Autobahn: Auch ohne Tempolimit ist nicht alles erlaubt

417 km/h auf der Autobahn: Nach irrem Bugatti-Rennen: Auch ohne Tempolimit ist nicht alles erlaubt

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Ein tschechischer Millionär testet auf einer deutschen Autobahn seinen Bugatti aus - mit 417 km/h. Und er prahlt damit auf YouTube. Jetzt ermitteln die Behörden, obwohl es auf der Strecke kein Tempolimit gab. Verkehrsrechts-Experte Michael Winter erklärt, warum.

Ein Sportwagen-Pilot hat auf einer deutschen Autobahn die Höchstgeschwindigkeit seines Bugatti Chiron getestet und augenscheinlich auch erreicht – er war mit bis zu 417 km/h unterwegs. Was bedeutet ein derartiges Verhalten im Bereich des Straf- und Zivilrechts? Bringen wir Licht ins Dunkel. Bugatti-Fahrer fuhr illegales Rennen gegen sich selbst Strafrechtlich wird gegen den Fahrer meiner Ansicht nach völlig zurecht wegen Veranstaltung eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) ermittelt. Ein solches Rennen ist auch ohne „Gegner“ möglich, so sich jemand mit nicht angepasstem Tempo sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen.

Eine grobe Verkehrswidrigkeit kann sich allein aus einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung oder begleitenden anderweitigen Verkehrsverstößen ergeben, die in einem inneren Zusammenhang mit der nicht angepassten Geschwindigkeit stehen. Neben der groben Verkehrswidrigkeit muss sich das Verhalten eines Fahrzeugführers auch als rücksichtslos im Sinne des Gesetzes darstellen – hier gilt: Rücksichtslos handelt, wer sich eigensüchtig oder aus Gleichgültigkeit über allgemeine Gebote der gegenseitigen Rücksichtnahme und über Verkehrsvorschriften hinwegsetzt und völlig unbekümmert um die möglichen Folgen seines Verhaltens einfach drauflos fährt, ohne Bedenken bei sich aufkommen zu lassen.

Es darf sich demzufolge nicht nur einfach um bloße Gedankenlosigkeit oder grobe Nachlässigkeit handeln, sondern darüber hinausgehend muss das Verhalten des Täter als extrem verwerflich eingestuft werden können; Rücksichtslosigkeit soll nur bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsgesinnung angenommen werden, wenn man von einer geradezu unverständlichen Nachlässigkeit sprechen muss.

Über den Experten Rechtsanwalt Michael Winter studierte in Tübingen Jura und ist seit 1989 auf verkehrsrechtlichem Gebiet tätig. Als Lehrbeauftragter an der dualen Hochschule Baden-Württemberg vermittelt seine Erfahrung auch im wissenschaftlichen Bereich. Das von ihm gegründete Unternehmen “WHW Seminar & Service” bildete seit 2001 durch interaktive Seminare eine vierstellige Zahl von Verkehrsteilnehmern unter dem Firmenmotto: “Wissen Hilft Weiter“ in den Bereichen „Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht“ weiter. Seit Beginn der Dieselskandale klagt Winter zudem zusammen mit seinen Kooperationspartnern gegen mehrere deutsche Automobilhersteller, darunter auch Volkswagen.Hier geht’s zur FOCUS-Online-Expertenwelt

"Übertriebene Eigensucht" Wer unter Missachtung aller Sicherheitsaspekte eine solche Fahrt unternimmt und dann auf YouTube auch noch sensationsaffin aufbereitet, besitzt zweifelsohne eine übertriebene Eigensucht und m.E. gerade nicht die notwendige Verkehrsgesinnung. In der Rechtsprechung heißt es weiter: Die Tathandlung muss des Weiteren „im Sinne einer überschießenden Innentendenz“ von der Absicht eines Täters getragen sein, nach seinen Vorstellungen auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke die unter konkreten, situativen Gegebenheiten maximale Geschwindigkeit zu erreichen. Diese Absicht braucht nicht einmal das Endziel oder der Hauptbeweggrund seines Handelns zu sein – es reicht aus, dass ein Täter dies als Zwischenziel anstrebt (BGH, Beschluss vom 17.02.2021 – 4 StR 225/20 Rn 16).

Auf welcher Spur fährt man auf der Autobahn?

Auf welcher Spur fährt man auf der Autobahn?

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| Letzte Aktualisierung: 10. September 2022

Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen. Der linke Fahrstreifen darf in der Regel nur zum Überholen genutzt werden. Anschließend muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen. Dies gilt auch für dreispurige Autobahnen.

Wer darf auf der 3 Spur auf der Autobahn fahren?

Auf drei- oder mehrspurigen Straßen muss rechts gefahren werden. Autofahrende dürfen bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind.

Wie fährt man auf der Autobahn?

Der durchgehende Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt. Auffahrende Autofahrer dürfen den fließenden Verkehr auf der Autobahn rechts überholen. Die auf der rechten Fahrspur fahrenden Verkehrsteilnehmer dürfen und sollen die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen.

Ist das Länge Fahren auf der Mittelspur wirklich verboten?

Vielen Autofahrern gehen sie mächtig auf die Nerven: Fahrer, die auf Autobahnen stoisch auf der mittleren Spur bleiben, obwohl der nächste zu überholende Wagen weit entfernt ist. Verboten ist das nicht. Zwar gilt in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Rechtsfahrgebot.

Wo fährt man auf einer dreispurigen Autobahn?

Auch auf einer dreispurigen Autobahn müssen Sie den rechten Fahrstreifen benutzen. Wollen Sie dort ein Fahrzeug überholen, dürfen Sie natürlich auf die mittlere oder ganz linke Spur wechseln. Nach dem Überholvorgang müssen Sie wieder in die rechte Spur einscheren.

Autobahn Teil 8 - Überholen / Fahren in Fahrstreifen - Gefahren - Fahrstunde - Prüfungsfahrt

Darf man grundlos mit 80kmh auf der Autobahn fahren?

Verstößt es gegen §3 (2) StVO, wenn man auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 80kmh fährt, obwohl man ein Fahrzeug besitzt, das schneller fahren könnte?

Folgende Situation: Person A (Auto) fährt auf einer zweispurigen Autobahn auf der linken Spur. Direkt vor ihm zieht Person B (Mazedonischer LKW) nach kurzem Antippen des Blinkers im dichten Verkehr ruckartig raus, zwingt Person A zum starken Abbremsen und braucht dann fast sieben Minuten, um seinen Vordermann zu überholen.

Nach dem Überholvorgang schert Person A etwa 100 Meter vor Person B ein und stellt den Tempomat seines Autos auf 80kmh (laut Navi), also so schnell, wie ein LKW eigentlich fahren dürfte. Als Reaktion darauf fährt Person B mit seinem 40-Tonner bis auf etwa einen Meter auf, hupt, schimpft, lehnt sich gestikulierend aus dem Fenster, weil er natürlich durch den dichten Verkehr hinter Person A festhängt und jetzt mal merkt, wie sch... sich das anfühlt.

Macht sich Person A hier gemäß §3 (2) StVO (grundloses Langsamfahren) strafbar?

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