fahrerflucht also mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren nach fünf Jahren verjährt und darf nach Verstreichen dieser Zeit nicht mehr verfolgt werden.

Ausgenommen von Verjährungsfristen sind selbstverständlich schwere Verbrechen, wie zum Beispiel Mord.

Unbemerkte Fahrerflucht: Bedeutung und Folgen

Bei Fahrerflucht liegt die Verjährung bei fünf Jahren.

Besonders kleinere Blechschäden, wie beispielsweise minimale Kratzer am Fahrzeug, können unter bestimmten Bedingungen manchmal dazu führen, dass der Unfallverursacher den Unfall gar nicht als solchen wahrgenommen hat.

Dann hat er die Unfallflucht auch gar nicht bemerkt. Erhält der betreffende Fahrer dennoch nachträglich eine Anzeige wegen Fahrerflucht, weil ein Zeuge den Parkrempler oder Ähnliches beobachtet und an die Polizei weitergeleitet hat, können Sie dagegen vorgehen. Unter Umständen ist es ratsam, sich hierbei von einem Anwalt beraten zu lassen.

Ist Ihnen der Unfall nämlich gänzlich entgangen, kann Ihnen auch keine Fahrerflucht vorgeworfen werden.

Durch ein Unfallgutachten kann hier schnell festgestellt werden, ob es realistisch ist, dass der Unfallverursacher nichts von dem Zusammenstoß gemerkt haben will. Ist dem wirklich so, kann dieser mit der Einstellung des Verfahrens und einem Freispruch rechnen.

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