Ab sofort Ausfahrtssperren auf Autobahnen in Österreich

07.07.22

Ab sofort Ausfahrtssperren auf Autobahnen in Österreich

© Land Salzburg/Melanie Hutter

Region - Wer sich auf den Weg über die A8 nach Österreich macht, der darf dann nicht mehr überall die Autobahn in Österreich verlassen. Ab 7. Juli bis einschließlich 11. September 2022 gelten jeweils donnerstags bis sonntags sowie feiertags von 6.00 bis 22.00 Uhr Ausfahrtssperren, die sowohl die Region Salzburg als auch die A 10 (Tauernautobahn) umfassen.

Ziel der Sperrungen ist, Verkehrsbeschränkungen in den Gemeinden durch einen Stauausweichverkehr zu vermeiden. Ausnahme vom Abfahrverbot ist natürlich, wenn der Reisende gezielt in einen gewissen Ort entlang der Autobahn will oder muss.

Der ADAC Südbayern empfiehlt im Übrigen, auch bei Stau oder zählfließendem Verkehr auf der Autobahn zu bleiben, da der Verkehr auf dem nachgeordneten Straßennetz ansonsten zum Erliegen kommt. Weitere Informationen, etwa welche Ausfahrten genau gesperrt sind, finden Sie hier.

Tipps: Richtiges Verhalten im Stau

Darf man bei Stau auf der Autobahn aus dem Auto aussteigen? Ist es erlaubt zu wenden? Oder über den Standstreifen abzufahren? Was Sie wissen sollten, wenn Sie längere Zeit im Stau stecken.

Auch bei längerem Stillstand: Aussteigen verboten

Bereits bei stockendem Verkehr: Rettungsgasse bilden

Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert

Stau auf der Autobahn: Gerade bei sommerlichen Temperaturen und auf dem Weg in den Urlaub macht das lange Sitzen im Fahrzeug irgendwann allen Insassen zu schaffen. Einfach mal kurz raus aus dem Auto und die Beine vertreten? Acht Tipps und Regeln, was im Stau erlaubt ist und was nicht.

Verboten: Auf der Autobahn aussteigen

Auch wenn Sie es bei sengender Hitze im Wagen nur schwer aushalten: Laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet – außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Meist ist die Polizei bei längeren Störungen, wie zum Beispiel einer Vollsperrung, nachsichtig, wenn es jemandem im Fahrzeug zu heiß oder gar übel wird. Aber auch dann gilt: keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben! Und ganz wichtig: Bei einem Unfall auf keinen Fall die Rettungskräfte behindern.

Rettungsgasse bilden – und zwar rechtzeitig

Was in der Praxis leider häufig immer noch nicht funktioniert: Schon wenn der Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich hier nicht an die Regeln halten, wurden drastisch erhöht: auf 200 bis 320 Euro. Die genauen Regelungen und eine konkrete Übersicht der Strafen gibt es hier.

Rechts überholen im Stau: Wann es erlaubt ist

Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Rückwärts fahren und wenden tabu – bis auf eine Ausnahme

Auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden, ist immer verboten. Bis auf eine spezielle Situation: Die Polizei fordert die Autofahrer bei länger andauernden Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen dem Sünder eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ohne Stau in den Urlaub: Die richtige Planung Vor allem während der Sommerferien sind die Autobahnen auf den wichtigen Reiserouten überfüllt, endlose Staus und lange Wartezeiten sind vorprogrammiert. Wer möglichst schnell und stressfrei in die Ferien starten möchte, sollte richtig und rechtzeitig planen. Wichtig dabei sind vor allem Reiseroute und Reisetermin. Geeignete Wochentage zum Losfahren sind Montag bis Donnerstag, die denkbar schlechtesten Freitag und Samstag. Das gilt auch bei der Rückreise. Wer am Wochenende in die Ferien startet, sollte eine Nachtfahrt in Erwägung ziehen. Natürlich nur, wenn man wirklich fit ist. Vor der Abreise (und auch bei der Rückreise) sollte man sich über die Baustellen- und Stausituation auf der Reiseroute und mögliche Alternativen informieren.

Erholungspausen gehören ebenfalls zu einer entspannten Fahrt in die Ferien.

Standstreifen für Pannenfahrzeuge freihalten

Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Einzige Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Das grundlose Anhalten auf dem Standstreifen ist ebenfalls verboten.

Telefonieren am Handy: Nur, wenn der Motor aus ist

Auch im Stau gilt: Telefonieren und Tippen auf dem Smartphone ohne Freisprechanlage ist verboten. Außer Sie haben den Motor abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kostet ein Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, bringt zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Motorräder: Durchschlängeln verboten

Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das ist unzulässiges Rechtsüberholen und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Wer sich unerlaubt in der Rettungsgasse nach vorne durchschlängelt, der bekommt jetzt ein Bußgeld von mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat! Links zu überholen ist bei ausreichendem Seitenabstand zwar erlaubt, in der Praxis aus Platzgründen aber äußerst selten überhaupt möglich.

Mehr Informationen zum Thema Motorradfahren bei Hitze lesen Sie hier.

An Engstellen: Einfädeln lassen

Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. In der Praxis wird diese Vorschrift oft als Vordrängeln missverstanden, soll aber den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen.

Alltagsfrage Im Autobahn-Stau: Darf ich das Auto verlassen, um Pipi zu machen?

Im Stau stehen nervt – und kann auch super anstrengend sein. Vor allem, wenn sich gar nichts mehr bewegt und die Autos keinen Meter mehr vorankommen. Darf ich aussteigen, um mir die Beine zu vertreten? Was ist, wenn ich ganz dringend auf die Toilette muss?

Antwort ohne Spielraum

Die Antwort ist eindeutig: Nein! Es ist nicht erlaubt, auf der Autobahn auszusteigen (§18, Abs. 9, Satz1, StVO). Es sei denn natürlich, es liegt eine Notsituation vor. Darunter versteht man allerdings nicht den "Pipi-Notfall", sondern einen tatsächlich medizinischen Notfall oder einen Unfall. Die "Notdurft" ist kein "Notfall".

Bußgeld bei Zuwiderhandlung

Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Richtig heikel wird es, wenn der Verkehr plötzlich wieder anrollt. Wer nicht im Auto sitzt, dadurch die Fahrbahn blockiert und den nachfolgenden Verkehr behindert, zahlt bis zu 70 Euro Bußgeld.

"Wildpinkeln" sowieso verboten

Ganz abgesehen davon ist es in Deutschland ohnehin nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit zu urinieren. Dabei ist es egal, ob man am Straßenrand, hinter einem Baum oder hinter einem Gebüsch steht: "Wildpinkeln" ist verboten. Wer erwischt wird, zahlt Bußgeld zwischen 35 und 5.000 Euro! Was also tun?

Der Helfer in der Not: Ein Urinbeutel

Für den Notfall gibt es sogenannte Taschen-WCs. Das sind tragbare Urinbeutel, die man für den Fall der Fälle im Auto lagern kann.

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