Vorfahrt bei beidseitiger Fahrbahn-Verengung

Vorfahrt bei Fahrbahn-Verengung Verstand statt rechts vor links

Wer bei einer beidseitigen Straßenverengung Vorfahrt hat, war bisher ungeklärt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Am 17. Oktober 2018 fährt eine Frau in Hamburg mit ihrem Pkw auf der rechten Seite einer zweispurigen Fahrbahn. Auf gleicher Höhe neben ihr fährt ein Lkw-Fahrer mit seinem Truck. Als ein Verkehrsschild mit dem Hinweis zur beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120) auftaucht, geht die Pkw-Fahrerin davon aus, das sie als von rechts kommende Vorfahrt hat. Der Lkw-Fahrer übersieht allerdings den Pkw und zieht im Vertrauen auf eine freie Fahrspur nach rechts. Es kommt zum Unfall und die Gerichte entscheiden über mehrere Instanzen, dass sowohl die klagende Pkw-Fahrerin als auch der Lkw-Fahrer jeweils zur Hälfte an dem Unfall Schuld sind und somit auch jeder die Hälfte der entstanden Kosten zu tragen habe. Das Hamburger Landgericht hatte gegen seine Berufungsentscheidung eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zugelassen – der BGH musste also prüfen, ob das Landesgericht bei seinem Urteil Rechtsfehler begangen hat. Jetzt hat der BHG seine Entscheidung vom 8. März 2022 veröffentlich.

auto motor und sport Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung verschmelzen beide Fahrbahnen zu einer einzigen - dafür gibt es keine Vorfahrtsregeln. Die Autofahrer müssen sich über die Vorfahrt verständigen.

Kein regelhafter Vorrang eines Fahrstreifens

Demnach weisen die Richter am BGH die Revision der Pkw-Fahrerin zurück (Aktenzeichen VI ZR 47/21): "Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120 nach Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO) gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht." Somit stellt der BGH eindeutig klar, dass es bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung keine Vorfahrt für die von rechts kommenden Fahrzeuge gibt. Vielmehr sind Aufmerksamkeit, Verständigung, gesunder Menschenverstand und Freundlichkeit gefragt, um die Situation zu meistern.

MediaPortal Daimler AG Es geht im Straßenverkehr nicht darum, wer Vorfahrt hat, sondern darum, Unfälle zu vermeiden.

50-zu-50-Aufteilung der Schuld

Die Aufteilung der Schuld zwischen den Unfallbeteiligten zu gleichen Teilen haben sämtliche Instanzen für gerechtfertigt gehalten. Die Pkw-Fahrerin sei irrtümlich davon ausgegangen, dass sie Vorfahrt habe und der Lkw-Fahrer sei nicht aufmerksam genug gewesen, um die Pkw-Fahrerin überhaupt zu bemerken. Damit hätten sich beide Verkehrsteilnehmer ungefähr gleich schwer falsch verhalten. Eine eventuell vom Lkw als größerem Verkehrsteilnehmer ausgehende höhere Betriebsgefahr sahen die Gerichte im konkreten Fall nicht verwirklicht.

auto motor und sport Bei einer einseitigen Fahrbahnverengung endet eine Fahrspur - dann fädeln sich die Fahrer von der endenden Spur nach dem Reißverschlussprinzip in die andere Spur ein.

Keine Verständigung – Vorfahrt des anderen

Die Richter am BGH erklären ihre Entscheidung: Bei einer einseitig verengten Fahrbahn endet eine Fahrspur und die Fahrzeuge auf der verengten Seite fädeln sich im Reißverschlussverfahren in die verbliebene Fahrspur ein. Bei einer beidseitig verengten Fahrbahn verschmelzen allerdings beide Fahrspur zu einer einzigen. Dies führt zu einer erhöhten Sorgfalts- und Rücksichtnahme-Pflicht im Bereich der Engstelle. Die Richter betonen: "Gelingt die Verständigung nicht, sind sie dazu verpflichtet, im Zweifel jeweils dem anderen den Vortritt zu lassen."

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Fazit

Ein unaufmerksamer Lkw-Fahrer und eine Pkw-Fahrerin, die irrtümlich davon ausgeht, sie habe Vorfahrt, fahren auf eine beidseitige Fahrbahnverengung zu – so ist ein Unfall programmiert. Die Pkw-Fahrerin hat jetzt höchstinstanzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden lassen, wer bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung Vorfahrt hat: niemand.

