Hilfe, unser Auto ist mitten auf der Straße stehen geblieben, nichts rührt sich mehr?

Hallo,

wir haben einen neuen Nachbarn und der wusste nicht, dass der Parkplatz ein Privatparkplatz ist und deshalb hat er dort geparkt. Aber ich meine, hätte er sich die Schilder angeschaut, dann wüsste er dies !

Hab ihn direkt hinten mit meinem Auto blockiert, damit er nicht raus kann und den Abschleppdienst gerufen. Dies hat er gesehen und dann ist er schleunigst in sein Auto gestiegen und hat gehupt, damit ich hinten wegfahre. Ich sehe das aber um ehrlich zu sein nicht ein! Er verschwendet hier meine Zeit und benimmt sich total daneben und nicht ordentlich, wieso sollte ich ihn bitte entkommen lassen?!?!?!

Er hat es aber dennoch geschafft zu entkommen, indem er einfach über eine öffentliche Grünanlage vorwärts durchgefahren ist, was er eigentlich nicht dürfte.

Der Abschleppdienst kam leider zu diesem Zeitpunkt nicht, weshalb ich ihn erneut angerufen hab und gesagt habe, dass ich keinen Cent zahle, da sie nicht gekommen bzw. zu spät gekommen wären und der Fahrer fliehen konnte!!! Es vergingen 45 Minuten, bis der Fahrer fliehen konnte... In einer Stadt dauert es lediglich paar Minuten, bis der Abschleppdienst kommt, echt eine Unverschämtheit!!!

Dies haben sie auch eingesehen.

Da nun auf der Wiese Fahrspuren zu sehen sind, könnte ich ihn doch bei der Polizei melden aufgrund Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums?

Zusätzlich habe ich auch noch alles abfotografiert und aufgenommen, wie er geflohen ist und rechtswidrig auf meinem Parkplatz geparkt hat.

Könnte ich ihn deshalb zusätzlich anzeigen und Schadensersatz für die Zeit fordern?

Was meint ihr?

Schlagloch: Wer zahlt den Schaden?

Bist Du durch ein Schlagloch gefahren, stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet. Durch die Verkehrssicherungspflicht müssen Städte und Kommunen dafür sorgen, dass sich die Straßen in einem guten Zustand befinden. Sie sind auch grundsätzlich verpflichtet, auf Gefahrenquellen aufmerksam zu machen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass bei einem fehlenden Schild die Kosten für den Schaden übernommen werden.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied Ende 2013 für einen Autofahrer, der in ein nicht zu erkennendes Schlagloch auf einer Autobahnbaustelle gefahren war. Dies sei laut Urteil eine vermeidbare Gefahrenquelle, weshalb die Reparaturkosten in voller Höhe vom Bundesland übernommen wurden (OLG Hamm, Urteil v. 15.11.2013, Az. 11 U 52/12).

Normalerweise ist es aber für Autofahrer sehr schwer, bei Unfällen und Schäden durch Schlaglöcher Recht zu bekommen. Die Beweislast liegt immer beim Geschädigten, viele Schäden werden von Behörden und Gerichten abgewiesen. Dabei geht es argumentativ immer um Warnungen, die Sichtbarkeit eines Schlaglochs und die Fahrweise der Kläger.

Die Sachverständigen und Gerichte haben folgende Fragen zu klären:

Haben die Warnschilder nicht darauf hingewiesen, dass hier Straßenschäden sind?

Hätte der Fahrer ein Schlagloch nicht erkennen müssen?

Fuhr er mit angemessenem Tempo?

Musste er aufgrund des allgemein schlechten Straßenzustands nicht mit Schlaglöchern rechnen?

Nur wenn der Baulastträger die korrekte Ausschilderung versäumt, ein grobes Verschulden oder Vorsatz nachweisbar sind oder es sich um eine Mautstraße handelt, hat man als Autofahrer gute Chancen auf Schadenersatz in Folge eines Schlagloch-Schadens. Bei Mautstraßen besteht für den Straßenbetreiber schon bei leichter Fahrlässigkeit Haftungspflicht. Die Straßennutzer bezahlen mit ihrer Gebühr für eine intakte Straße, der Straßenbetreiber muss nachweisen, dass er bei einem Schaden oder Unfall keine Schuld hat.

Du als Fahrer stehst selbst in der Verantwortung. Du musst so fahren, dass Du Schäden durch Schlaglöcher vermeidest.

Plötzlich geht nichts mehr – was tun, wenn das Auto streikt?

