Rechtsfahrgebot laut StVO – Neuer Bußgeldkatalog 2022

Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2022

Bußgelder – Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot

Verstoß: Nicht­befolgen des Rechts­fahr­gebotes Buß­geld (€) Punkte Fahr­verbot - bei Gegen­verkehr, beim Überholt­werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unüber­sicht­lichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80.- 1 nein - auf Auto­bahnen oder Kraftfahr­straßen und dadurch einen anderen gefährdet 80.- 1 nein

Kurz & knapp: Das Rechtsfahrgebot in Deutschland Wo gilt das Rechtsfahrgebot? Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen immer. In geschlossenen Ortschaften dürfen Sie sich einen Fahrstreifen aussuchen (bis 3,5 t zGm). Was besagt das Rechtsfahrgebot? Das Gebot besagt, immer möglichst weit rechts zu fahren, jedoch nicht den Abstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand zu unterschreiten. Wie wird ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sanktioniert? Bei einem Verstoß drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld.

Rechtsfahrgebot – Was bedeutet das und welche Bußgelder und Punkte sieht der Bußgeldkatalog vor?

Wann gilt das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn?

Wer in Deutschland am Verkehr als Fahrer teilnimmt, der hat sich mit den grundlegenden Regelungen, die im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten, vertraut zu machen. Dadurch funktioniert nicht nur der Verkehr insgesamt reibungsloser, auch wird die Verkehrssicherheit erhöht.

Eine Grundregelung im Straßenverkehr bildet das Rechtsfahrgebot, das im Allgemeinen besagt, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll, also nicht nur bei Gegenverkehr oder während Überholvorgängen. Was dies im Detail bedeutet, wie Verkehrsteilnehmer sich auf den Straßen richtig zu verhalten haben und welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote nach dem Bußgeldkatalog 2022 und der entsprechenden Bußgeldtabelle bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Sie zukommen können, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

Was besagt das Rechtsfahrgebot? – Video

In diesem Video erfahren Sie, was Sie hinsichtlich des Rechtsfahrgebots beachten müssen.

Rechtsfahrgebot laut StVO: Was muss beachtet werden?

Die Regelungen zum Rechtsfahrgebot finden sich in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Abs. 2. Folgendes ist demnach zu beachten:

Gemäß Rechtsfahrgebot müssen Fahrzeugführer in Deutschland auf den Straßen im Allgemeinen möglichst weit rechts fahren müssen. Dies gilt vor allem beim Überholtwerden, an Kuppen, bei Gegenverkehr, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Möglichst weit rechts fahren bedeutet aber nicht, auf der Straße und im Straßenverkehr bis aufs Äußerste der rechten Straßenseite zu fahren! Vielmehr wird empfohlen, beim Fahren etwa einen Meter Abstand zum Fahrbahnrand zu halten.

Gilt das Rechtsfahrgebot auch bei dichtem Verkehr?

Das Verkehrsrecht sieht auch Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot vor.

Wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt

Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot liegt dann nicht vor, wenn der Fahrzeugfahrer auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung unterwegs ist und die Verkehrsdichte auf der Straße eine Abweichung vom Rechtsfahrgebot rechtfertigt (zum Beispiel bei stockendem Verkehr auf der Autobahn). Rechtsfahrgebot innerorts

Das Rechtsfahrgebot innerorts gilt für Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) nicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften können Fahrer dieser Fahrzeuge auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen. Rechtsfahrgebot auf der Autobahn

Ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen gilt generell. Auf den linken Fahrstreifen darf in der Regel nur gefahren werden, um andere Fahrzeuge zu überholen. Im Anschluss daran muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen.

Wussten Sie,

… dass der Rechtsverkehr auf das von Napoleon auf den gesamten Verkehr erweitert und fand seine Verbreitung in Folge der Eroberungen auch in Europa. … dass der Rechtsverkehr auf das Frankreich im Zeitalter der französischen Revolution zurückzuführen ist. Damals erließ Robespierre ein Gesetz, das den Rechtsverkehr vorschrieb. Später wurde diesesund fand seine Verbreitung in Folge der Eroberungen auch in Europa.

