Schleicher auf der Autobahn: Alles über Rechtsfahrgebot, Drängeln und Co.

Schleicher auf der Autobahn: Alles über Rechtsfahrgebot, Drängeln und Co.

Viele Autofahrer nervt nichts so sehr wie Langsamfahrer, die gemächlich auf der linken oder mittleren Spur der Autobahn dahinrollen, während die rechte Spur frei ist. Dabei gebietet die Straßenverkehrsordnung, rechts zu fahren – meistens jedenfalls. Doch im Alltag ist gegen notorische "Schleicher" kein Kraut gewachsen.

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Jeder kennt die Autofahrer, die mit konstanter Geschwindigkeit auf der mittleren oder gar linken Spur der Autobahn fahren, obwohl sie sich leicht rechts einordnen könnten. Das zwingt zahlreiche Fahrer zu unnötigen Brems- und Überholmanövern und verursacht eine unnötige Verlangsamung des Verkehrs. Zulässig ist dieses Verhalten gewöhnlich nicht, denn auf zwei- und auch auf dreispurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit", heißt es in § 2, Absatz 2 der StVO (Straßenverkehrsordnung).

Rechtsfahrgebot gilt nicht bei dichtem Verkehr

Eine bedeutsame Ausnahme vom Rechtsfahrgebot gibt es allerdings: Autos dürfen durchgängig in der Mitte fahren, wenn "hin und wieder" ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt, wie es in § 7, Absatz 3c der StVO heißt. Sinn der Regelung ist es, unnötig häufige Spurwechsel zu vermeiden. Doch was heißt "hin und wieder"? Das ist gerichtlich geklärt. Fahren Lastwagen in dichter Folge von weniger als 20 Sekunden auf der rechten Spur, dürfen Pkw-Fahrer auf dem Mittelstreifen bleiben. Bei größeren Abständen gilt das Rechtsfahrgebot.

Rechts vorbeifahren nur in Ausnahmen erlaubt

Was passiert, wenn schnellere Autofahrer die Geduld verlieren und rechts an Schleichern vorbeifahren? Es droht Nr. 17 aus dem Bußgeldkatalog: "Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt" kostet 100 Euro und bringt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Bei dieser Buße muss es nicht bleiben. Sagt der Überholte aus, er wollte gerade nach rechts fahren, und es wäre beinahe ein Unfall passiert, könnte aus dem leichtsinnigen Manöver vor Gericht nach § 315c, Absatz 2b Strafgesetzbuch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten werden. Dann drohen ein Fahrverbot von über einem Jahr, zwei Monatsgehälter Geldbuße und drei Punkte in Flensburg. Erlaubt ist das Vorbeifahren rechts außerorts nur bei Kolonnenverkehr, d.h. wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben.

Geldbuße für Schleicher wird selten verhängt

Haben denn Schleicher wenigstens auch eine Geldbuße zu erwarten? Durchaus: Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann 80 Euro Bußgeld kosten und einen Punkt einbringen. Allerdings verfolgt die Polizei diese Regelwidrigkeit nicht gezielt, sondern konzentriert sich auf Drängler und Temposünder. Natürlich können Sie zur Lichthupe greifen, wenn ein Schleicher Sie unverhältnismäßig ausbremst – aber Vorsicht, dies kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen, besonders in Verbindung mit dichtem Auffahren. Und eine Garantie, dass es hilft, haben Sie ohnehin nicht.

So ist es letztlich der beste Weg, sich in die Kolonne auf der linken Spur einzureihen und es einfach hinzunehmen, dass sich manche Fahrer nicht sinnvoll verhalten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

Kann ich Anzeige erstatten, wegen Riskantem Überholmanöver?

Hallo liebe Leute, :) Ich bin m, 21

Ich bin Heute nach der Arbeit auf der Schnellstraße nach Hause gefahren.

Ich bin ganz normal die erlaubten 100km/h gefahren als aufeinmal von hinten ein ein schnell daherkommendes Auto kommt und nicht mal den Sicherheitsabstand einhalten kann (waren geschätzte 4-5 meter....)

Das ging so ein halben Kilometer weiter. So vor mir war dann eine kleine Kolonne hinter einem LKW, und sah das der hinter mir uns überholt aber ca 100 meter weiter kam der Gegenverkehr und er überholt einfach eiskalt 3 Autos und einen LKW.

Die vorderen zwei Autos mussten schon ausweichen, das der Idiot gefahrenlos überholen konnte. UND dann kommts noch... als er sich wieder normal eingeordnet hat, dauerte es nicht lange da hat er das selbe gemacht was er zuvor schon gemacht hat und es mussten wieder Leute ausweichen der Typ ist da sicher 130-140 gefahren....

HA zum Glück hab ich ne Autokamera im Auto die alles in HD filmt.. :) Darf ich mit der Aufnahme zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?

Es gibt aber ein kleines Problem und zwar: Komme aus Österreich und die Dashcams werden dort nicht anerkannt. Naja schon aber Gerichtlich nicht! (Ich meine sowas hat im Verkehr gar nichts zu suchen! Es gibt doch schon genug Idioten auf der Straße. Ich finde er hat den Verkehr voll und ganz Behindert!

Oder was meint ihr? Sonst lernen die es ja nie!!!!

Sry bei möglichen Grammatikfehlern!

StVO: Diese Verkehrs­regeln gelten fürs Fahr­rad

Fahr­radstraße

Fahr­radstraßen sind in Deutsch­land dem Fahr­radverkehr vorbehalten. Auf Fahr­radstraßen gilt ein Tempolimit von 30 Kilo­metern pro Stunde.

Andere Fahr­zeuge dürfen Fahr­radstraßen nur einge­schränkt nutzen, etwa Anlieger, die mit dem Auto unterwegs sind.

Inline-Skater und Roll­schuhfahrer dürfen die Fahr­radstraße nur nutzen, wenn unter dem Verkehrs­schild „Fahr­radstraße“ das Zusatz­zeichen „Inline-Skaten und Roll­schuhfahren frei“ angebracht ist. Sonst müssen sie auf dem Gehweg oder Seiten­streifen rollen.

Durch die StVO-Novelle wurden 2020 außerdem Fahr­radzonen einge­führt. Hier gelten dieselben Regeln wie auf Fahr­radstraßen, es muss jedoch (ähnlich wie bei Tempo-30-Zonen) nicht jede Straße einzeln ausgeschildert werden.

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