Welche Regeln Sie beim Auto-Blinker beachten müssen
Der Blinker ist auch bei wenig Verkehr Pflicht
Beim Abbiegen an einer Kreuzung setzen wir den Blinker meistens schon. Aber was ist beim Verlassen des Kreisverkehrs oder bei einer abknickenden Vorfahrtstraße? Denken hier die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer wirklich alle an den Fahrtrichtungsanzeiger? Speziell, wenn gerade wenig Verkehr herrscht, wird gerne mal darauf verzichtet. Und in einigen Situationen ist Autofahrern schlicht nicht bewusst, dass Sie eigentlich den Blinker setzen müssten.
Mit Blinker Unfälle vermeiden
Wichtig ist zunächst, dass Sie den Blinker nicht in letzter Sekunde oder – ebenfalls öfters gesehen – erst im Moment des Abbiegens setzen. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Sie den Fahrrichtungswechsel deutlich und rechtzeitig ankündigen. Schließlich sollen die anderen Verkehrsteilnehmer von Ihnen nicht überrascht werden und etwaige Gefahren früh bemerken. So werden Unfälle und stockender Verkehr vermieden.
Wann ist der Blinker zu setzen?
Davon abgesehen, ist der Blinker aber auch zu benutzen, wenn Sie ein anderes Fahrzeug überholen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Hindernis wie ein parkendes Auto umfahren oder vom Straßenrand selbst losfahren wollen. Wenn Sie sich nach dem Überholen wieder weiter rechts einfädeln bzw. die Fahrspur wechseln, muss darauf ebenso der Blinker aufmerksam machen. Und dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob viel Verkehr ist oder weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen ist. Wichtiges Detail im Kreisverkehr: Beim Rausfahren aus dem Kreisverkehr müssen Sie blinken – beim Einfahren jedoch dürfen Sie es gar nicht.
Auch auf abknickenden Vorfahrtstraßen müssen Sie blinken
Gerade von den Situationen, in denen Autofahrer sehr überrascht sind, dass man überhaupt den Blinker setzen muss, gibt es eine ganze Reihe. Dazu gehört das Manöver, rückwärts zu fahren und dabei abzubiegen ebenso wie Wenden. Auf einer abknickenden Vorfahrtstraße müssen Sie sogar dann blinken, wenn Sie der Vorfahrt folgen. Gleiches gilt, wenn die Fahrbahn, auf der Sie sind, bereits einen Richtungspfeil hat – Blinken müssen Sie trotzdem. Wer bei Blinkverstößen erwischt wird, muss im Zweifelsfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Fahrschule Nimmrich
Die Anforderungen an die Prüfung sind gesetzlich festgelegt. Dank unserer Vorbereitung wird es dir sicher gelingen zu zeigen, dass du:
die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Führen von Kraftfahrzeugen kennst
mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut bist
über die technischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges verfügst und diese anwenden kannst
deine Fahrweise umweltbewusst und energiesparend ist
Nachfolgend haben wir dir zusammengefasst, worauf es bei der praktischen Prüfung ankommt:
Fahrtechnische Vorbereitung
Bevor es losgeht, vergewissere dich, dass dein Sitz, die Kopfstütze und das Lenkrad richtig eingestellt sind. Der Sicherheitsgurt muss angelegt und die Rückspiegel richtig eingestellt sein.
Lenkrad
Achte während der Fahrt auf eine korrekte Lenkradhaltung
Verhalten beim Anfahren
Beobachte vor und beim Anfahren insbesondere den rückwärtigen Verkehr sorgfältig. Der erste Gang soll nur zum Anfahren benutzt werden. In der Ebene heißt das, dass du nach etwa einer Fahrzeuglänge in den zweiten Gang schalten solltest.
Gangwechsel
Um möglichst energiesparend zu fahren, schalte frühestmöglich in den nächst höheren Gang. Dabei gilt folgende Faustregel: bis 50 km/h sollen mindestens die ersten vier Gänge verwendet werden.
Steigungen und Gefällstrecken
Zeige hier, dass du die richtige Handhabung des Fahrzeugs in Steigungen und Gefällstrecken beherrscht. Hierzu zählt insbesondere die richtige Bedienung von Gas, Kupplung und Bremse beim Anfahren in einer Steigung. Benutzt du dabei keine Handbremse, ist dies kein Fehler, sofern das Fahrzeug dabei nicht wesentlich zurückrollt.
Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
Während der gesamtem Fahrt musst du den nachfolgenden Verkehr über die Rückspiegel beobachten, Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren. Durch die Fahrzeugbedienung sowie durch Anweisungen des Prüfers darfst du dich nicht ablenken lassen.