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot – Sanktion gemäß „Bußgeldkatalog zum Rechtsfahrgebot“

Wenn der Fahrer auf den Fahrstreifen hin und her wechselt und gerade auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren die linke ohne Grund verwendet, liegt hier ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vor. Dies gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung.

Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot führt zu einem Bußgeld und zu Punkten in Flensburg, aber nicht zu einem Fahrverbot.

Wird das Rechtsfahrgebot vom Fahrzeughalter bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit nicht beachtet und entsteht dadurch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, erwartet den Fahrer neben dem Bußgeld von 80 Euro auch ein Punkt in Flensburg.

und entsteht dadurch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, erwartet den Fahrer neben dem Bußgeld von 80 Euro auch ein Punkt in Flensburg. Wird das Rechtsfahrgebot vom Fahrzeughalter auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen missachtet und werden andere im Verkehr dadurch gefährdet, gibt es auch hierfür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

(45 Bewertungen, Durchschnitt: 4,27 von 5)

4.27 5 45 Bewertungen, Durchschnitt:von 5)

Was auf Autobahnen erlaubt ist und was nicht

Nicht alles, was man hört oder glaubt mit Sicherheit zu wissen, steht auch so in der Straßenverkehrsordnung – konkret in den sogenannten „Allgemeinen Verkehrsregeln“, Paragrafen 1 - 35. Es existieren durchaus einige Irrglauben, was auf der Autobahn erlaubt ist und was nicht. Hierfür betrachten wir unter anderem einen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung genauer, nämlich Paragraf 18 „Autobahnen und Kraftfahrtstraßen“, um mit den Irrglauben aufzuräumen.

Folgendes ist auf Autobahnen erlaubt

Auf dem Mittelstreifen fahren und über längere Zeit dort bleiben, solange man die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert und hin und wieder Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren (§ 7 Abs. 3c StVO). Generell gilt nämlich das Rechtsfahrgebot.

"(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Quelle: StVO

Rechts überholen…

… auf dem Beschleunigungsstreifen

Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme, denn die Straßenverkehrsordnung verbietet das Überholen von rechts. Die Ausnahme bezieht sich auf die Situation, in der Sie auf die Autobahn auffahren. Zu diesem Zeitpunkt befinden Sie sich auf dem Beschleunigungsstreifen, auf welchem Sie Ihre Geschwindigkeit an die der Fahrzeuge auf der Autobahn anpassen müssen. Wenn nun auf der äußersten, rechten Fahrspur ein LKW mit 80 km/h neben Ihnen fährt, dürfen Sie beschleunigen und diesen rechts überholen, sofern ein ausreichender Sicherheitsabstand gegeben ist und Sie dadurch keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindern. Sollten Sie außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig von rechts überholen und dadurch andere gefährden, drohen ein Bußgeld von 120 Euro sowie 1 Punkt im Zentralen Fahrerlaubnisregister.

…bei zähflüssigem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO):

„(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrsteifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.“

Die Lichthupe benutzen

In geschlossenen Ortschaften ist dieses Warnzeichen nicht erlaubt, auf Autobahnen hingegen schon. Wie auch der Blinker ist die Lichthupe ein Signal dafür, um darauf hinzuweisen, dass man einen Überholvorgang einleiten will.

"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.2 Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.3 Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein. (2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen. (3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt." Quelle: StVO

Geduldet: laut Musik hören während der Fahrt

Wer im Auto gerne mal das Radio lauter dreht oder seine Lieblingsmusik in voller Lautstärke genießen möchte, sollte Acht geben. Wird aufgrund von zu lauter Musik das Martinhorn nicht mehr wahrgenommen oder Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Wenn man beispielsweise das Martinshorn nicht mehr hören kann, weil die Musik zu laut ist oder man Musik auf beiden Ohren hat und so die Rettungskräfte behindert, muss man mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Bei einem Unfall drohen dann zusätzlich versicherungsrechtliche Konsequenzen, hat man sich durch das zu laute Hören von Musik grob fahrlässig verhalten.

