Lichthupe/Rechts überholen: Das ist erlaubt

Rechts überholen ist nicht immer verboten und auch die Lichthupe darf im Alltag genutzt werden. Das müssen Sie zum Thema Verkehrsregeln wissen. Wir räumen mit neun Autofahrer-Irrtümer auf.

Man weiß es ja eigentlich besser: Zum Abbiegen gehört der Schulterblick, innerorts sind nur 50 km/h erlaubt, in zweiter Reihe darf man nicht parken. Oft genug begehen Autofahrer aber auch Verkehrsverstöße und wähnen sich dabei im Recht. Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC und Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), klären über populäre Verkehrsirrtümer auf:

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Die häufigsten Verkehrsirrtümer im Video – Teil 1:

1. Auf Autobahnen muss man immer rechts fahren

Meist, aber nicht immer gilt das Rechtsfahrgebot. "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf bei drei oder mehr Spuren davon abgewichen werden, wenn auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder Autos fahren", erklärt von Bressensdorf. Grund für diese Regelung sei, dass man verhindern will, dass die Autos Schlangenlinien fahren müssen. "In der Praxis beobachten wir aber leider oft, dass die rechte Spur frei ist, die mittlere etwas voller und die linke ganz voll. So wird der Verkehrsraum viel zu schlecht ausgenutzt."

2. Beim Reißverschlussverfahren frühzeitig die Spur wechseln

Sei es wegen einer Baustelle oder weil sich eine zweispurige Fahrbahn planmäßig auf eine Spur verengt: Hier gilt beim Einordnen auf die verbleibende Spur das Reißverschlussverfahren. Vielen Autofahrern scheint aber nicht bewusst zu sein, wie man da genau vorgeht, hat Gerhard von Bressensdorf beobachtet: "Viele Leute haben offenbar Angst, dass sie am Ende der Spur nicht mehr reingelassen werden und wechseln viel zu früh." Dadurch werde der Verkehr auf der Spur, die weiterführt, unnötig aufgestaut. «Das Gesetz ist hier ganz eindeutig: Man wechselt die Spur erst im unmittelbaren Endbereich des Fahrstreifens, der aufhört.» Wer das richtig macht, zieht zwar oft den Ärger derjenigen auf sich, die früh wechseln, doch nur so wird der Verkehrsraum optimal ausgenutzt.

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Die häufigsten Verkehrsirrtümer im Video – Teil 2:

3. Rechts überholen ist strikt verboten

Dass man mit dem Pkw innerorts auch rechts überholen darf, dürfte den meisten Autofahrern bekannt sein. Doch auch auf mehrspurigen Landstraßen oder Autobahnen ist das unter bestimmten Bedingungen erlaubt. "Zum Beispiel, wenn man in einer durchgehenden Kolonne fährt", sagt Bressensdorf. Die Fahrzeugschlange auf der rechten Spur darf also an der, die auf der linken fährt, vorbeiziehen. Das gilt sogar unabhängig von der Geschwindigkeit. "Es muss aber eine Kolonne ohne Lücke sein", so von Bressensdorf. "Sobald die Schlange abreißt, gilt wieder Überholverbot."

Auch ein einzelnes Fahrzeug darf gelegentlich rechts überholen. "Aber nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 km/h und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 km/h beträgt", sagt von Bressensdorf. Diese Werte hätten sich in der Rechtsprechung durchgesetzt.

4. Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken

Hartnäckig hält sich der Irrtum, man müsse nicht blinken, wenn man auf einer Vorfahrtsstraße abbiegt. Dabei gilt: Ob man blinken muss oder nicht, entscheidet die Fahrtrichtung. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen. "Selbst wenn Sie gar nicht anders können, als links abzubiegen, weil rechts etwa eine Einbahnstraße einmündet, müssen Sie blinken", sagt von Bressensdorf.

5. Wer auffährt hat immer Schuld am Unfall

Fährt ein Autofahrer einem anderen hinten drauf, ist er tatsächlich meist der Schuldige. "Es gilt der Beweis des ersten Anscheins", erklärt Daniela Mielchen. Und der spreche dafür, dass der Hintermann zu wenig Abstand eingehalten hat, zu schnell war oder unaufmerksam. Wenn der Auffahrende nachweisen kann, dass der Vordermann beispielsweise eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat, kann ihn das entlasten. "Auch das Bremsen für Kleintiere wie einen Igel oder einen Frosch wird von Gerichten übrigens als grundlos eingestuft."