Es gibt Szenarien, die schiebt ein Autofahrer so weit weg von sich, wie nur möglich. Schwerere Unfälle gehören da sicherlich zu, aber auch der Totalausfall des Gefährts. Und, wie jeder weiß, streiken Autos selten dann, wenn es einem zeitlich und finanziell in den Rahmen passt, sondern dann, wenn ohnehin alles schon eng und knapp ist. Aber was macht man, wenn an der Ampel Schluss ist, der Wagen nicht mehr anspringt oder auf freier Strecke im Nirgendwo sämtliche Lämpchen aufblinken und sich der Wagen abstellt? Dieser Artikel zeigt, wie Fahrer handeln sollten.

Wagen aus der Gefahrenzone bringen

Die Situation erklärt natürlich die notwendige Handlung. Streikt das Auto auf einem Supermarkt- und dem Firmenparkplatz, gibt es keine Gefahrenzone. Anders verhält es sich, wenn der Defekt während der Fahrt oder an der Ampel stattfindet:

Warnblinkanlage – sie wird absolut als Erstes eingeschaltet.

– sie wird absolut als Erstes eingeschaltet. Aus dem Verkehr bringen – das ist das wichtigste Element. Bewegt sich der Wagen noch, weil beispielsweise der Motor während der Fahrt ausging, so sollte der Wagen vorsichtig ausrollen gelassen werden. Achtung: Die Bremsverstärkung funktioniert nun nicht, weshalb es notwendig sein kann, die Handbremse zur Hilfe zu nehmen.

– das ist das wichtigste Element. Bewegt sich der Wagen noch, weil beispielsweise der Motor während der Fahrt ausging, so sollte der Wagen vorsichtig ausrollen gelassen werden. Achtung: Die Bremsverstärkung funktioniert nun nicht, weshalb es notwendig sein kann, die Handbremse zur Hilfe zu nehmen. Abstellen – der Wagen wird so gut wie möglich abseits des Straßenverkehrs abgestellt. Das mag die Böschung sein, auf der Autobahn die Notfallspur, in der Stadt der Bürgersteig.

– der Wagen wird so gut wie möglich abseits des Straßenverkehrs abgestellt. Das mag die Böschung sein, auf der Autobahn die Notfallspur, in der Stadt der Bürgersteig. Absichern – der Wagen muss, ähnlich einem Unfall, abgesichert sein. Die Warnblinkanlage leuchtet weiterhin auf, das Warndreieck wird in einiger Entfernung hinter dem Wagen aufgestellt.

Gleichzeitig zieht der Fahrer seine Warnweste an. Diese ist wichtig, denn er hat nicht nur auf die Verkehrssicherung zu achten, sondern auch auf seine eigene Person. Generell ist es sinnvoll, sich nicht am oder im Fahrzeug aufzuhalten, bis Hilfe kommt. Auf Autobahnen oder auf Landstraßen ist ein recht sicherer Ort auf der anderen Seite der Leitplanke.

Abschleppdienst und Werkstatt des Vertrauens rufen

Direkt nach dem Absichern der Stelle wird der Abschleppdienst und/oder die Werkstatt gerufen. Hier kommt es darauf an:

Örtlichkeit – wer sich im Umfeld des eigenen Wohnorts aufhält, der kann oft seine Stammwerkstatt bemühen. Gerade Vertragswerkstätten bieten bei den jeweiligen Fahrzeugen einen Abschleppdienst.

– wer sich im Umfeld des eigenen Wohnorts aufhält, der kann oft seine Stammwerkstatt bemühen. Gerade Vertragswerkstätten bieten bei den jeweiligen Fahrzeugen einen Abschleppdienst. Mitgliedschaft – wer im ADAC oder einem anderen Autoclub ist, der wählt natürlich diesen Weg, da das Abschleppen kostenfrei ist. Dem Abschlepper kann nun auch die gewünschte Werkstatt genannt werden. Auswärts bieten die Abschlepper in der Regel an, das Fahrzeug zu einer mit dem Fahrzeugklub arbeitenden Werkstatt zu bringen.

Die Autoklubs können übrigens auch ohne eine Mitgliedschaft genutzt werden, nur ist das Abschleppen in diesem Fall nicht kostenfrei. Während der Wartezeit kann es sich lohnen, Werkstätten in der Nähe zu suchen und über Kundenmeinungen die Preise miteinander zu vergleichen. Ein echter Preisvergleich ist natürlich nicht möglich, denn für diesen ist es notwendig, die Fehlerquelle zu wissen.

Alternative – ist das Auto allgemein fahrtüchtig und kann noch bewegt werden, so kann es zuerst zum Wohnhaus selbst abgeschleppt werden. Der Pannendienst stellt in der Regel eine erste Diagnose, sodass Fahrzeughalter schon ein Schadensbild an der Hand haben. Während elektronische Mängel nicht allzu sicher vor Ort zu eruieren sind, wäre ein gerissener Keilriemen, das gerissene Kupplungsseil oder auch eine defekte Ölleitung natürlich ein Defekt, der auch mitten auf der Straße festgestellt werden kann. Mit diesem Fehler im Hinterkopf könnte das Gefährt nun am nächsten Tag per Abschleppseil von einem anderen Fahrzeug aus zur vorher gesuchten, günstigen Werkstatt gebracht werden.

