mit wieviel km/h darf man die autobahn betreten

Betreten? Grundsätzlich erst ein mal gar nicht, da Autobahnen für den Gebrauch mit Fahrzeugen und nicht zum Spazierengehen gebaut wurden und der menschliche Körper nicht über Räder verfügt und auch die Anforderung an die bauartbedingte Mindestgeschwindgkeit von 60 km/h nicht erfüllt.

Nach Pannen oder Unfällen, möglichst nur so lange wie unbedingt notwendig, dann sollte man sich schnellstens abseits der Fahrbahn in Sicherheit bringen.

Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: 60 ist ein Irrtum

Ein weit verbreiteter Irrtum 60 km/h auf Autobahnen ist kein Verstoß

Berlin · Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h - das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt".

Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht in Berlin aufmerksam. Daraus dürfe allerdings nicht geschlossen werden, dass Fahrer mit beliebig geringer Geschwindigkeit unterwegs sein dürften, sagt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE). "Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert." Die Geschwindigkeit müsse so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpasse. Die Fahrt auf deutschen Autobahnen ist zudem durch eine ganze Reihe weiterer Vorschriften reglementiert. So verstoßen Autofahrer laut Deutscher Verkehrswacht gegen die StVO, wenn sie auf dem Standstreifen an einem Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt rauschen. Auch rechts Überholen stellt einen Verstoß dar und ist nur erlaubt, wenn der Verkehr stockt oder steht. Eine Pflicht zum Ausscheren nach links, um einfädelnden Fahrzeugen an Zufahrten Platz zu machen, besteht laut Verkehrswacht nicht. Kann man als Autofahrer auch zu langsam fahren?

(tmn/nbe)

Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Wie langsam dürfen Sie hier fahren?

Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Wie langsam dürfen Sie hier fahren?

07. Februar 2022 | Annika Mösl

130? 120? 80 oder nur 60 km/h: Gibt es auf der Autobahn überhaupt eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit? Die meisten Deutschen nehmen das an – und liegen falsch. klärt auf.

Kennen Sie das, wenn Autos vor Ihnen auf der Autobahn vor sich hin kriechen? Das fragt auch Christian Klages, der Rechtsanwalt, der auf der Plattform TikTok unter dem Namen sogehtrecht rechtliche Sachverhalte erklärt. Erst ging eines seiner Videos viral, in dem er rät, den Führerschein für den Fall einer Polizeikontrolle daheim zu lassen. Nun hat er sich in einem neuen Video mit dem Thema Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beschäftigt und erklärt: es gibt gar keine. Wir zeigen Ihnen, was dahintersteckt.

Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen?

Nein. Diese Regelung der Mindestgeschwindigkeit bezieht sich ausschließlich auf das tatsächliche Tempo eines Fahrzeugs auf der Autobahn. Den Begriff „Mindestgeschwindigkeit“ gibt es bei der StVO in der Art nicht. Sie schreibt allerdings vor, welche Voraussetzungen ein Fahrzeug haben muss, damit es Autobahnen und Kraftfahrstraßen befahren darf:

Es muss bauartbedingt schneller als 60 km/h fahrenkönnen, sonst darf es nicht auf die Autobahn. Wie viel Sie letztendlich aber an Geschwindigkeit an den Tag legen, ist mit Einschränkungen Ihnen überlassen. Sie müssen also nicht zwingend mindestens 60 km/h fahren.

Wie schnell muss ich auf der Autobahn mindestens fahren?

Tatsächlich gibt es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, was das Tempo des Fahrzeugs betrifft. Sie können theoretisch so langsam fahren, wie Sie möchten. Allerdings dürfen Sie ohne triftigen Grund nur so langsam fahren, wie Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Ihr Fahrttempo sollten Sie daher nur so weit drosseln, dass es noch zum fließenden Verkehr beiträgt. Sobald Sie den Verkehrsfluss durch langsames Fahren einschränken, verstoßen Sie gegen die StVO. Dann droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Im Falle eines Unfalls kann es zudem sein, dass Sie Mithaftung tragen.

Haben Sie allerdings einen triftigen Grund, weshalb Sie so langsam fahren, dass es den Verkehrsfluss behindert, müssen Sie mit keiner Strafe rechnen. Ein triftiger Grund liegt in folgenden Situationen vor:

Bei Großraum- und Schwertransporten

Bei Oldtimern mit geringer Motorleistung

mit geringer Motorleistung Die persönlichen Fähigkeiten lassen kein schnelleres Fahren zu. So dürfen etwa Fahranfänger oder ältere Fahrer langsam fahren, auch wenn sie andere dadurch behindern.

Gilt nirgends eine gebotene Mindestgeschwindigkeit?

Nein, manche Fahrstreifen dürfen Sie nur mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit befahren. Das regelt die StVO in § 41. Sie erkennen diese einzelnen Fahrstreifen an blauen Verkehrsschildern mit weißem Kreis und einer weißen Zahl in der Mitte, die die Mindestgeschwindigkeit vorschreibt. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 275.

Häufig gilt für eine einzeln markierte Spur eine eigene Mindestgeschwindigkeit. Befahren Sie diese Fahrspuren dennoch mit einem Auto, das die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht erreichen kann oder darf, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen.

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