6. Fahrradfahrer gehören nicht auf die Straße

Autofahrern würde es womöglich das Leben erleichtern: Doch Radler sind keineswegs zum Fahren auf dem Radweg verdammt. «Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße», sagt Markus Schäpe. Denn die sei schließlich für Fahrzeuge vorgesehen. Die Pflicht zur Nutzung des Radwegs ist eigentlich eine Ausnahme und gilt nur, wenn der mittels eines blauen, runden Schildes ausgeschildert ist. Diese Beschilderung darf aber nicht willkürlich erfolgen, erläutert Schäpe. "Nur wenn eine besondere Gefahr besteht, darf der Radweg ausgeschildert werden." In zahlreichen Fällen in den vergangenen Jahren mussten die Behörden die Schilder deshalb wieder abmontieren.

7. Lichthupe ist Nötigung

Man kennt das aus dem Rückspiegel: Ein ungeduldiger Autofahrer versucht, sich freie Bahn zu schaffen, indem er mehrfach aufblendet. Gerne wird da der Vorwurf der Nötigung erhoben. Oft zu Unrecht, wie Daniela Mielchen weiß. "Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird." Man darf also sogar hupen. "Nötigung wird daraus allerdings, wenn man sehr dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt", sagt Mielchen.

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8. Als Passant darf man einen Parkplatz freihalten

Einen Parkplatz für den in Kürze mit dem Auto eintreffenden Ehepartner freihalten, kann einem doch keiner verbieten. Oder? "Außer der Gesetzgeber", sagt Markus Schäpe. "Die Parklücke ist für Fahrzeuge da." Insofern gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. "Man will das natürlich niemandem raten, aber als Autofahrer dürfte man sogar langsam auf den Fußgänger zufahren, um ihn zu veranlassen, die Lücke freizugeben", sagt Schäpe. Wer sich als Fußgänger dagegen wehrt, indem er sich etwa gegen das Auto stemmt, begeht eine Nötigung.

9. Auch auf Parkplätzen gilt rechts vor links

"Das ist wohl einer der größten Irrtümer überhaupt", sagt Gerhard von Bressensdorf. "Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man muss sich untereinander verständigen." Eine Ausnahme gilt nur auf Parkplätzen mit großen Verteilerstraßen, von denen kleinere Parkstraßen abzweigen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn ob eine solche Situation gegeben ist, kann man schwer erkennen. "Man ist in jedem Fall gut beraten, wenn man nicht auf sein vermeintliches Recht besteht. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme fährt man deutlich besser."

Rechts überholen: Nur in diesen Fällen ist es erlaubt

Rechts überholen: Nur in diesen Fällen ist es erlaubt

13. September 2022 | Oliver März

Im Allgemeinen ist rechts überholen in Deutschland verboten und kann auch bestraft werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen dieses Verbot außer Kraft gesetzt ist, beispielsweise bei Verkehrsbehinderungen auf der linken Spur.

In diesen Fällen ist rechts überholen erlaubt

Auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen ist rechts überholen nur erlaubt, wenn der Verkehr insgesamt zäh ist. Ein Mittelspurschleicher ist keine ausreichende Begründung, um rechts auszuscheren.

Wenn Sie im zähfließenden Verkehr mal links und mal rechts schneller fahren können, dann ist das Überholen auf der rechten Spur erlaubt.

Außerdem dürfen Sie auf der rechten Spur überholen, wenn auf den linken Spuren der Verkehr zum Erliegen kommt oder nur sich mit maximal 60 Stundenkilometern bewegt und Sie auf der rechten Spur schneller fahren können.

Im zweiten Fall ist allerdings auch nur erlaubt, mit höchstens 20 Stundenkilometern mehr zu fahren als die linke Spur. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass Fahrzeuge von links ebenfalls die Spur wechseln.

Auf anderen zweispurigen Straßen wie Bundesstraßen oder Landstraßen ist rechts überholen übrigens zulässig.

Linksabbieger und Schienenfahrzeuge müssen rechts überholt werden.

Als Radfahrer oder Kraftradfahrer dürfen Sie in mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen, sofern Sie besondere Vorsicht walten lassen. Das Schlängeln im Stau ist allerdings verboten.

Wenn Sie zum Überholen ausscheren, müssen Sie dies mit Blinken anzeigen und sollten sich mit Spiegel- und Schulterblicken vergewissern, dass die Fahrbahn frei ist.

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Darum ist rechts überholen verboten

In Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen. Daher wird davon ausgegangen, dass Fahrzeuge nicht rechts überholen können. In der Praxis sieht das oft anders aus und auf anderen Straßen ist das Überholen auf der rechten Fahrbahn mitunter nicht verboten.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) Artikel 5 steht in Absatz 1 geschrieben, dass der Überholvorgang links auszuführen ist. Zuwiderhandlungen können mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldstrafe bis 100 Euro geahndet werden.