Den Schaden finanzieren

Ob kostenloser Abschleppdienst, die Recherche nach der günstigen Werkstatt – eines bleibt Autofahrern dennoch erhalten: Sie müssen die Reparaturkosten bezahlen. Hieran führt kein Weg vorbei, obwohl es natürlich etliche Optionen gibt:

Autokrankenversicherung – sie wird im Volksmund so genannt, dabei handelt es sich um eine Reparaturkostenversicherung. Sie deckt in diesen Fällen tatsächlich die Reparaturkosten ab, sofern es sich um Schäden handelt, die auch versichert sind. Warum der Kunde trotzdem zahlen muss? Das hat er bereits im Vorfeld durch seinen Mitgliedsbeitrag getan, wenngleich dieser wesentlich niedriger ist. Merken: Manche Reparaturkostenversicherungen können übrigens noch abgeschlossen werden, wenn sich der Patient schon auf dem Zahnarztstuhl, also das Auto auf der Hebebühne befindet.

– sie wird im Volksmund so genannt, dabei handelt es sich um eine Reparaturkostenversicherung. Sie deckt in diesen Fällen tatsächlich die Reparaturkosten ab, sofern es sich um Schäden handelt, die auch versichert sind. Warum der Kunde trotzdem zahlen muss? Das hat er bereits im Vorfeld durch seinen Mitgliedsbeitrag getan, wenngleich dieser wesentlich niedriger ist. Merken: Manche Reparaturkostenversicherungen können übrigens noch abgeschlossen werden, wenn sich der Patient schon auf dem Zahnarztstuhl, also das Auto auf der Hebebühne befindet. Schutzbrief – wurde über die Kfz-Versicherung ein Schutzbrief verhandelt, so müssen die Abschleppkosten nicht beglichen werden, sofern ein mit dem Versicherer zusammenarbeitender Dienst gewählt wurde. Das ist jedoch meist der Fall. Der Schutzbrief beinhaltet notfalls zwar Mietwagenkosten, Übernachtungskosten oder den Rücktransport, nicht aber die Reparaturkosten.

Je nach Alter des Autos könnten mitunter sogar kostengünstigere Lösungen genutzt werden. Autos können teilweise mit gebrauchten Teilen, beispielsweise Fahrzeugteilen aus Autos mit Totalschäden, repariert werden. Gerade, wenn das eigene Gefährt schon sein Alter hat, lohnt sich dieser Weg. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, kann sich ganz einfach online eine erfahrene Meisterwerkstatt in der Nähe empfehlen lassen. Da dort auf Ersatzteile in Herstellerqualität gesetzt wird, können Folgeschäden nahezu ausgeschlossen werden.

Wichtig ist, sich über die Finanzierung vor dem Reparaturauftrag im Klaren zu sein. Manchmal helfen Mini- oder Kurzzeitkredite, um aus der Misere zu kommen. Alternativ hilft es aber auch, mit der Werkstatt selbst zu sprechen. Sie sind häufiger dazu bereit, die Rechnung in Raten zahlen zu lassen, andere bieten gar eigene Finanzierungswege an. Nur müssen diese Lösungen vorab geklärt werden, denn die Bereitschaft, sich nach einer erfolgten Reparatur auf Ratenzahlungen oder Finanzierungswünsche einzulassen, ist verständlicherweise gering.

Fazit – besser vorab planen

Wer auf sein Auto angewiesen ist und kein eigenes »Auto-Konto« besitzt, der sollte schauen, ob nicht die Reparaturkostenversicherung für einen geeignet ist. Es gibt verschiedene Versicherungen und etliche Modelle, sodass ein Vergleich absolut notwendig ist. Auch kommt nicht jedes Auto dafür in Betracht. Streikt der Wagen erst einmal, bleibt oft wenig Handlungsspielraum. Werkstätten können nur anhand anderer Nutzerangaben vor dem Eintreffen des Abschleppers verglichen werden, und auch im Anschluss ist der Fehler oft nicht klar genug, als dass ein Kostenvoranschlag ohne Besichtigung herausgegeben werden kann. Die Abschleppkosten indes werden oft vom Schutzbrief oder der Mitgliedschaft im Autoklub übernommen, die eigentliche Reparatur muss allerdings, sofern keine entsprechende Versicherung besteht, selbst finanziert werden. Ob per Raten oder Kredit bleibt nun jedem selbst überlassen.

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