Fahrgeschwindigkeit
Passe deine Geschwindigkeit ist an die jeweilige Verkehrslage an und achte darauf, dass du nicht übertrieben langsam fährst, denn dies ist unzulässig. Auch wenn der allgemeine Verkehrsfluss schneller ist, darfst du die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Kurzfristige unwesentliche Überschreitungen beanstandet der Prüfer jedoch nicht. Beim Beschleunigen sollen unnötig hohe Motordrehzahlen vermieden werden.
Abstand
Halte immer und bei allen Geschwindigkeitebn den notwendigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.
Überholen und Vorbeifahren
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Überholvorgang in deine Prüfungsergebnisse mit einfließt. Achte dabei darauf:
Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand
Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug
Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick zur Überprüfung des "Toten Winkels"
Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung Gegenverkehrs
Zügiges Überholen mit ausreichendem Seitenabstand
Betätigen des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
Einordnen ohne Behinderung des Überholten
An parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen musst du mit ausreichenden Abständen bei angemessener Geschwindigkeit und genügender Verkehrsbeobachtung ggf. unter Benutzung des Blinkers vorbeifahren.
Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen
Hier achtet der Prüfer insbesondere auf darauf, ob du:
den Verkehr sorgfältig beobachtest
deine Geschwindigkeit rechtzeitig anpasst
rechtzeitig bremsbereit bist
ausreichend große Lücken nutzt und unnötiges Zögern vermeidest
in Vorfahrtstraßen ohne wesentliche Behinderung einfährst
bei vorhersehbarem längeren Halt den Motor abstellst.
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links musst du den Innen- und den linken Außenspiegel benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts entsprechend den Innenspiegel und den rechten Außenspiegel. Blinke nach ausreichender Verkehrsbeobachtung rechtzeitig.
Soweit erforderlich, musst du in bestimmten Verkehrssituationen (z. B. beim Abbiegen, wenn Radwege oder Gleisanlagen vorhanden sind oder beim Fahrstreifenwechsel) eine zusätzliche Beobachtung des Verkehrs, insbesondere durch Überprüfen des "Toten Winkels", durchführen.
Vor dem Abbiegen beobachte den entgegenkommenden und den nachfolgenden Verkehr sowie den Querverkehr. Achte dabei auf rechtzeitiges und klar erkennbares Einordnen auch in Einbahnstraßen ggf. unter Beachtung des Fahrradgegenverkehrs.
Beim Abbiegen achte auf langsamere Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer). Beim Abbiegen darf das Fahrzeug nicht unnötig weit auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs geraten. Vermeide unnötiges Ausholen, denn das wird der Prüfer beanstanden.
Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen
Nähere dich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand, dass sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten. Denke daran, dass der Prüfer auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen besonders achtet.
Fahre an Straßenbahnen und Linien-bzw. Schulbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbei. Stelle sicher, dass du die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, die Überholverbote bei Annäherung an die Haltestelle und das richtige Verhalten gegenüber Omnibussen, die von der Haltestelle losfahren wollen, beachtest.
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Die außerorts gestellten Anforderungen sind:
Vorausschauendes Fahren
Beobachten des Verkehrsraums und der Fahrbahnränder
Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Überprüfen des "Toten Winkels"
Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung
Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse
Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
Deutliches Fahren, z. B. rechtzeitig Geschwindigkeit anpassen, Blinken, Einordnen
Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z. B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
Angepasste Geschwindigkeit und zweckmäßige Gangwahl in Steigungen und Gefällen
Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern
Vor einem absehbaren Anhalten, z. B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden
Richtige Fahrbahnbenutzung
Beachten des Rechtsfahrgebots
Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand
Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens
Ausnutzen von Ein-und Ausfädelungsstreifen
Richtiger Fahrstreifenwechsel
Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten
Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit Sicht-, Verkehrs-, Straßen-und Witterungsverhältnisse es zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit
Anpassen an Fahrbahnverlauf und -beschaffenheit (z. B. Kurven, Wechsel des Fahrbahnbelags)
Nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
Abstand halten
Ausnutzen von Überholmöglichkeiten
Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt
Am Ende der Prüfungsfahrt achte darauf, dass du das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination verkehrsgerecht abstellst, so dass es ggf. sicher be- oder entladen werden könnte bzw. Personen sicher ein-oder aussteigen können. Das Fahrzeug darf nicht wegrollen, also sichere es durch Einlegen eines Ganges und/oder Betätigen der Feststellbremse (doppelte Sicherung beim Abstellen in Steigung/ Gefälle). Sichere es gegen unbefugte Benutzung und beobachte den Verkehr vor und beim Öffnen der Türe.
