BMW Neue Klasse: Erstes Konzept kommt zur CES im Januar 2023

- Die Strategie von BMW für die Zukunft umfasst viele neue Elektrofahrzeuge. Das bayerische Unternehmen hat bereits ein solides EV-Portfolio, aber in den nächsten Jahren sollen noch mehr Produkte auf den Markt kommen. Die meisten (wenn nicht alle) von ihnen werden auf der neuen Plattform des Unternehmens basieren, die bislang "Neue Klasse" genannt wird.

© InsideEVs Deutschland 2022 BMW i7 Zoom

Heute morgen hat die BMW Group ihre Finanzergebnisse für die ersten drei Quartale 2022 vorgestellt. Nicolas Peter, Mitglied des Vorstands und zuständig für Finanzen, hielt eine lange Rede, in der er zusammenfasste, was der Automobilhersteller in diesem Zeitraum erreicht hat.

Peter erwähnte auch kurz ein neues Konzeptfahrzeug, das im Januar nächsten Jahres vorgestellt wird und einen Ausblick auf die nächste Generation von Elektrofahrzeugen aus Bayern geben soll.

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Peter: "Zukunft ist elektrisch, zirkulär und digital"

"Der nächste Höhepunkt auf unserem Weg zur Neuen Klasse wird im Januar 2023 folgen. Auf der CES in Las Vegas werden wir ein Vision Vehicle vorstellen, das unsere digitale Kompetenz untermauern wird. Die Zukunft der BMW Group ist elektrisch, zirkulär und digital", so Peter.

Das sind buchstäblich alle Informationen über das neue Konzept, die im Moment verfügbar sind. Wir haben keine Ahnung, welche Größe und Form es haben wird, aber natürlich wird es rein elektrisch angetrieben werden.

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Es wird sehr interessant sein zu sehen, ob dieses Fahrzeug mit den neuen Rundzellen von BMW ausgestattet sein wird, die eine erhebliche Steigerung der Energiedichte um 20 Prozent, eine um 30 Prozent höhere Reichweite und eine um 30 Prozent schnellere Ladegeschwindigkeit im Vergleich zu den aktuellen Elektrofahrzeugen des Unternehmens versprechen.

Elektrische 3er-Limousine bisher nur in China verkauft

Das erste Serien-Elektrofahrzeug, das auf der Technologie der Neuen Klasse basiert, wird voraussichtlich eine kompakte Limousine sein. Dieses brandneue Produkt wird um die Mitte des Jahrzehnts auf den Markt kommen und ist vorerst als vollelektrische Alternative zur 3er-Limousine bekannt. Kurz darauf wird ein kompakter Elektro-SUV folgen, der auf der gleichen Architektur basiert.

Diese Größenordnung passt zum historisch aufgeladenen Namen "Neue Klasse": Mit ihm wurden der BMW 1500 und dessen Ableger bezeichnet, mit dem der Konzern ab 1962 den Wiederaufstieg schaffte. Aktuell gibt es zwar schon eine rein elektrische 3er Limousine, doch dieser i3 wird nur in China verkauft.

Langfristig wird BMW seine EV-Familie mit Modellen erweitern, die "vom Großseriensegment bis zu exklusiven Hochleistungsmodellen" reichen. Die verbrennungsmotorischen Modelle des Unternehmens werden hingegen weiterhin auf anderen Plattformen basieren. Ein klares Enddatum für den Verbrenner nennt BMW bislang nicht, man möchte technologeoffen bleiben.

Quelle: BMW

Umweltbonus für E-Autos: Endlich steht fest, wie viel Geld es ab 2023 gibt

Für E-Auto-Käufer stehen mit dem Jahreswechsel wichtige Änderungen an. Wer sich für den neuen Stromer Förderung in Form des Umweltbonus sichern will, kann sich die 9.000 Euro Rabatt abschminken, die es bisher gab. Ihr solltet also genau wissen, was ihr tut, bevor ihr euch 2023 für ein Elektroauto entscheidet.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die neuen Förderrichtlinien für den Umweltbonus fix. So ist kurz vor dem Jahreswechsel endlich ein für alle Mal klar, worauf sich Käuferinnen und Käufer eines Elektroautos ab 2023 einstellen müssen. Alle Änderungen im neuen Jahr haben wir für euch schnell und übersichtlich parat:

Umweltbonus für E-Autos: Das ändert sich ab 2023

Für E-Autos gelten ab 1. Januar 2023 neue Fördersätze: Der Bund zahlt bis zu 4.500 Euro Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro. Der Kauf eines Elektroautos, das zwischen 40.000 und 65.000 Euro laut Nettolistenpreis kostet, wird mit bis zu 3.000 Euro gefördert.

Der Bund zahlt bis zu 4.500 Euro Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro. Der Kauf eines Elektroautos, das zwischen 40.000 und 65.000 Euro laut Nettolistenpreis kostet, wird mit bis zu 3.000 Euro gefördert. Der vorgegebene Herstelleranteil sinkt ab 1. Januar 2023 ebenfalls. Bis zur Grenze von 40.000 Euro müssen noch 2.250 Euro vom Autobauer dazugegeben werden. E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden von den Herstellern um 1.500 Euro rabattiert.

sinkt ab 1. Januar 2023 ebenfalls. Bis zur Grenze von 40.000 Euro müssen noch 2.250 Euro vom Autobauer dazugegeben werden. E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden von den Herstellern um 1.500 Euro rabattiert. Förderfähig sind ab 1. Januar 2023 nur noch batterieelektrische – oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Plug-in-Hybride werden von der Förderung ausgeschlossen, da nur noch Autos bezuschusst werden, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“ (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz/BMWK).