Das ist nicht erlaubt

Auf der Fahrbahn herumlaufen

Kommt es zu längeren Verkehrsstaus, kann man nicht einfach aus dem Fahrzeug steigen, um sich die Beine zu vertreten oder anderen notwendigen Bedürfnissen nachzugehen. Für diese Bedürfnisse sind Park- und Rastplätze vorgesehen, so unangenehm die Zeit bis zum Erreichen dieser Lokalität auch ist:

„Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrtstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.“ (§ 18 Abs. 9 StVO)

Wer trotz Verbot erwischt wird, muss einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Wird aufgrund eines Unfalls ein Teil der Autobahn für eine längere Zeit gesperrt, dürfen Sie jedoch aussteigen und sich Bewegungsfreiheit verschaffen, sofern dies durch befugte Personen vor Ort gestattet wurde und dadurch keine Rettungskräfte behindert werden. In jedem Fall sollten Sie sich nicht zu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen, um bei einem Auflösen der Stausituation einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen.

Bei Verkehrsstau auf der Autobahn rückwärtsfahren oder wenden

Hier variiert laut Bußgeldkatalog zwar die Höhe des drohenden Geldbetrags, doch garantiert sind 3 Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Rettungskräfte behindern

Des Weiteren haben Verkehrsteilnehmer die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern. Kommen sie dem nicht nach, werden Dritte dadurch gefährdet oder entsteht sogar ein Sachschaden, droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und in den letztgenannten Fällen sogar ein einmonatiges Fahrverbot.

Überholmanöver von rechts

Laut Gesetz (§ 5 StVO) darf nur von links überholt und der Gegenverkehr nicht durch das Überholmanöver behindert werden. Paragraph fünf beschreibt jedoch (Ausnahme-)Fälle, in denen das Überholen von rechts zulässig ist (§ 5 Abs. 7 StVO) und auch in § 7 Abs. 3 StVO wird eine Ausnahme beschrieben, die jedoch ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften gilt.

Reindrängeln bei Autobahnauffahrten

Sich bei der Auffahrt auf die Autobahn, während des Stop-and-Go-Verkehrs, nach links zwischen die anderen Fahrzeuge drängen, ist nicht erlaubt, denn auch hier gelten die Vorfahrtsregeln: Solange ein Mindestmaß an Bewegung herrscht (Gerichtsmitteilung des OLG Hamm), gilt die Vorfahrtsregelung (§ 18 Abs. 3 StVO), dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, also der Autobahn, die Vorfahrt hat. Das sogenannte Reißverschlussverfahren findet überdies bei der Auffahrt auf die Autobahn, das heißt solange man sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, keine Anwendung. Erst wenn eine Fahrspur wegfällt, ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden.

Exkurs: Reißverschlussverfahren „Endet eine Fahrspur, ordnen sich die Fahrzeuge abwechselnd hintereinander auf der weiterführenden Spur ein. Der Wechsel der Fahrspur sollte erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens erfolgen; Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, verhalten sich also korrekt. Denn: Zu frühes Einfädeln vor dem Ende des Fahrstreifens verursacht eher einen Stau. Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.“ Quelle: ADAC

Unzulässige Benutzung des Stand- oder Seitenstreifens

Da der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist, darf dieser laut Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 2 StVO), grundsätzlich nicht befahren werden. Wenn kein Notfall, beispielsweise eine Panne, vorliegt, darf hier überdies auch nicht gehalten oder geparkt werden. Wird aufgrund einer Baustelle die Fahrbahn auf den Seitenstreifen verlegt und entsprechend eindeutig gekennzeichnet, ist der Seitenstreifen zum Befahren freigegeben. Wird man bei der unerlaubten Nutzung des Stand- oder Seitenstreifens erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.

Telefonieren während der Fahrt

Das Smartphone ohne Freisprechanlange während der Fahrt zu benutzen, ist nicht gestattet. Ohne Freisprechanlage telefonieren oder Apps nutzen ist nur erlaubt, wenn der Motor aus ist.

Anreise nach Berlin mit dem Auto

Anreise nach Berlin mit dem Auto

Routen, Strecken und Informationen für die Anreise nach Berlin mit dem Auto.

© dpa

Aus allen Himmelsrichtungen führen Autobahnen und Bundestraßen Richtung Berlin. Sie alle kreuzen den Autobahnring rund um Berlin, den sogenannten Berliner Ring. Von dort gelangt man über Zubringer, Stadtautobahnen oder Ausfahrten ins Berliner Stadtzentrum.