Bewertung der Prüfung
Geschafft hast du die Prüfung, wenn du neben den oben genannten Kriterien darauf achtest, diese 10 Todsünden nicht zu begehen. Denn trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
Gefährdung oder Schädigung Grobe Missachtung der Vorfahrt-und Vorrangregelung Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten Nichtbeachten der Vorschriftzeichen STOP-Schild, Verkehrsverbote ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei" oder dem Verbot der Einfahrt Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung Verstoß gegen das Überholverbot Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen.
Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den o.g. Todsünden auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:
Mangelhafte Verkehrsbeobachtung Nichtangepasste Geschwindigkeit Vorbeifahren an Schul-und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h Fehlerhaftes Abstandhalten Unterlassene Bremsbereitschaft Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots Nichtbeachten von Verkehrszeichen Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme Fehler bei der Fahrzeugbedienung Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.
Toi, Toi, Toi! Wir drücken dir die Daumen für deine praktische Prüfung!
Hier geht es übrigens zur Prüfungsrichtlinie im Originaltext.
Sicherheitsabstand mit dem Auto: Diese Regeln gelten
Jürgen Fälchle, Fotolia
Ein Sicherheitsabstand mit dem Auto ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Nur bei einem ausreichenden Abstand können Fahrer noch rechtzeitig bremsen, wenn der vorausfahrende Wagen langsamer wird oder plötzlich zum Stehen kommt. Hier erhältst du Infos zu den geltenden Regeln.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Ein Verkehrs-Rechtsschutz sichert dich ab. >>
Sicherheitsabstand mit dem Auto beachten
Laut § 4 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein so großer Abstand eingehalten werden, dass auch bei einer plötzlichen Bremsung noch hinter ihm gehalten werden kann.
Die StVO nennt dabei keine konkreten Meterangaben. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den passenden Sicherheitsabstand jedoch leicht berechnen. Als Faustregel kann die Formel „Abstand gleich halber Tacho” angewendet werden. Danach müsste der Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h also 50 Meter betragen, bei 80 km/h 40 Meter.
Wenn die Sicht- und Verkehrsverhältnisse es erfordern oder du mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs ist, sollte der Abstand etwas größer gewählt werden.
es erfordern oder du mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs ist, sollte der Abstand gewählt werden. Innerorts kann der Sicherheitsabstand in der Regel etwas geringer sein als der halbe Tacho und sollte bei 50 km/h etwa drei Pkw-Längen entsprechen.
Woher weiß man, ob man genügend Sicherheitsabstand einhält? Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten dienen, die auf geraden Strecken immer in einem Abstand von 50 Metern an der Fahrbahn stehen.
Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h werden mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet. Bei Gefährdung sind es 30 Euro, bei Sachbeschädigung 35 Euro.
Sicherheitsabstand außerorts und auf der Autobahn: Immer mindestens „halber Tacho“
Bei hohen Geschwindigkeiten, zum Beispiel auf der Autobahn, solltest du dich immer mindestens die Formel „Abstand gleich halber Tacho” halten – denn der bildet auch die Berechnungsgrundlage für etwaige Bußgelder. Die werden ab 80 km/h fällig, sobald der Sicherheitsabstand um mehr als fünf Zehntel – also die Hälfte – unterschritten wird. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte der Abstand mindestens 50 Meter betragen. Beträgt er weniger als 25 Meter (von 50), droht ein Bußgeld
Bußgeldhöhen und Punkte sind gestaffelt, und zwar
nach der Geschwindigkeit
und nach dem Wert, um den der Sicherheitsabstand unterschritten wird.
Ein Fahrverbot kommt ab dem Unterschreiten des halben Tachowertes um drei Zehntel dazu, wenn du mindestens 100 km/h fährst.
Mehr zur Höhe des Bußgelds bei Abstandsverstößen erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Und mit unserem Bußgeld-Rechner kannst du mögliche Konsequenzen für einen Abstandsverstoß direkt berechnen.
Sicherheitsabstand zur Seite: Wie viel Platz muss bleiben?
Auch zur Seite muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Das spielt vor allem beim Überholen eine Rolle und ist in § 5 StVO festgelegt.
Die gesetzliche Formulierung ist recht vage: es ist lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. In der Rechtsprechung haben sich jedoch konkrete Meterangaben für den Sicherheitsabstand mit dem Auto herauskristallisiert.
Zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern und Motorrädern sollte ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
Zu mehrspurigen Fahrzeugen ist ein Meter ausreichend.
Ein besonders großer Seitenabstand von zwei Metern ist zu wartenden Linien- und Schulbussen einzuhalten, um Fahrgäste nicht zu gefährden.
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