Plug-in-Hybride werden von der Förderung ausgeschlossen, da nur noch Autos bezuschusst werden, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“ (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz/BMWK). Entscheidend beim Antrag auf Umweltbonus ist das Zulassungsdatum . Das Kauf- oder Bestelldatum ist nicht relevant. Der Antrag kann damit nur für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden. Späte Lieferung kann Kunden Tausende Euro kosten, was bis zuletzt in der Kritik stand.

. Das Kauf- oder Bestelldatum ist nicht relevant. Der Antrag kann damit nur für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden. Späte Lieferung kann Kunden Tausende Euro kosten, was bis zuletzt in der Kritik stand. Ab dem 1. September 2023 sind nur Privatpersonen förderberechtigt. Unternehmen oder Vereine werden vom Bund dann nicht mehr bezuschusst.

Unternehmen oder Vereine werden vom Bund dann nicht mehr bezuschusst. Zum 1. Januar 2024 sinkt der Umweltbonus nochmal: Es werden nur Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro bedacht, der Rabatt sinkt auf 3.000 Euro. Der Herstelleranteil bleibt unverändert. Die staatliche Förderung wird aber nur gezahlt, wenn der Kaufpreis nachweislich mindestens in Höhe des Herstelleranteils reduziert ist.

Mit geringerem Umweltbonus haben es E-Autos gegen Verbrenner noch schwerer:

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E-Auto-Käufer müssen schnell sein

Eine verlässliche Garantie, dass der Umweltbonus unter diesen Voraussetzungen in jedem Fall gezahlt wird, gibt es allerdings nicht. Ausgezahlt wird nur so lange, wie auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen. „Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“, heißt es in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Vorgesehen sind 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,4 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Sind die Mittel vor Jahresende aufgebraucht, können Kunden leer ausgehen.

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Umweltbonus 2023 – weniger Geld für Elektroautos

Es hat wie so oft ein wenig länger gedauert, bis sich die Ampel-Koalitionspartner im sprichwörtlichen Sinne grün geworden sind. Denn zwischen dem von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) geführten Wirtschafts - und Klimaschutzsresort sowie Finanzminister Christian Lindner (FDP) herrschten deutlich gegensätzliche Meinungen darüber, ob Elektroautos auch über das Jahr 2022 hinaus noch gefördert werden sollen. Klar ist nun: Die Förderung durch den sogenannten "Umweltbonus" geht weiter, aber deutlich abgemildert. Käufer von Plug-in-Hybriden gehen ab dem 1. Januar 2023 komplett leer aus.

Für den Förderantrag ist weiterhin die Zulassung entscheidend

Das betrifft übrigens auch Fahrzeuge, die jetzt bestellt werden, allerdings erst im neuen Jahr geliefert werden können. Denn auch weiterhin gilt, dass der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erst dann gestellt werden kann, wenn das Fahrzeug geliefert und auf den Halter zugelassen wurde. Für Käuferinnen oder Käufer von reinen Elektroautos hat dies ebenfalls den Nachteil, dass die maximale Fördersumme womöglich nicht mehr ausgeschöpft werden kann.

Die Änderungen des Umweltbonus ab 2023 im Überblick:

Ab 1.1.2023 keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride

Reine Elektrofahrzeuge bis maximal 40.000 Euro netto erhalten 4.500 Euro

Reine Elektrofahrzeuge von 40.000 bis 65.000 Euro netto erhalten 3.000 Euro

Ab 1.9.2023 ist der Förderantrag nur noch für Privatpersonen möglich

Ab 2024 sinkt die Förderung auf generell 3.000 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 45.000 Euro

Niedrige Dienstwagenbesteuerung auf reine E-Autos und Plug-in-Hybride bleibt bestehen

Mit den geänderten Rahmenbedingungen reduziert die Bundesregierung gleichzeitig die zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Sind laut „dpa“ im laufenden Jahr 2022 noch rund fünf Milliarden Euro für den Umweltbonus beziehungsweise die Innovationsprämie vorgesehen, stehen ab 2023 nur noch 2,1 Milliarden Euro und für 2024 deutlich reduzierte 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die zuständigen Ministerien betonen ebenfalls, dass bei einer Ausschöpfung der Gelder der Umweltbonus automatisch ausläuft. Es kann also durchaus passieren, dass Antragsteller, deren Fahrzeuge zum Beispiel aufgrund der Lieferkrise in Verzug sind, weniger oder gar keine Fördergelder mehr erhalten.

Aus Industriekreisen ist offiziell noch nicht bekannt, wie es mit dem ebenfalls gewährten Herstelleranteil weitergeht. Einzelne Autobauer, wie etwa Mazda, haben von ihrer Seite aber bereits angekündigt, weiterhin Nachlässe anzubieten. (Text: tv)

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