Die Richter betonen, dass an so einer Gefahrenstelle Aufmerksamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung untereinander geboten sind – so, wie es § 1 StVO vorsieht. Der Lkw-Fahrer war unaufmerksam – er hätte das Auto der Pkw-Fahrerin bemerken müssen. Die Pkw-Fahrerin wiederum pochte auf ein Vorfahrtsrecht, dass sie gar nicht hatte. Sie konnte sich zwar nicht mit dem unaufmerksamen Lkw-Fahrer verständigen, dann hätte sie diesem aber laut Gericht den Vortritt gewähren müssen – nur so lässt sich in dieser Situation ein Unfall vermeiden. Somit bestätigt der BGH die vorinstanzlichen Urteile, die von einer gleich schweren Schuld der Unfallbeteiligten ausgehen, was auch zu einer 50-zu-50-Aufteilung der Schadenssumme zwischen den beiden führt.

Neue Vorfahrt-Regel: Autofahrer müssen jetzt bei diesem Schild aufpassen

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Autofahrer müssen eine neue Vorfahrt-Regel beachten. Bisher war unklar, wer in einer bestimmten Situation Vorrang hat. Ein Gericht hat es aber nun geklärt.

Hamm - Zweispurige Straße, zwei Autos fahren nebeneinander in dieselbe Richtung. Plötzlich ein Verkehrsschild: Aus zwei Streifen wird gleich einer. Welches der parallel fahrenden Autos darf zuerst fahren? Das rechte? Das linke? Bis jetzt war die Vorfahrt-Frage bei einer „beidseitigen Fahrbahnverengung“ ungeklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun für Klarheit gesorgt - damit herrscht eine neue Vorfahrt-Regel auf deutschen Straßen.

Gericht Bundesgerichtshof (BGH) Sitz Karlsruhe Präsidentin Bettina Limperg

Vorfahrt: Neue Regel und Schild muss beachtet werden - Unklarheit beseitigt

Das oben genannte Beispiel ist kein erfundenes. Aus einer solchen Situation heraus entstand 2018 in Hamburg ein Unfall. Der links fahrende Lkw zog nach rechts, weil er vor der Fahrbahnverengung ein neben ihm fahrendes Auto nicht gesehen hatte. Dessen Fahrerin wiederum war davon ausgegangen, dass sie Vorfahrt hat und hatte ebenfalls nicht verlangsamt.

Der Fall ging vor Gericht, weil die Eigentümerin des Autos den Schaden nicht teilen wollte. Nach einem längeren Ritt durch die Instanzen hat der BGH nun entschieden: Beide haben Schuld, denn niemand hatte Vorfahrt. „Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht“, heißt es in der Begründung des obersten deutschen Gerichts. Es gelte das „Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme“. (Aktenzeichen VI ZR 47/21)

Wohlgemerkt: Dieser Beschluss betrifft lediglich die „beidseitige Fahrbahnverengung“, also dieses Verkehrszeichen (Gefahrenzeichen 120).

Neue Vorfahrt-Regel: Rücksicht statt Vorrang bei beidseitiger Fahrbahnverengung

Anders ist es bei einer einseitig verengten Fahrbahn: Dort endet eine Fahrspur, und die Fahrzeuge auf der verengten Seite fädeln sich im Reißverschlussverfahren in die verbliebene Fahrspur ein.

Bei einer beidseitig verengten Fahrbahn verschmelzen dagegen beide Fahrspuren zu einer einzigen. Dies führt zu einer erhöhten Sorgfalts- und Rücksichtnahme-Pflicht im Bereich der Engstelle. Die Richter des BGH betonen: „Gelingt die Verständigung nicht, sind sie dazu verpflichtet, im Zweifel jeweils dem anderen den Vortritt zu lassen.“ Wer rechts fährt und wer links, spielt demnach überhaupt keine Rolle.

Es gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Autofahrer müssen Neuerungen beachten beim Parken, bei Punkten und Geschwindigkeit inner- und außerorts. Auch beim Inhalt für den Verbandkasten gibt es Änderungen. Wer sie nicht beachtet, dem droht ein saftiges Bußgeld. (mit dpa)

BGH beschließt neue Vorfahrts-Regel: Hier müssen sich Autofahrer jetzt umstellen

Wo sich zwei Fahrstreifen der Straße zu nur einem verbinden, sollten Fahrer nicht auf Vorfahrt pochen. "Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht", entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Unfall, der sich 2018 in Hamburg ereignet hatte. Insbesondere habe nicht das Fahrzeug rechts Vorfahrt - stattdessen gelte das "Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme". Die Entscheidung aus dem März wurde am Montag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. VI ZR 47/21)

Bei dem Unfall waren ein Auto und ein Lastwagen gleichauf unterwegs gewesen - das Auto rechts, der Laster links. Hinter einer Ampel wurde die Straße einspurig, auf der Fahrbahn war die Stelle mit dem Zeichen für "beidseitige Fahrbahnverengung" markiert. Der Laster-Fahrer zog nach rechts, weil er das Auto nicht gesehen hatte. Die Frau am Steuer wiederum war davon ausgegangen, dass sie Vorfahrt habe. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Fall ging vor Gericht, weil die Eigentümerin des Autos den Schaden nicht teilen wollte.

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