Überholen bedeutet, dass man ein fahrendes oder im Anfahren befindliches Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung passiert. Vorbeifahren beschreibt nur das Passieren eines stehenden Fahrzeugs.

Das Passieren einer Linksabbiegerspur ist beispielsweise kein Überholen, weil Sie nicht in gleicher Fahrtrichtung fahren.

Wenn Sie rechts überholen, riskieren Sie einen Unfall, da das links fahrende Fahrzeug nicht mit Ihnen rechnet. Zwar müssen sich Verkehrsteilnehmer immer beim Spurwechsel vergewissern, dass sie frei ist, aber bei einem Überholvorgang auf der rechten Spur könnte Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden.

Wichtige Verkehrsregeln für (E-) Autofahrer

Wann darf man die Lichthupe einsetzen? Was gilt bei Nebel auf der Fahrbahn? Ab wann gilt das Tempolimit bei Nässe? Es gibt viele Verkehrsregeln, die man nicht unbedingt intus hat. Damit Sie sicher und legal auf der Straße unterwegs sind, hat Ihnen einige der Regeln zusammengefasst und erklärt:

Auf der Autobahn rechts überholen – wann ist es erlaubt?

Auf der Autobahn rechts überholen – wann ist es erlaubt?

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In gewissen Ausnahmefällen darf auf der Autobahn rechts überholt werden. © dpa

Rechts überholen ist auf deutschen Autobahnen grundsätzlich verboten. Oder gibt es vielleicht doch Ausnahmen? Die Redaktion klärt auf.

Als Autofahrer hat man es oft nicht leicht. Wer kennt nicht diese Situation: dreispurige Autobahn, wenig Verkehr, Sie fahren vorschriftsmäßig in normalem Tempo auf der rechten Spur - und plötzlich ist es da: ein Fahrzeug, das seelenruhig auf der mittleren oder gar linken Spur dahin kriecht.

Ihr Puls steigt, Sie verspüren den fieberhaften Drang, den notorischen Schleicher zu überholen, ohne dabei die Spur zu wechseln. Doch die große Frage ist:

Darf ich auf der Autobahn rechts überholen?

Generell gilt: Rechts überholen auf der Autobahn ist grundsätzlich verboten. Hier herrschen andere Gesetze als innerorts, wo auf mehrspurigen Straßen die Fahrspur frei gewählt und somit – natürlich unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - auch rechts überholt werden kann.

Bei dem obigen Beispiel wäre rechts überholen also gesetzeswidrig. Wer dies dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die korrekte Vorgehensweise in dem Fall wäre: Sie warten, bis der Fahrer die linke Spur freigibt (wenn er diese blockiert) oder (wenn sich der "Schleicher" mittig befindet) vorsichtig von rechts nach links ziehen, um vorschriftsgemäß links zu überholen.

Und das am besten, nachdem man sich vergewissert hat, dass kein weiteres schnelleres Fahrzeug von hinten naht. Anschließend wieder zurück auf die rechte Spur, denn schließlich herrscht in Deutschland Rechtsfahrgebot.

Es gibt jedoch eine Ausnahme:

Im Kolonnenverkehr darf auch auf der Autobahn rechts überholt werden.

Jedoch nur bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unter Beachtung folgender Regel: "Lediglich dann, wenn sich in mehreren Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden; und wenn im linken Fahrstreifen eine Kolonne steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von maximal 20 km/h überholt werden."

Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Gerade im Kolonnenverkehr neigen Autofahrer dazu, abrupt zu bremsen oder es kommt zu plötzlichen oder auch notwendigen Ausweichmanövern, die dann reflexartig auf die rechte Spur erfolgen. Daher unbedingt diese Regel beachten.

Bei Beachtung der StVO darf laut www.busskatalog.de zudem auch auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen rechts überholt werden.

Andernfalls erwarten Sie diese Strafen:

Verstoß Punkte Verwarngeld (in Euro) Bußgeld (in Euro Fahrverbot Überholen - im Überholverbot allgemein 1 - 70,- nein - mit Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage 2 - 250,- 1 Monat - mit Sachbeschädigung bei unklarer Verkehrslage 2 - 300,- 1 Monat rechts überholen 1 - außerorts 1 - 100,- nein - innerorts 0 30,- - nein mangelnder Seitenabstand beim Überholen 0 30,- - nein - mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage 1 - 100,- nein Zum Überholen ausgeschert und dabei den nachfolgenden Verkehr behindert 1 - 80,- nein Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 0 20,- - nein Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 0 30,- - nein

von Julia Gershovych

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