Anreise aus Richtung Norden

© Google Maps/Screenshot BerlinOnline Anreise aus Richtung Stralsund, Greifswald Berlin-Besucher, die aus Nordosten nach Berlin kommen, fahren auf der Autobahn A20 bis zum Autobahnkreuz Uckermark und weiter auf der A11 in Richtung Berlin. Anschließend sind es noch ca. 750 Meter auf der Autobahn A10 bis zur Ausfahrt 36 Berlin-Weißensee. Von dort geht es auf die Bundesstraße B2, die durch Malchow, Weißensee und Prenzlauer Berg ins Zentrum Berlins führt.

© Google Maps/Screenshot BerlinOnline Anreise aus Richtung Hamburg, Kiel, Rostock Autofahrer, die Berlin von Nordwesten ansteuern, fahren östlich von Hamburg auf die Autobahn A24 bis zum Dreieck Wittstock/Dosse und weiter auf der A10 Richtung Berlin-Zentrum. Berlin-Besucher mit Ziel Messegelände oder Kurfürstendamm fahren beim Kreuz Oranienburg in Richtung Berlin-Zentrum (Zoo) und weiter auf der A111. Bei Ausfahrt 8 Eichborndamm fädeln sie sich in Richtung Charlottenburg ein.

Anreise aus Richtung Osten

© Google Maps/Screenshot BerlinOnline Anreise aus Dresden, Chemnitz, Cottbus Autofahrer, die von Südosten nach Berlin fahren, nutzen die Autobahnen A13, A113 und A100 in Richtung Berlin. Bei Ausfahrt 20-Tempelhofer Damm geht es auf die B96 in Richtung Kreuzberg. Messe-Besucher fahren weiter auf der A100 in Richtung Berlin-Charlottenburg.

© Google Maps/Screenshot BerlinOnline Anreise aus Richtung Frankfurt an der Oder Berlin-Besucher, die Berlin aus östlicher Richtung anfahren, benutzen die Autobahnen A12 und A10. Beim Schönefelder Kreuz (Ausfahrt 11) fahren sie auf die A113 in Richtung Berlin-Zentrum und weiter auf der A100. Bei Ausfahrt 20-Tempelhofer Damm geht es auf die B96 in Richtung Kreuzberg. Reisende mit Ziel Messe Nord oder Kurfürstendamm fahren weiter auf der A100 in Richtung Berlin-Charlottenburg.

Anreise aus Richtung Süden

© Google Maps/Screenshot BerlinOnline Anreise aus Richtung Frankfurt am Main, Stuttgart, München Berlin-Besucher aus dem Süden und Südwesten gelangen über die Autobahnen A9/E51 und A10 nach Berlin. Beim Autobahndreieck Nuthetal (Ausfahrt 16) fahren sie auf die A115 Richtung Berlin-Zentrum, Berlin-Zehlendorf. Reisende, die zur Messe oder zum Kurfürstendamm wollen, fahren beim Autobahndreieck Funkturm in Richtung Hamburg/Wedding auf der A100 weiter.

Anreise aus Richtung Westen

© Google Maps/Screenshot BerlinOnline Anreise aus Richtung Dortmund, Bremen, Hannover Berlin-Reisende, die sich der Stadt von Westen nähern, fahren über die Autobahnen A2/E30 und A10. Bei Ausfahrt 19-Potsdam fädeln sie sich in Richtung Berlin-Zentrum ein. Es geht weiter auf der A10 bis zum Autobahndreieck Nuthetal. Von dort fährt man in Richtung Berlin-Zentrum auf der A115. Reisende, die zum Messegelände oder zum Kurfürstendamm wollen, fahren beim Autobahndreieck Funkturm in Richtung Wedding auf der A100 weiter.

Das könnte Sie auch interessieren

© dpa Umweltzone Die wichtigsten Informationen zur Umweltzone in Berlin. mehr

© dpa Ladestationen für E-Autos Berlin ist durch ein dichtes Netz von Ladestationen erschlossen, an denen E-Autos, E-Roller und E-Bikes Strom tanken können. mehr

© dpa Aktuelle Baustellen und Sperrungen Achtung Staugefahr: Aktuelle Informationen zu Baustellen und Straßensperrungen in Berlin und Brandenburg. mehr

LEAVE A REPLY

Please enter your comment!
Please enter your name here